Der Bayerische Landtag hat die AfD nach einem möglichen Verstoß gegen die Hausordnung verwarnt und für den Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld in Aussicht gestellt. Hintergrund sind Hinweise, wonach ein Raum im Maximilianeum für eine Sitzung des AfD-Landesvorstands genutzt worden sein könnte. Eine solche Verwendung wäre unzulässig, da Räume des Landtags nicht für parteipolitische Zwecke eingesetzt werden dürfen. Zunächst hatten das „Straubinger Tagblatt“ und anschließend die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.
Nach Angaben eines Landtagssprechers reagierte die Verwaltung mit einem Schreiben an die Vorsitzende der AfD-Fraktion, Katrin Ebner-Steiner. Darin sei ausdrücklich klargestellt worden, dass die Nutzung der Gebäude des Bayerischen Landtags für Parteizwecke mit Blick auf das verfassungsrechtliche Verbot der indirekten Parteienfinanzierung untersagt ist.
Zugleich habe die Landtagsverwaltung darauf hingewiesen, dass bei einer erneuten und nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung auch ein Ordnungsgeld verhängt werden könne.
Ordnungsgeld bei weiteren Verstößen möglich
Das Schreiben ging laut Sprecher an die Fraktionsvorsitzende, obwohl der betroffene Raum Mitte Juli vom parlamentarischen Geschäftsführer Christoph Maier reserviert worden war. Damit solle sichergestellt werden, dass die gesamte Fraktion informiert sei und sich Abgeordnete künftig nicht auf Unkenntnis berufen könnten, hieß es.
Maier erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die Landtagsverwaltung habe die AfD-Fraktion mit einem Hinweisschreiben über den Vorgang informiert. Aus seiner Sicht sei die Angelegenheit damit erledigt. Zugleich bezeichnete er den Fall als ein „typisches Sommerloch-Thema“, das von den eigentlichen Problemen im Land ablenken solle.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber