Politik

Asylklagen stocken wieder – Sachsen ist Letzter

Asylklagen ziehen sich teils endlos hin: In Sachsen warten Betroffene am längsten – in Rheinland-Pfalz geht es überraschend fix.

11.10.2026, 04:30 Uhr

Nach mehreren Jahren mit sinkenden Bearbeitungszeiten dauern Klagen gegen Asylentscheidungen in Deutschland wieder länger. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor. Demnach brauchten Verfahren gegen Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vor deutschen Gerichten im ersten Halbjahr durchschnittlich 15,3 Monate. Für das Vorjahr hatte die Bundesregierung noch einen Mittelwert von 14,3 Monaten genannt, wobei damals die Dezember-Daten fehlten.

Rückgang der Dauer ist vorerst gestoppt

Zuvor war die durchschnittliche Verfahrenszeit vier Jahre in Folge zurückgegangen. Im Jahr 2021 hatten Asylklagen im Schnitt noch 26,5 Monate gedauert. 2024 lag die durchschnittliche Dauer bei Verfahren zu Erst- und Folgeanträgen noch bei 16,7 Monaten.

Deutlich sind weiterhin die Unterschiede zwischen den Bundesländern. Am längsten mussten Klägerinnen und Kläger im ersten Halbjahr in Sachsen auf eine Entscheidung warten: Dort lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei 20,4 Monaten. Auch in Niedersachsen dauerte es mit 20 Monaten vergleichsweise lange. Deutlich schneller ging es dagegen in Rheinland-Pfalz mit durchschnittlich 9,2 Monaten und in Bayern mit 10,7 Monaten.

Während sich die Lage in Bayern in den vergangenen drei Jahren stabilisierte oder verbesserte, entwickelte sich Rheinland-Pfalz in die andere Richtung. Dort waren entsprechende Verfahren 2023 im Schnitt noch nach fünf Monaten abgeschlossen.

Mehr Klagen und schwierige Herkunftsländer belasten Gerichte

Als Ursache für längere Verfahren gilt unter anderem die gestiegene Zahl an Asylklagen. Hinzu kommt, dass die Bearbeitungsdauer auch davon abhängt, aus welchen Herkunftsländern die Kläger stammen. Wenn viele Verfahren zu Staaten anhängig sind, bei denen die Lage für eine Schutzentscheidung besonders komplex ist, wirkt sich das auf die Dauer aus.

Asylklagen an Verwaltungsgerichten verdoppelt
Einige Länder haben Maßnahmen ergriffen, damit über Asylklagen schneller entschieden werden kann. Quelle: Arne Dedert/dpa

Bundesweit betraf dies zuletzt vor allem Verfahren von Menschen aus der Türkei. In Sachsen hatten die Gerichte besonders häufig mit Klagen venezolanischer Staatsangehöriger gegen Bamf-Entscheidungen zu tun.

Bünger sieht Zusammenhang mit Ablehnungen trotz verschärfter Menschenrechtslage

Clara Bünger führt die längeren Verfahrenszeiten auch darauf zurück, dass das Bamf im Jahr 2025 vermehrt Schutzsuchende aus Staaten abgelehnt habe, in denen sich die Menschenrechtslage eher verschlechtert habe. Sie nannte dabei Iran, Russland, Afghanistan und die Türkei. Bei iranischen Antragstellern sei etwa jeder zweite gerichtlich überprüfte Bescheid später korrigiert worden.

Mehrere Bundesländer hatten in den vergangenen Jahren versucht, Asylklagen schneller zu bearbeiten. Dazu zählen zusätzliches Personal, spezialisierte Kammern, die Bündelung bestimmter Verfahren sowie zentrale Dokumentationsdatenbanken.

Fast 200.000 Asylverfahren bei Gerichten anhängig

Zum 15. August waren deutschlandweit 196.315 Asylklagen bei Gerichten offen. Mitte Januar waren es 191.566 anhängige Verfahren gewesen.

Vor Gericht ziehen nicht nur Menschen mit abgelehntem Asylantrag. Auch Personen mit subsidiärem Schutz klagen teils weiter, etwa um den Nachzug von Familienangehörigen zu ermöglichen. Für diese Gruppe ist der Familiennachzug derzeit ausgesetzt. Zuvor hatte es eine Kontingentregelung mit monatlich 1.000 Angehörigen gegeben.

Bamf arbeitet wieder etwas schneller

Anders als bei den Verwaltungsgerichten hat sich die Bearbeitungszeit beim Bamf im ersten Halbjahr leicht verbessert. Nach Angaben der Bundesregierung entschied das Bundesamt in den ersten sechs Monaten dieses Jahres im Durchschnitt innerhalb von 11,3 Monaten über Asylanträge. Im vergangenen Jahr hatte die durchschnittliche Dauer noch bei 12,2 Monaten gelegen und damit höher als in den Jahren davor.

Mit den neuen europäischen Asylregeln hat diese Entwicklung wohl noch nichts zu tun. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems trat erst am 12. Juni in Kraft.

Der Anstieg im vergangenen Jahr hing laut Bundesregierung auch damit zusammen, dass das Bamf viele ältere, schon länger gestellte Anträge bearbeitete. Zudem wurden Anträge von Syrerinnen und Syrern zeitweise nicht entschieden, weil die Lage nach dem Machtwechsel im Dezember 2024 zunächst als unklar galt.

Nach Regierungsangaben überprüfte das Bamf zwischen Anfang Januar und Ende August den Schutzstatus von 10.064 Menschen aus Syrien. In knapp 27 Prozent der Fälle wurde der Schutz widerrufen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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