Kein Vergleich zum Auftakt
Vor dem Landgericht Essen haben rund sechs Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen die ersten beiden Zivilprozesse begonnen. Schon zu Beginn fragte der Vorsitzende Richter Stefan Ostheide, ob eine Einigung möglich sei. Beide Seiten lehnten jedoch einen Vergleich ab.
Die Fronten seien denkbar weit auseinander, machte das Gericht deutlich. Im Fall der 83-jährigen Rita M. dauerte der erste Termin statt der ursprünglich angesetzten 30 Minuten gleich 90 Minuten. Sie verlangt von der Sparkasse 391.000 Euro Schadenersatz. Nach ihren Angaben befanden sich in ihrem aufgebrochenen Schließfach Bargeld und Schmuck in dieser Höhe.
Die Klägerseite wirft dem Geldinstitut gravierende Sicherheitsmängel vor und spricht von einer grundlegenden Pflichtverletzung. Aus ihrer Sicht war der Tresorbereich nicht ausreichend nach branchenüblichen Standards geschützt. Die Sparkasse weist das zurück. Sie betont, es habe keine Pflichtverletzung gegeben und verweist auf zahlreiche vorhandene Sicherungsmaßnahmen.
Streit um Technik, Standards und Verantwortung
Vor Gericht geht es nun sehr detailliert um die Frage, wie gut die Anlage vor dem Einbruch tatsächlich gesichert war. Diskutiert werden unter anderem technische Barrieren im Gebäude, Videokameras, Sensoren, eine mutmaßlich manipulierte Brandschutztür, Alarmanlagen, Kontrollabläufe, Meldeketten und einschlägige DIN-Normen.
Aus Sicht des Gerichts ist die zentrale Frage, ob die Sicherheitsvorkehrungen der Bank vor dem Einbruch in der Zeit vor Weihnachten ausreichten. Falls das zu bejahen ist, würde die Sparkasse nicht haften. Dann wäre laut Gericht auch nicht entscheidend, ob es theoretisch noch weitere Schutzmaßnahmen gegeben hätte.
Richter Ostheide sprach von zwei "Extrempositionen" der Parteien. Rita M. selbst sagte vor Prozessbeginn, sie habe durch den Einbruch alles verloren. Das Geld in ihrem Schließfach stamme aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung und sei für ihre Altersvorsorge gedacht gewesen. Nach Bekanntwerden der Tat habe sie Panikattacken erlitten. Der Richter machte zugleich deutlich, dass völlig offen sei, ob sie die geforderte Summe tatsächlich zugesprochen bekommt.
Gericht will einen Sachverständigen einschalten
Wegen der komplizierten technischen und rechtlichen Fragen soll im Verfahren der 83-Jährigen ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Er soll sich auch das Sparkassengebäude und den Tresorraum selbst ansehen. Der Fall wird am 9. Juli weiterverhandelt.
Unmittelbar danach sollte auch die Klage eines weiteren Kunden verhandelt werden. Der 63-jährige Joachim Alfred Wagner fordert knapp 49.000 Euro Schadenersatz. Er gibt an, dass Gold zur Altersvorsorge, Familienschmuck und Erbstücke aus seinem Schließfach verschwunden seien. Für ihn gehe es nicht nur um Geld, sondern auch um Gerechtigkeit.
Filmreifer Einbruch mit gewaltiger Beute
Die Verfahren drehen sich um einen der aufsehenerregendsten Einbrüche der jüngeren deutschen Kriminalgeschichte. Nach Weihnachten drangen Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum der Sparkassenfiliale ein. Von dort gelangten sie mit einem massiven Kernbohrer in den Tresorraum.
Dort brachen sie fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und flüchteten mit ihrer Beute. Von den Tätern fehlt bis heute jede Spur. Der Gesamtschaden könnte nach bisherigen Einschätzungen im dreistelligen Millionenbereich liegen.
Nach Darstellung der Klägerseite handelt es sich um die zweitgrößte Schließfachanlage Deutschlands. Gerade deshalb seien besonders hohe Sicherheitsstandards zu erwarten gewesen. Die Sparkasse hält dem entgegen, selbst Opfer des Einbruchs geworden zu sein.
Streit auch um den Inhalt der Schließfächer
Vor Gericht wird nicht nur über mögliche Sicherheitsmängel gestritten, sondern auch über die Frage, was sich tatsächlich in den betroffenen Schließfächern befand. Die Sparkasse verweist darauf, den Inhalt der Fächer grundsätzlich nicht zu kennen. Sie bestreitet außerdem, dass die Kläger Eigentümer sämtlicher angegebenen Gegenstände sind und dass sich diese zum Zeitpunkt des Einbruchs tatsächlich in den Fächern befanden.
Allerdings merkte Richter Ostheide an, die Bank müsse zwar den Inhalt der Schließfächer nicht kennen. Es habe aber ein ausreichend konkreter Vortrag dazu gefehlt, warum die Angaben der Klägerin zu ihrem Fach nicht zutreffen sollten.
Hinzu kommt, dass nach Angaben der Sparkasse noch immer nicht in jedem Fall abschließend geklärt sei, was tatsächlich gestohlen und was im verwüsteten Tresorraum zurückgelassen wurde. Die Täter hinterließen dort nach früheren Berichten Hunderttausende Gegenstände, die nun nach und nach ihren Eigentümern zugeordnet werden. Erste Kunden erhielten ab Anfang Mai bereits Wertsachen zurück, zunächst vor allem Dokumente. Nach Angaben der Bank befinden sich darunter aber auch sehr wertvolle Stücke. Vieles liegt allerdings in Asservaten-Tüten, was den Überblick erschwert.
Versicherungssumme und mögliche Klagewelle
Die Sparkasse betont, dass Schließfächer grundsätzlich nur bis zu 10.300 Euro versichert gewesen seien, sofern keine höhere Summe ausdrücklich vereinbart wurde. Klägeranwalt Daniel Kuhlmann hält dagegen eine vollständige Haftung der Bank für notwendig.
Nach seinen Angaben vertritt er rund 650 Kunden mit einem Gesamtschaden von fast 51,5 Millionen Euro. Er hatte bereits angekündigt, notfalls hunderte Klagen in mehreren Wellen einzureichen. Die ersten beiden Verfahren sollen aus seiner Sicht möglichst auch eine Leitfunktion für weitere Fälle haben.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass sich die Fälle nicht ohne Weiteres übertragen lassen. Jeder Einzelfall müsse gesondert geprüft werden. Nach Angaben des Landgerichts sind bereits acht weitere Klagen eingegangen. Verhandlungen sind von Juli bis September terminiert. Zudem wären gegen Entscheidungen aus Essen noch Berufungen zum Oberlandesgericht Hamm möglich. Damit dürfte sich die juristische Aufarbeitung des spektakulären Einbruchs noch lange hinziehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion