Politik

Steuerreform im Kabinett – Das ändert sich jetzt

Neue Steuerpläne von Union und SPD: Vor allem kleine Einkommen sollen spürbar entlastet werden. Reicht das für den Stimmungsumschwung?

02.09.2026, 04:00 Uhr

Einkommensteuerreform: Kabinett berät über Entwurf von Lars Klingbeil

Nach monatelangen Diskussionen soll an diesem Mittwoch der Gesetzentwurf für eine Einkommensteuerreform von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ins Bundeskabinett eingebracht werden. Die schwarz-rote Koalition will damit ein Zeichen der finanziellen Entlastung setzen – in einer Zeit, in der viele Menschen wegen hoher Kosten für Energie und Kraftstoff unter Druck stehen. Profitieren sollen ab Anfang 2027 vor allem Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie Familien. Höhere Einnahmen will der Staat dagegen bei sehr gut Verdienenden erzielen. Aus Teilen der Wirtschaft kommt der Vorwurf, die Pläne würden kaum zusätzliche Wachstumsimpulse auslösen.

Geplant sind Steuererleichterungen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Darauf hatten sich die Spitzen von Union und SPD bereits Anfang Juli im Koalitionsausschuss verständigt. Nach Angaben aus dem Finanzministerium setzt der nun vorgelegte Entwurf diese Vereinbarung unverändert um. Das gesamte Entlastungsvolumen soll stufenweise bis 2028 wirksam werden.

Klingbeil selbst wird an der Kabinettssitzung allerdings nicht teilnehmen können. Nach dem Treffen der G20-Finanzminister in North Carolina konnte er wegen eines technischen Defekts am Regierungsflugzeug nicht wie geplant zurückreisen. Der Vizekanzler musste deshalb zunächst in einem Hotel bleiben. Nähere Angaben zu dem Schaden an der Maschine der Flugbereitschaft lagen zunächst nicht vor.

Das sind die wichtigsten geplanten Änderungen

Im nächsten Schritt muss die Reform noch Bundestag und Bundesrat passieren. Maßgeblich für die Steuerlast ist grundsätzlich nicht der Bruttolohn, sondern das zu versteuernde Einkommen – also der Betrag nach Abzug von Freibeträgen und absetzbaren Kosten.

Grundfreibetrag

Der steuerfreie Teil des Einkommens, der das Existenzminimum absichern soll, wird schrittweise angehoben. Vorgesehen ist ein Anstieg von 12.348 Euro in diesem Jahr auf 12.564 Euro im kommenden Jahr und anschließend auf 12.900 Euro im Jahr 2028.

Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll erst bei einem etwas höheren Einkommen greifen. Künftig soll die Grenze bei 70.600 Euro liegen, bisher liegt sie bei 69.879 Euro. Nach Darstellung des Ministeriums wird dadurch der Tarifverlauf für Einkommen zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas abgeflacht. Besonders profitieren sollen davon mittlere Einkommen.

Höhere Belastung für sehr hohe Einkommen

Die sogenannte Reichensteuer soll neu gestaffelt werden. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro fällig werden, bislang beginnt er bei 277.826 Euro. Zusätzlich ist ab 280.000 Euro eine neue Stufe mit 47 Prozent vorgesehen, die als „Superreichensteuer“ bezeichnet wird.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Beschäftigte sollen künftig mehr Werbungskosten pauschal geltend machen können. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Darunter fallen etwa Ausgaben für den Arbeitsweg oder Büromaterial.

Familien und Kinder

Auch Familien sollen stärker entlastet werden. Das Kindergeld soll von aktuell 259 Euro pro Monat und Kind im kommenden Jahr auf 267 Euro steigen und 2028 dann 272 Euro betragen. Parallel dazu soll der Kinderfreibetrag von 9.756 Euro zunächst auf 10.056 Euro und später auf 10.236 Euro angehoben werden.

Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit

Bei steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit soll die zulässige Obergrenze für den Stundenlohn von 50 auf 75 Euro steigen. Dadurch könnten Beschäftigte einen größeren Teil ihrer Zuschläge steuerfrei behalten. Im Gegenzug soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen etwas eingeschränkt werden.

Welche Wirkung die Reform haben soll

Nach Einschätzung des Finanzministeriums wird die große Mehrheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform mehr Netto vom Brutto übrig haben. Als Beispiel nennt das Ministerium ein Paar, bei dem eine Person in der Pflege und die andere als Busfahrer arbeitet, beide mit jeweils 2.800 Euro brutto im Monat und zwei Kindern. Dieses Haushalt könnte im Jahr 2028 demnach um 632 Euro pro Jahr entlastet werden. Für eine alleinstehende Person mit 5.000 Euro brutto monatlich, etwa in einem Ingenieurberuf, wird die Entlastung im Jahr 2028 gegenüber heute mit rund 192 Euro angegeben.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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