Krankenkassenbeiträge: Regierung ringt erneut um Stabilität für 2027
Beim Thema Krankenkassenbeiträge zeigt sich vorerst vor allem eines als konstant: Die Politik steht wie schon im vergangenen Jahr unter erheblichem Zeitdruck, um weitere Erhöhungen zum Jahreswechsel zu verhindern. An diesem Mittwoch wird eine zentrale Finanzschätzung für 2027 erwartet. Sie soll zugleich zeigen, ob das beschlossene milliardenschwere Sparprogramm tatsächlich trägt. Die Koalition hat das Paket zuletzt noch einmal verändert und will die Anpassungen in der kommenden Woche zügig verabschieden. Allerdings ist schon die Frage, was unter „stabilen“ Beiträgen genau zu verstehen ist, nicht eindeutig zu beantworten.
Ausgangslage
Das Sparpaket von Union und SPD soll die gesetzlichen Krankenkassen angesichts stark steigender Ausgaben entlasten und so neue Beitragserhöhungen im Jahr 2027 möglichst vermeiden. Vorgesehen sind Einsparungen von 18,8 Milliarden Euro, mit denen eine ebenso große Finanzierungslücke geschlossen werden soll. Zusätzliche Reserven für unvorhergesehene Belastungen sind dabei laut einem Bericht des Haushaltsausschusses des Bundestags nicht eingeplant. Entsprechend warnen die Kassen, es gebe praktisch keinerlei Spielraum.
Gleichzeitig müssen Union und SPD noch Zusagen an die Länder aus dem Sommer finanzieren. Dabei geht es darum, Kliniken 550 Millionen Euro mehr zur Verfügung zu stellen als zunächst vorgesehen. Außerdem sollen Begrenzungen bei den Ausgaben etwa für Psychotherapeuten gelockert werden. Um das zu kompensieren, sind weitere Sparschritte geplant. Diese Änderungen sollen an ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung angehängt werden, über das der Bundestag voraussichtlich am Donnerstag abstimmt. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bestand im Vorfeld darauf, dass zusätzliche Ausgaben solide gegenfinanziert werden.

Wie die Finanzprognose entsteht
Ob das gesamte Sparpaket ausreicht, muss nun die anstehende Schätzung zeigen. Im Herbst legt ein Expertenkreis aus Fachleuten des Ministeriums, des Bundesamts für soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbands seine Prognose für das folgende Jahr vor. Dabei können auch neue Gesetzesvorhaben einbezogen werden, sofern sie über bloße Absichtserklärungen hinausgehen. Auf Grundlage der erwarteten Einnahmen und Ausgaben wird berechnet, ob rechnerisch Beitragserhöhungen nötig wären.
Zum Sparpaket zählen Kostendämpfungen bei Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und der Pharmaindustrie. Hinzu kommen unter anderem höhere Zuzahlungen bei Medikamenten sowie Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Grundsätzlich soll das Gesetz Vergütungssteigerungen bei allen Leistungserbringern bremsen. Das Gesundheitsministerium betont, es handle sich nicht um Leistungskürzungen. Für die Praxen verhandeln Ärzte und Krankenkassen derzeit über ein Honorarplus von 2,2 Prozent für 2027, was nach Angaben des Kassen-Spitzenverbands Mehrausgaben von 1,1 Milliarden Euro bedeuten würde.
Was nach der Schätzung folgt
Nach Vorlage der Prognose legt das Ministerium bis zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 fest. Dieser Wert gilt jedoch nicht automatisch für alle Versicherten, sondern dient den Kassen als Orientierung. Jede Krankenkasse entscheidet anschließend je nach eigener Finanzlage, ob sie ihren Zusatzbeitrag verändert. Dieser Zusatzbeitrag ist der variable Bestandteil, über den eine Kasse teurer werden kann. Daneben bleibt der allgemeine Beitragssatz unverändert bei 14,6 Prozent des Bruttolohns, den Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam tragen.
Was mit „stabilen“ Beiträgen gemeint ist
Ob Beiträge als stabil gelten, lässt sich nicht ganz einfach beantworten. Das Sparpaket orientiert sich an dem Ziel, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent zu halten. Auf diesen Wert hatte das Ministerium auch für das laufende Jahr die offizielle Orientierungsmarke festgelegt. Tatsächlich liegen die Zusatzbeiträge nach Daten der Kassen aber bereits im Durchschnitt bei 3,1 Prozent. Zwischen den 93 Krankenkassen gibt es dabei deutliche Unterschiede: Die Spannweite reicht von 2,18 bis 4,39 Prozent.
Die Politik kann bis zu einem gewissen Grad dafür sorgen, dass die Gesamteinnahmen die Gesamtausgaben decken. Für die tatsächliche Höhe der Zusatzbeiträge spielt aber noch mehr eine Rolle. Mehrere Kassen müssen ihre Rücklagen weiterhin auf gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhen anheben. Diese Belastungen fließen nach Angaben des Schätzerkreises nicht in die Prognose ein. Deshalb lässt sich für die 58,6 Millionen beitragszahlenden Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen nicht pauschal sagen, was sie zum 1. Januar 2027 konkret erwartet.
Wann Versicherte Gewissheit bekommen
Entscheidend für Versicherte ist letztlich, wie sich ihre eigene Krankenkasse verhält. Nach der Schätzung können die Kassen ihre Finanzplanung für 2027 konkretisieren. Schon Anfang 2026 hatte sich gezeigt, dass trotz politischer Versprechen zur Stabilität zahlreiche Beitragserhöhungen umgesetzt wurden. Solche Anhebungen sind auch später im Jahr noch möglich.
Eine kürzlich gestrichene Pflicht, Versicherte über steigende Zusatzbeiträge zu informieren, wollen Union und SPD nun wieder einführen. Neben den üblichen Briefen sollen Benachrichtigungen künftig auch über Apps der Krankenkassen möglich sein.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber