Kaum ein Projekt der früheren Ampel-Koalition löste so viel Streit aus wie das sogenannte Heizungsgesetz. Während die aktuelle schwarz-rote Regierung zentrale Elemente inzwischen wieder zurückgenommen hat, prüft das Bundesverfassungsgericht das damalige Verfahren zur Verabschiedung genauer. Der Zweite Senat entscheidet heute über die Klage des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das Gesetz 2023 per Eilantrag zunächst stoppte. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
Worum ging es bei dem früheren Heizungsgesetz?
Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes sollte das Heizen in Deutschland schrittweise klimafreundlicher werden. Im Mittelpunkt stand die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Zugleich waren zahlreiche Übergangs- und Ausnahmeregeln vorgesehen. Nach langen politischen Auseinandersetzungen trat das Gesetz im Januar 2024 in Kraft.
Was wirft der Kläger dem Verfahren vor?
Heilmann sieht seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil das Gesetzgebungsverfahren aus seiner Sicht zu hastig ablief. Er betont, es gehe nicht nur um seine Person, sondern um das Recht aller Parlamentarier auf genügend Zeit zur Beratung. Nach seiner Darstellung sei es inzwischen üblich geworden, dass umfangreiche Änderungen teils erst am Abend vor entscheidenden Beratungen auf den Tisch kämen. Beim Gebäudeenergiegesetz sei diese Praxis besonders deutlich geworden.
Wie verlief das Verfahren damals?
Zunächst verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf. Noch bevor dieser im Bundestag erstmals beraten wurde, verständigten sich die Koalitionspartner jedoch auf weitere Änderungen, die in teils recht allgemein gehaltenen „Leitplanken“ festgehalten wurden. Dadurch entstand die ungewöhnliche Situation, dass Sachverständige zunächst zu einem Entwurf angehört wurden, der inhaltlich schon wieder überholt war.

Am 7. Juli 2023 sollte das Gesetz kurz vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. Wenige Tage zuvor legten die Regierungsfraktionen noch einen umfangreichen Änderungsantrag vor. Hintergrund waren vor allem Konflikte innerhalb der Koalition, insbesondere zwischen Grünen und FDP, deren Kompromiss erst sehr spät zustande kam. Heilmann hielt das Verfahren für zu überstürzt und wandte sich an das Bundesverfassungsgericht.
Wie entschied Karlsruhe im Eilverfahren?
Das Gericht stoppte damals die zweite und dritte Lesung noch vor der Sommerpause. Der Zweite Senat erklärte, Heilmanns Organstreit sei weder offensichtlich unzulässig noch offenkundig unbegründet. Dabei verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Recht der Abgeordneten, gleichberechtigt an der parlamentarischen Willensbildung mitzuwirken. Rund zwei Monate später, am 8. September 2023, beschloss der Bundestag das Gesetz dann doch; wenig später passierte es auch den Bundesrat.
Worum geht es in der jetzigen Entscheidung?
Im Hauptsacheverfahren steht nun die grundsätzliche Frage im Raum, ab wann ein zügiges Gesetzgebungsverfahren verfassungsrechtlich zu schnell wird. Bei der mündlichen Verhandlung im Februar formulierte die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, dies sinngemäß so: Wann wird aus „schnell“ ein „zu schnell“? Und gibt es für parlamentarische Beratungen so etwas wie ein verfassungsrechtliches Tempolimit?
Kaufhold machte deutlich, dass Abgeordnete nur dann sinnvoll beraten und abstimmen können, wenn sie ausreichend Gelegenheit haben, sich mit einem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen und sich eine Meinung zu bilden. Zugleich habe das Verfassungsgericht in früheren Entscheidungen immer wieder den weiten Spielraum des Parlaments bei der Gestaltung seiner Verfahren betont. Genau an dieser Grenze zwischen Abgeordnetenrechten und Parlamentsautonomie setzt der Streit an.
Welche Folgen könnte das Urteil haben?
Heilmann hält es für wünschenswert, wenn Karlsruhe die Anforderungen an parlamentarische Abläufe präziser festlegt. Klare und verlässliche Vorgaben könnten aus seiner Sicht nicht nur die Qualität künftiger Gesetze verbessern, sondern auch die demokratischen Verfahren stärken. Er meint zudem, dass sich der Bundestag häufig schwertue, sich selbst verbindliche Standards zu geben. Deshalb seien Leitlinien aus Karlsruhe besonders bedeutsam.
Wie ist die Lage beim Heizungsgesetz inzwischen?
Vor zwei Wochen verabschiedete der Bundestag ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz. Damit hat die schwarz-rote Koalition wesentliche Bestandteile des früheren Heizungsgesetzes wieder aufgehoben. Künftig sollen unter bestimmten Bedingungen neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen oder Biomasseanlagen auch neue Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden dürfen.
Gegen diese Neuregelung kommt scharfe Kritik von Opposition und Umweltverbänden. Sie warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und vor möglichen Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter, falls Vermieter erneut stärker auf Gasheizungen setzen. Die Linksfraktion versuchte ähnlich wie Heilmann im Jahr 2023, die Verabschiedung noch vor der Sommerpause in Karlsruhe zu stoppen – jedoch ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage ab. Zur Begründung hieß es, die Antragsteller hätten der Koalition vor dem Gang nach Karlsruhe nicht deutlich gemacht, dass sie ihre Rechte verletzt sehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber