Bund erleichtert Abschiebungen nach Afghanistan
Nach Angaben des hessischen Innenministeriums sind Hürden für Abschiebungen nach Afghanistan auf Bundesebene reduziert worden. In einem Erlass des Ministeriums heißt es, die Bundespolizei habe informiert, dass bisherige Beschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identitätsfeststellung aufgehoben wurden. Betroffen seien insbesondere Straftäter und Gefährder.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte, der Bund habe damit die Grundlage geschaffen, damit Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen nach Afghanistan künftig regelmäßig möglich würden. Hessen wolle weiterhin vor allem Straftäter und Gefährder abschieben, werde aber auch weitergehende Möglichkeiten nutzen.
Identitätsprüfung mit Taliban-Vertretern
Die im Erlass genannte Vorführung dient der Vorbereitung von Rückführungen. Dabei wird gemeinsam mit Vertretern der Taliban-Regierung versucht, die Identität ausreisepflichtiger Menschen festzustellen und bei Bedarf Reisedokumente zu beschaffen. Laut dem hessischen Schreiben gibt es inzwischen nur noch wenige Ausnahmen von diesem Verfahren. Unverändert bleiben demnach die Auswahlkriterien: Die Betroffenen müssen männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig sein.
Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Taliban war zuvor auf Kritik gestoßen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte diese Einwände zuletzt zurückgewiesen.
Eine Stellungnahme der Bundespolizei lag zunächst nicht vor. Auch das Bundesinnenministerium äußerte sich vorerst nicht. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte erst zu Wochenbeginn angekündigt, Abschiebungen in Staaten wie Afghanistan stärker voranzutreiben. Er verwies dabei auf Straftäter und stellte den Vorstoß in den Zusammenhang mit dem tödlichen Angriff auf einen Studenten in Trier.
Kritik von Flüchtlingsrat und Opposition
Der hessische Flüchtlingsrat reagierte mit Sorge auf die Ausweitung des betroffenen Personenkreises. Die Organisation betonte, sie lehne Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich ab. Es sei unverantwortlich, bisherige Einschränkungen weitgehend aufzugeben und dadurch auch nicht vorbestrafte Afghanen verstärkt für Abschiebungen in den Blick zu nehmen.
Auch die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, kritisierte das Vorgehen. Ihrer Ansicht nach würden Abschiebungen nach Afghanistan Schritt für Schritt zur Normalität gemacht. Das verstoße aus ihrer Sicht gegen menschenrechtliche Schutzstandards.
Poseck hielt dagegen, wer ausreisepflichtig sei, müsse Deutschland verlassen. Die Ausreisepflicht stehe am Ende eines langen rechtsstaatlichen Verfahrens, betonte der CDU-Politiker.
Auch aus Bayern kam Unterstützung für eine harte Linie. Ein Sprecher des dortigen Innenministeriums sagte, wer kein Aufenthaltsrecht habe oder in Deutschland gegen geltendes Recht verstoße, müsse das Land wieder verlassen. Vorrang habe die Rückführung von Straftätern und Gefährdern. Aber auch abgelehnte Asylbewerber ohne individuelle Gefährdung müssten ausreisen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber