Politik

Fast beschlossen: Das steckt im Gesundheits-Sparpaket

Drohen neue Kassen-Schocks? Die Koalition plant einen harten Gesundheits-Umbau – und Millionen Versicherte könnten es direkt spüren.

10.07.2026, 04:00 Uhr

Bundestag und Bundesrat billigen Warkens Spargesetz für die Krankenkassen

Das von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ ist beschlossen. Nach langem Ringen in der schwarz-roten Koalition haben nun Bundestag und Bundesrat dem milliardenschweren Sparpaket zugestimmt. Es soll die gesetzlichen Krankenkassen bei ihren stark steigenden Ausgaben entlasten und Millionen Versicherte vor noch höheren Beiträgen bewahren – allerdings verbunden mit spürbaren Einschnitten. Union und SPD brachten die Reform damit wie geplant noch vor der Sommerpause ins Ziel.

Worum geht es bei der Reform?

Nach Darstellung der Ministerin ist das Gesetz eine gemeinsame Kraftanstrengung. Alle Akteure im Gesundheitswesen müssten ihren Anteil leisten, damit die Finanzierung dauerhaft tragfähig bleibe. Warken warnte, dass die derzeitige Ausgabendynamik das System sonst über kurz oder lang in einen „Systemkollaps“ treiben könnte.

Kern der Reform ist, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen künftig nur noch so stark wachsen sollen, wie es die Entwicklung der Einnahmen erlaubt. Grundsätzlich soll außerdem nur noch das finanziert werden, was die Versorgung nachweislich verbessert. Grundlage dafür waren Empfehlungen einer Expertenkommission von Ende März.

Welche Summen stehen im Raum?

Die Leistungsausgaben der Krankenkassen lagen im vergangenen Jahr bereits bei gut 336 Milliarden Euro. Im ersten Quartal 2026 stiegen sie mit plus acht Prozent noch schneller als erwartet.

Deshalb erhöhte Warken das Sparziel für 2027 vor wenigen Wochen auf 18,8 Milliarden Euro. Der ursprüngliche Regierungsentwurf deckte davon nur 16,3 Milliarden Euro ab. Für die fehlenden 2,5 Milliarden Euro wurden im überarbeiteten Gesetz zusätzliche Maßnahmen ergänzt. Nach Angaben der Ministerin wird diese Lücke nun geschlossen.

Was ändert sich für Versicherte und Patienten?

Das Paket bezieht auch die Versicherten direkt mit ein. Für sie bedeutet das höhere Eigenbeteiligungen und Einschränkungen bei einzelnen Leistungen:

  • Die seit 22 Jahren unveränderten Zuzahlungen, etwa für verschreibungspflichtige Medikamente, steigen von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Eine zunächst geplante jährliche weitere Anpassung wurde wieder gestrichen.
  • Homöopathische Leistungen sollen nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden.
  • Die Hautkrebs-Früherkennung für Erwachsene ohne Beschwerden, die bisher alle zwei Jahre möglich ist, soll überprüft werden.
  • Die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken von 60 auf 50 Prozent. Härtefallregelungen bleiben bestehen.
  • Für Gutverdienende soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro steigen. Aktuell liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat.
  • Die kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird eingeschränkt, allerdings mit erweiterten Ausnahmen.
  • Vor bestimmten Eingriffen, etwa beim Einsatz künstlicher Kniegelenke, soll künftig zunächst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden.
  • Bei längeren Erkrankungen soll auf Wunsch von Beschäftigten und Arbeitgebern eine Teilkrankschreibung mit 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Wochenarbeitszeit möglich werden.

Einschränkungen bei der Familienversicherung

Die kostenlose Mitversicherung von Partnern bleibt in mehreren Fällen erhalten. Sie soll weiterhin gelten für:

  • Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren,
  • Eltern von Kindern mit Behinderungen,
  • Erwerbsgeminderte,
  • Menschen im regulären Rentenalter,
  • Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Für andere bisher beitragsfrei mitversicherte Partner soll ab 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent fällig werden.

Wo sonst gespart werden soll

Auch bei Ärzten, Kliniken, Apotheken, Pharmafirmen und den Kassen selbst sind Einsparungen vorgesehen:

  • Vergütungssteigerungen für Leistungserbringer wie Ärzte und Krankenhäuser werden begrenzt.
  • In Arztpraxen fallen bestimmte Zusatzvergütungen weg.
  • Für Apotheken und Arzneimittelhersteller gelten strengere Rabattregelungen.
  • Ein ursprünglich geplanter jährlich steigender Preisabschlag für Pharmafirmen wurde gestrichen. Stattdessen kommt ein höherer fester Abschlag.
  • Bei den Krankenkassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben gedeckelt.
  • Kassen müssen Versicherte künftig nicht mehr gesondert über höhere Zusatzbeiträge informieren. Die Regierung begründet das mit Bürokratieabbau. Verbraucherschützer warnen jedoch, dass dadurch das Sonderkündigungsrecht praktisch entwertet werde.

Welchen Beitrag leistet der Bund?

Auch der Bund steuert zusätzliche Mittel bei, nachdem es in der Koalition Kritik an den ursprünglichen Plänen gegeben hatte:

  • Für die Krankenkosten von Menschen im Grundsicherungsbezug soll der Bund mehr Steuergeld bereitstellen.
  • Für 2027 sind statt zunächst 250 Millionen Euro nun eine Milliarde Euro zusätzlich vorgesehen.
  • Diese Summe soll in den Folgejahren weiter steigen.
  • Der reguläre Bundeszuschuss an die Krankenkassen von bislang 14,5 Milliarden Euro jährlich soll 2027 nicht so stark sinken wie zunächst geplant: Statt auf 12,5 Milliarden Euro wird er nur auf 13,15 Milliarden Euro reduziert.

Wie geht es nach dem Beschluss weiter?

Mit dem doppelten Ja von Bundestag und Bundesrat gibt es nun früher Klarheit für die Finanzplanung der Kassen im kommenden Jahr. Ob das Paket tatsächlich ausreicht, um weitere Beitragserhöhungen zu verhindern, ist allerdings offen. Aus der Opposition gibt es bereits Zweifel. Zudem müssen viele Krankenkassen ihre Rücklagen weiter auf die vorgeschriebenen Mindestwerte auffüllen.

Aktuell liegen die Zusatzbeiträge der Kassen im Durchschnitt bei 3,1 Prozent. Hinzu kommt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen.

Union und SPD kündigten zudem per Entschließung im Bundestag an, nach der Sommerpause noch Regelungen zur Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung nachzureichen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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