Politik

Freie Wähler stoppen Gender-Vorstoß an Hochschulen

Gender-Zoff in Bayern: Freie Wähler stoppen die neue Hochschul-Regel – und feiern einen Sieg, der Aiwanger nicht hilft.

24.06.2026, 14:32 Uhr

Keine neue Gender-Regel für Prüfungen an Bayerns Hochschulen

Nach dem Widerstand der Freien Wähler wird das bayerische Hochschulgesetz vorerst keine ausdrückliche Vorschrift zum Gendern in Prüfungen oder Hausarbeiten enthalten. Damit setzte sich der kleinere Koalitionspartner gegen die CSU durch. Wissenschaftsminister Markus Blume zeigte sich dennoch unaufgeregt.

Geplant war, im Hochschulinnovationsgesetz festzuschreiben, dass besondere Gender-Schreibweisen in Prüfungen und schriftlichen Arbeiten weder verlangt noch bei der Benotung berücksichtigt werden dürfen.

Blume: Schutz für Studierende beabsichtigt

Blume erklärte in München, das Ziel sei nicht gewesen, Studierenden vorzuschreiben, wie sie sprechen oder schreiben sollen. Vielmehr habe man sie davor bewahren wollen, zu Formulierungen gedrängt zu werden, die nicht der amtlichen deutschen Rechtschreibung entsprächen. Nach seinen Angaben hatten sich wiederholt Studierende mit entsprechenden Fällen an das Ministerium gewandt.

Innerhalb der Freie-Wähler-Fraktion stieß der Vorstoß jedoch auf Ablehnung. Nicht Parteichef und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger war dabei der entscheidende Gegenspieler, sondern die Landtagsfraktion, die sich mehrheitlich gegen eine Aufnahme der Regelung ins Gesetz stellte.

Streibl hält die Debatte für überflüssig

Fraktionschef Florian Streibl sagte, man erkenne kein tatsächliches Problem. Deshalb sei eine gesetzliche Regelung nicht nötig. Andernfalls hätte man ohne Not eine Debatte neu entfacht, die aus seiner Sicht eher künstlich sei.

Auch Studierendenvertretungen mehrerer bayerischer Hochschulen hatten schon vor zwei Jahren betont, ihnen seien keine Beschwerden über einen angeblichen „Genderzwang“ bekannt. Blume hatte diese Einwände damals zurückgewiesen und eine Klarstellung im Gesetz angekündigt.

Dazu kommt es nun nicht. Der Minister begründete dies damit, dass er den Gesetzentwurf nicht weiter verzögern wollte, weil darin zahlreiche andere wichtige Themen geregelt würden. Er verwies unter anderem auf Künstliche Intelligenz und Maßnahmen gegen Antisemitismus an Hochschulen. Das Kabinett verabschiedete den Entwurf am Dienstag schließlich ohne die umstrittene Passage.

Verbot in Behörden und Verwaltungen bleibt bestehen

Unverändert gilt jedoch das bereits bestehende Verbot von Gender-Sonderzeichen in bayerischen Behörden, Schulen und Hochschulen – dort allerdings nur in den Verwaltungen. Seit April 2024 dürfen in offiziellen Schreiben keine Zeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt mehr verwendet werden.

Zulässig bleiben weiterhin ausgeschriebene männliche und weibliche Formen, etwa „Schülerinnen und Schüler“. Für Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende gilt dieses Verbot hingegen nicht, da hier die Freiheit von Forschung und Lehre maßgeblich ist.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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