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Cybergrooming: So massenhaft lauert die Gefahr im Netz

Sie lauern in Chats und Games auf Kinder: So tricksen Täter im Netz – und daran scheitert ihre Verfolgung oft.

11.10.2026, 05:00 Uhr

Cybergrooming: Wie Täter im Netz Kontakt zu Kindern suchen

Vor allem in sozialen Netzwerken, Chats und auf Gaming-Plattformen werden Minderjährige immer wieder von Erwachsenen mit sexuellen Absichten angesprochen. Sie machen anzügliche Bemerkungen oder fordern intime Bilder. Dieses Vorgehen wird als Cybergrooming bezeichnet.

Worum geht es dabei?

Gemeint ist die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Kindern über das Internet oder digitale Kommunikationsdienste. Einen eigenen Straftatbestand mit dem Namen Cybergrooming gibt es zwar nicht, doch seit 2021 ist die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar.

So gehen Täter vor

Die Kontaktaufnahme beginnt häufig über soziale Netzwerke oder Online-Spiele. Oft versuchen die Täter danach rasch, das Gespräch in private oder besonders geschützte Chats zu verlagern. Teilweise geben sie sich zunächst selbst als Jugendliche aus.

Nach Angaben von Mirko Heim vom Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg bauen einige Verdächtige über längere Zeit Vertrauen auf. Andere werden schnell direkt und verlangen etwa Nacktaufnahmen oder Bilder mit sexuellen Handlungen.

Was über die Täter bekannt ist

Das Bundeskriminalamt hat mehr als 300 Strafakten ausgewertet. Demnach sind rund 60 Prozent der Beschuldigten erwachsen, im Durchschnitt etwa 30 Jahre alt. Die Täter sind fast ausschließlich männlich, der Anteil liegt bei 98 Prozent. 89 Prozent besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wer betroffen ist

In den untersuchten Fällen waren die Betroffenen überwiegend Mädchen, ihr Anteil lag bei 79 Prozent. Das Durchschnittsalter betrug 11,9 Jahre, die Altersspanne reichte von 8 bis 13 Jahren. In etwa drei Viertel der Fälle kannten sich Opfer und Täter zuvor nicht.

Sexualisierte Gewalt im Netz
Die Opfer sind überwiegend weiblich. (Symbolbild) Quelle: Elisa Schu/dpa

Wie groß das Problem ist

Eine genaue Zahl der Fälle gibt es laut Cybercrime-Zentrum nicht. Die Dunkelziffer sei hoch. Heim spricht von einem Massenphänomen: Grundsätzlich könne jedes Kind gefährdet sein, das sich im Internet als minderjährig erkennen gibt.

Warum viele Taten nicht angezeigt werden

Nach Einschätzung der Ermittler wird nur ein kleiner Teil der Fälle gemeldet. Die Anzeigequote liege im einstelligen Prozentbereich. Scham spiele dabei eine große Rolle. Viele Kinder und Jugendliche sprächen weder mit ihren Eltern noch mit anderen Vertrauenspersonen darüber. Auch bei späteren Vernehmungen blieben Opfer oder Angehörige oft zurückhaltend.

Welche Strafen möglich sind

Das Strafmaß hängt vom jeweiligen Einzelfall und den konkreten Vorwürfen ab. Möglich sind Geldstrafen, aber auch mehrjährige Haftstrafen.

So verurteilte das Landgericht Heidelberg in zwei Verfahren des Cybercrime-Zentrums zuletzt zwei Männer zu viereinhalb beziehungsweise knapp vier Jahren Gefängnis. Nach Angaben der Ermittler gab es in beiden Fällen zahlreiche Opfer.

Reaktion der Plattformen

Wird Cybergrooming erkannt, sperren Plattformen nach Einschätzung des CCZ in der Regel schnell die betroffenen Nutzerkonten. Bei US-Anbietern geht oft zusätzlich eine Meldung an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC). Liegt ein Bezug zu Deutschland vor, werden die Hinweise an deutsche Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.

Das zentrale Problem aus Sicht der Fachleute: Die Taten müssen zunächst entdeckt werden. Deshalb halten sie die sogenannte Chatkontrolle für wichtig, die auf EU-Ebene derzeit über eine Ausnahmeregelung bis April 2028 möglich ist. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste sind davon jedoch ausgenommen. Genau dort sehen die Ermittler eine Lücke.

Was Ermittler fordern

Das Cybercrime-Zentrum wünscht sich strengere Vorgaben für Plattformen. Nutzer sollten demnach mit echten Daten erfasst und diese Daten auch überprüft werden, damit Verdächtige leichter identifiziert werden können.

Außerdem verweisen die Ermittler auf die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung. Über IP-Adressen könnten Täter oft ermittelt werden, allerdings würden Anbieter Verkehrsdaten derzeit meist nur etwa sieben Tage speichern. Ein entsprechendes Gesetz zur längeren Speicherung sei zwar auf den Weg gebracht, aber noch nicht in Kraft.

Zudem sprechen sich die Ermittler für klare Altersgrenzen auf Plattformen aus. Konten von Kindern sollten nach ihrer Vorstellung nicht öffentlich sichtbar sein.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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