Politik

Bundestag stellt Notfallversorgung neu auf

Notfall-Chaos bald vorbei? Der Bundestag hat eine brisante Reform beschlossen – und nebenbei noch ein anderes Gesetz korrigiert.

15.10.2026, 10:56 Uhr

Patientinnen und Patienten sollen in akuten Fällen künftig schneller an die passende Stelle gelangen. Der Bundestag hat dazu eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit den Grünen, während sich AfD und Linke enthielten.

Nach den neuen Regeln soll zunächst durch eine fachliche Ersteinschätzung – entweder telefonisch oder direkt vor Ort – festgestellt werden, welche Art von Hilfe notwendig ist. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) erklärte, dass dafür die Notrufnummer 112 und die ärztliche Bereitschaftsdienstnummer 116 117 enger miteinander verknüpft werden sollen. Je nach Dringlichkeit sollen Betroffene dann gezielt in eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis oder die Notaufnahme eines Krankenhauses weitergeleitet werden – bei Bedarf auch mit Unterstützung des Rettungsdienstes.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Nach bisherigen Informationen soll die Länderkammer am 20. November abschließend darüber beraten.

Integrierte Notfallzentren als Kern der Reform

Zentraler Bestandteil der Neuregelung sind integrierte Notfallzentren, die an Krankenhäuser angebunden werden. Dort soll nach einer ersten medizinischen Einschätzung entschieden werden, ob Patientinnen und Patienten in die Notaufnahme oder in eine angeschlossene Notdienstpraxis gehen.

Linnemann betonte, dass dieses System als eine Art Wegweiser im Notfall diene und Erkrankte dadurch verlässlich an den richtigen Behandlungsort gebracht würden. Die Notaufnahmen sollen so von weniger dringlichen Fällen entlastet werden und sich stärker auf Menschen konzentrieren können, die wirklich rasch Hilfe brauchen. Gleichzeitig würden Rettungsdienste seltener unnötig eingesetzt. Der Minister verwies zudem darauf, dass frühere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) wichtige Vorarbeiten für die Reform geleistet hätten.

Änderungen am Sparpaket der Krankenkassen

Im Zusammenhang mit dem Gesetz verabschiedete der Bundestag auch Anpassungen am jüngsten Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis erklärte, man habe von Beginn an deutlich gemacht, dass an einigen Stellen nachgebessert werden müsse – und genau das werde nun umgesetzt.

So wird eine bisher vorgesehene Kostenregelung zulasten von Haus- und Kinderärztinnen und -ärzten wieder gestrichen. Auch bestimmte Abschläge in der hausarztzentrierten Versorgung entfallen. In der psychotherapeutischen Versorgung sollen die Vergütungsregelungen verbessert werden. Außerdem sollen Krankenkassen ihre Versicherten bei einer Anhebung des Zusatzbeitrags doch wieder informieren müssen. Zusätzliche Vorgaben bei der Meldung freier Arzttermine sollen darüber hinaus helfen, die Terminvermittlung wirksamer zu gestalten.

Koalition sieht Erfolge bei den Kassenfinanzen

Vertreterinnen und Vertreter der Koalition hoben in der Debatte hervor, dass die im Sommer beschlossenen Sparmaßnahmen offenbar Wirkung zeigen. Nur einen Tag zuvor hatte der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung nach zweitägigen Beratungen mitgeteilt, dass der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag im kommenden Jahr unverändert bei 2,9 Prozent liegen soll.

Linnemann kündigte daraufhin an, der durchschnittliche Zusatzbeitrag werde im nächsten Jahr stabil bleiben. Auch Pantazis sieht darin ein positives Signal: Die aktuelle Prognose zeige, dass die Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung Wirkung entfalten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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