Zschäpe vor OLG München angehört – Anwalt fordert Haftende nach höchstens 20 Jahren
Die wegen Rechtsterrorismus verurteilte Beate Zschäpe strebt eine vorzeitige Entlassung aus der Haft an. In diesem Zusammenhang ist sie nun vor dem Oberlandesgericht München angehört worden. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin fand am Donnerstag eine nicht öffentliche mündliche Anhörung statt. Sie soll die Entscheidung darüber vorbereiten, wie lange Zschäpe mindestens noch im Gefängnis bleiben muss. Zuerst hatten der „Münchner Merkur“ und die „tz“ berichtet.
Zschäpe war 2018 vom OLG München als Mittäterin der NSU-Mordserie zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zugleich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung bereits nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. Diese Frist endet nach Gerichtsangaben jedoch im November, da Zschäpe bereits im November 2011 in Untersuchungshaft kam. Deshalb muss das Gericht nun in Kürze die sogenannte Mindestverbüßungsdauer festlegen.
Nach Angaben ihres Anwalts Mathias Grasel dauerte der Termin rund eineinhalb Stunden. Er forderte demnach für seine Mandantin, dass die Haft insgesamt nicht länger als 20 Jahre dauern soll.
Anhörung in München, Haft in Chemnitz
Zschäpe sitzt in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen ein und musste für den Termin nach München gebracht werden. Im vergangenen Jahr war sie in ein Aussteigerprogramm für Neonazis aufgenommen worden.
Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) bestand aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die Terrorgruppe ermordete ab dem Jahr 2000 unentdeckt zehn Menschen in Deutschland, darunter fünf in Bayern. Bei den Opfern handelte es sich um neun Geschäftsleute mit türkischen und griechischen Wurzeln sowie eine deutsche Polizistin. Zudem verübten Mundlos und Böhnhardt zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen Dutzende Menschen verletzt wurden.
2011 nahmen sich Mundlos und Böhnhardt das Leben, um einer Festnahme zu entgehen. Erst dadurch wurde der NSU enttarnt. Zschäpe ist die einzige Überlebende des Trios. Sie wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl es bis heute keinen Nachweis dafür gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte gewesen ist.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber