Am Sonntag kurz nach 18 Uhr beginnt in Sachsen-Anhalt die Auszählung der Stimmen. In rund 2.600 Wahllokalen werden dann die Urnen geöffnet. Dabei könnte es mancherorts voll werden: Die AfD mobilisiert seit Wochen Unterstützer, die die Auszählung vor Ort beobachten sollen. Das ist nach dem Wahlrecht grundsätzlich erlaubt, solange der Ablauf nicht gestört wird.
Rechte Gruppen wollen Stimmen absichern
Bei zahlreichen AfD-Terminen im laufenden Wahlkampf war ein Aktivist in auffällig blauem Anzug unterwegs, der Namen von Freiwilligen sammelte, die am Wahlabend als Beobachter in Wahllokalen anwesend sein wollen. Auch AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund rief zuletzt dazu auf, die Auszählung aufmerksam zu verfolgen. Ähnlich wie Bundesparteichef Tino Chrupalla äußerte er zudem Zweifel daran, dass bei der Briefwahl alles korrekt ablaufen könnte.
Unterstützt werden diese Aufrufe vom rechtsaußen verorteten Netzwerk Ein Prozent. Die Initiative veröffentlichte in dieser Woche eine interaktive Karte im Internet, auf der sich Freiwillige als Wahlbeobachter eintragen können. Nach eigenen Angaben soll so eine möglichst große Zahl von Wahllokalen erfasst werden. Bereits bis Dienstag hatten sich Hunderte Menschen in zahlreichen Wahlbezirken registriert. Auf der Website heißt es dazu, „hart erkämpfte patriotische Stimmen“ dürften nicht verloren gehen.
Nach Darstellung der Gruppe geht es nicht um den Vorwurf einer staatlich gesteuerten Wahlmanipulation. Die Gefahr sehe man eher bei Einzelpersonen, die sich in einer aufgeheizten politischen Lage und unter dem Einfluss linker oder linksextremer NGO-Kampagnen dazu verleitet fühlen könnten, ein Ergebnis eigenmächtig „korrigieren“ zu wollen.
Der bundesweit tätige Verein mit Sitz in Sachsen richtet sich gegen Migration und die Aufnahme von Asylsuchenden. Nach Einschätzung des Landesverfassungsschutzes ist er eng mit der sogenannten Neuen Rechten vernetzt. Auch Verbindungen zur AfD sind erkennbar: Der Landesverband Sachsen-Anhalt verbreitete die interaktive Karte von Ein Prozent auf X weiter und warb für eine Beteiligung.
Zweite Beobachtungsinitiative mit rund 90 Helfern
Neben den rechten Mobilisierungsaufrufen will auch die Plattform Wahlen am Wahltag in Sachsen-Anhalt präsent sein. Nach eigenen Angaben entsendet sie zum „Schutz unserer Demokratie“ mehr als 80 Kurzzeit- sowie 12 Langzeitbeobachter. Hinter der Initiative stehen die Europäische Austausch gGmbH und die Europäische Plattform für Demokratische Wahlen (EPDE).
Ziel sei eine unabhängige Bewertung des Wahlgeschehens nach internationalen Maßstäben, etwa orientiert an Standards des Europarats und der OECD. Ein erster Bericht der überwiegend ehrenamtlich tätigen Beobachter soll bereits am Tag nach der Wahl vorgestellt werden.
Die Plattform sieht zivilgesellschaftliche Wahlbeobachtung als Mittel gegen Verschwörungserzählungen rund um Wahlen und gegen Versuche, demokratische Prozesse generell zu diskreditieren. Als Beispiel verweist sie auf die Probleme bei der vergangenen Bundestagswahl in Berlin und deren teilweise Wiederholung, die bei vielen Bürgern Zweifel an der Zuverlässigkeit der Wahlorganisation geweckt hätten.
Leitfaden für Freiwillige und Hinweis auf Nachzählungen
Die Kampagne von Ein Prozent hat eigens einen Leitfaden für freiwillige Wahlbeobachter erstellt. Darin heißt es, man solle nicht künstlich nach Fehlern suchen, aber aufmerksam bleiben. Aufgelistet werden mögliche Pannen, die den von den Gemeinden eingesetzten Wahlvorständen unterlaufen könnten.
So werde etwa davor gewarnt, dass gültige Stimmen fälschlich als ungültig eingestuft oder bei der Auszählung versehentlich auf den falschen Stapel gelegt werden könnten. Der Leitfaden empfiehlt deshalb, bei einer auffällig hohen Zahl ungültiger Stimmen eine Nachzählung zu verlangen.
Die rechtlichen Grundlagen zum Ablauf stehen in der Landeswahlordnung und in einem Durchführungserlass zur Landtagswahl. Dort ist festgelegt, dass während der gesamten Wahlhandlung sowie bei der Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses grundsätzlich jeder Zugang zum Wahlraum hat, sofern der Wahlbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Für Ruhe und Ordnung ist der jeweilige Wahlvorstand verantwortlich. Wenn es zu großem Andrang kommt, kann er den Zutritt regeln. Personen, die den Ablauf stören, dürfen aus dem Raum verwiesen werden. In dem Erlass werden die Kommunen zudem gebeten, die Wahlvorstände in ihren Schulungen gezielt auf kritische Beobachter und die Öffentlichkeit von Wahlhandlung und Auszählung vorzubereiten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber