Politik

Fall Osman Kavala: Harte Schlappe für die Türkei

Schon vor Jahren forderte Straßburg Kavalas Freilassung – jetzt rügt das Gericht erneut schwere Menschenrechtsverstöße.

25.08.2026, 11:52 Uhr

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei im Fall des inhaftierten Intellektuellen Osman Kavala deutlich gerügt. Nach Auffassung des Gerichts zielten Strafverfahren und Inhaftierung darauf ab, den Aktivisten zum Schweigen zu bringen. Wegen schwerwiegender Menschenrechtsverstöße forderten die Richterinnen und Richter seine sofortige Freilassung.

Nach dem Urteil ist Kavalas Verurteilung als nicht rechtsgültig anzusehen. Der EGMR stellte unter anderem fest, dass sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. Zudem gebe es erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Justiz in diesem Fall.

Lebenslange Haft nach Gezi-Protesten

Kavala befindet sich seit 2017 im Hochsicherheitsgefängnis Silivri. Im April 2022 wurde er wegen eines angeblichen Umsturzversuchs im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten von 2013 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil hatte weltweit heftige Kritik ausgelöst.

Der Gerichtshof betonte, Kavala habe lediglich von seinen Rechten auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung Gebrauch gemacht. Diese Rechte seien durch eine willkürliche Auslegung türkischer Gesetze und die anschließende Verurteilung missachtet worden.

Außerdem sieht der EGMR einen Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung. Begründet wurde dies damit, dass Kavala weder eine echte Aussicht auf Entlassung noch eine wirksame gesetzliche Überprüfung seiner lebenslangen Strafe habe.

Bereits 2019 hatte Straßburg Ankara gerügt

Schon im Dezember 2019 hatte der EGMR Menschenrechtsverletzungen im Fall Kavala festgestellt und seine umgehende Entlassung aus der Untersuchungshaft verlangt. Die türkischen Behörden setzten diese Entscheidung jedoch nicht um. Mit seiner neuen Beschwerde wandte sich Kavala gegen die Haftzeit nach dem ersten Urteil, gegen das Strafverfahren und gegen seine Verurteilung.

Urteile des EGMR sind für die Türkei als Mitglied des Europarats grundsätzlich verbindlich. Nachdem ein Istanbuler Gericht entschieden hatte, dass Kavala weiter in Untersuchungshaft bleiben müsse, leitete der Europarat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ankara ein. Der Europarat mit seinen 46 Mitgliedstaaten überwacht die Einhaltung der Menschenrechte und gehört nicht zur EU. Die Türkei ist seit 1950 Mitglied der Organisation.

Entschädigung von 7.500 Euro

In einem weiteren Verfahren verurteilte der EGMR die Türkei 2022 zu einer Geldzahlung, weil sie das Urteil von 2019 missachtet hatte. Ankara sollte Kavala 7.500 Euro Entschädigung zahlen. Der inhaftierte Aktivist lehnte die Summe nach eigenen Angaben aus Protest ab.

Kavala ist Gründer des Kulturinstituts Anadolu Kültür, das unter anderem mit deutschen Einrichtungen wie dem Goethe-Institut in Istanbul zusammenarbeitet. 2023 erhielt er den Václav-Havel-Menschenrechtspreis des Europarats, mit dem besonderes Engagement für die Menschenrechte gewürdigt wird.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen