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Fast 150 Menschen unter Fußfessel-Kontrolle

147 Menschen tragen in Deutschland eine Fußfessel – doch die Zahl überrascht. Wie oft die Polizei wirklich eingreifen musste.

23.07.2026, 04:00 Uhr

147 Menschen in Deutschland Ende Juni mit elektronischer Fußfessel überwacht

Zum Stichtag 30. Juni sind in Deutschland 147 Personen per elektronischer Fußfessel überwacht worden. Das teilte das hessische Justizministerium auf Anfrage mit. Zuerst hatte die Zeitung „Die Welt“ darüber berichtet.

Von den Betroffenen waren 128 rechtskräftig verurteilte Straftäter, die die Fußfessel im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht tragen mussten. Diese Maßnahme kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Behörden von einer erhöhten Rückfallgefahr ausgehen.

Die bundesweite Überwachung erfolgt über die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) mit Sitz in Südhessen.

18 Fälle auf Grundlage von Polizeigesetzen

Nach Angaben des Ministeriums trugen 18 der 147 überwachten Personen die Fußfessel auf Basis der Polizeigesetze der Länder. Dabei handelt es sich um eine vorbeugende Maßnahme zur Gefahrenabwehr, die mögliche Straftaten verhindern soll.

In einem weiteren Fall erfolgte die Überwachung nach dem Aufenthaltsgesetz. Auf diese Weise können auch ausreisepflichtige Ausländer kontrolliert werden.

Künftig können Gerichte infolge der Reform des Gewaltschutzgesetzes auch Personen, die häusliche Gewalt ausüben oder stalken, zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Ziel ist es, Annäherungsverboten mehr Nachdruck zu verleihen.

Keine länderübergreifende Statistik zu Verstößen

Wie viele Verstöße gegen Auflagen durch den Einsatz der Fußfesseln festgestellt werden, wird laut Ministerium bundesweit nicht einheitlich erfasst.

Fast 25.700 Meldungen im Jahr 2025 bearbeitet

Im Jahr 2025 hat die GÜL nach Ministeriumsangaben bislang knapp 25.700 Meldungen bearbeitet. Dazu zählen vor allem Hinweise auf mögliche Verstöße gegen räumliche Beschränkungen, Meldungen zum Akkustand oder zu technischen Ausfällen der Geräte sowie mögliche Manipulationsversuche an den Fußfesseln.

Jeder eingehende Hinweis werde im Einzelfall geprüft, erklärte ein Sprecher. Je nach Situation würden anschließend weitere Schritte eingeleitet. Dazu könnten Anrufe bei der überwachten Person, bei der zu schützenden Person, bei zuständigen Behörden oder bei der Polizei gehören.

Bei 1,5 Prozent der im Jahr 2025 fachlich geprüften Ereignismeldungen war demnach ein Polizeieinsatz notwendig.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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