Der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist vom Landgericht München I zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Vier Monate gelten wegen der langen Verfahrensdauer als bereits vollstreckt, sodass rechnerisch noch zwei Jahre und zwei Monate verbleiben. Das Gericht sprach ihn in neun Fällen der Vorteilsannahme schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung hat bereits Revision angekündigt.
Hintergrund des Verfahrens sind Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014. Nach Überzeugung der Richter wusste Wolbergs, dass zahlreiche Einzelspenden von jeweils knapp 10.000 Euro aus dem Umfeld eines Bauträgers stammten und darauf abzielten, sich sein Wohlwollen als Oberbürgermeister für spätere Bauvorhaben zu sichern. Wolbergs hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Spenden und Renovierungsarbeiten
Nach Feststellungen des Gerichts flossen über mehrere Jahre hinweg 475.000 Euro aus dem Umfeld des inzwischen rechtskräftig verurteilten Immobilienunternehmers an den damaligen SPD-Ortsverein. Zusätzlich ging es um Renovierungsarbeiten, die Wolbergs bei dem Bauträger in Anspruch genommen haben soll, ohne die vollen Kosten zu bezahlen.
Die Kammer wertete die Annahme der Spenden im Wissen um deren Zweck als Unrechtsvereinbarung. Nach Ansicht der Richter brachte Wolbergs damit zum Ausdruck, sich bei seiner künftigen Dienstausübung erkenntlich zeigen und die Interessen des Unternehmers fördern zu wollen. Dafür sei kein ausdrückliches Versprechen einer konkreten Amtshandlung nötig gewesen.
Die Richter stützten sich dabei unter anderem auf Zeugenaussagen. Zudem hatte Wolbergs selbst eingeräumt, den Unternehmer um Wahlkampfspenden gebeten zu haben. Dieser habe dabei deutlich gemacht, unterhalb der Veröffentlichungsgrenze bleiben zu wollen. Spenden unter 10.000 Euro müssen nicht offengelegt werden.
Deutliche Worte des Gerichts
Der Vorsitzende Richter Stephan Necknig sagte, die Kammer könne zwar nicht verhindern, dass Wolbergs das Urteil als ungerecht empfinde. Er müsse aber das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens akzeptieren und die Konsequenzen seines Handelns tragen. Wolbergs habe in besonderem Maße das Vertrauen der Bevölkerung in die Redlichkeit der Verwaltung beschädigt.
Auch kritisierte das Gericht, Wolbergs habe sich bei den Spenden nicht nach deren Rechtmäßigkeit erkundigt, obwohl er bei anderen Themen sehr wohl nachgefragt habe. Er habe keine „schlafenden Hunde wecken“ wollen. Solche Zuwendungen dürfe man nicht einfach annehmen, machte der Vorsitzende deutlich.
Kritik der Verteidigung
Der Bauträger war aus gesundheitlichen Gründen nicht als Zeuge erschienen. Wolbergs’ Verteidiger Peter Witting hatte das scharf kritisiert. Der Vorsitzende Richter betonte jedoch, die Kammer habe sich auch ohne dessen persönliche Aussage eine Überzeugung bilden können. In das Verfahren eingeflossen sei zudem ein Geständnis des Unternehmers, das 2023 über dessen Verteidigerin abgegeben worden war.
Nach der Urteilsverkündung äußerte sich Wolbergs selbst nicht gegenüber den Medien. Sein Verteidiger kündigte jedoch an, das Urteil „zu Fall bringen“ zu wollen. Er sieht mehrere Angriffspunkte, darunter die Besetzung der Strafkammer und die ausgebliebene Vernehmung des Bauträgers.
Mehrere Verfahren
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zweieinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und hilfsweise eine Bewährungsstrafe verlangt.
Unter den neun Fällen der Vorteilsannahme sind auch zwei Taten, für die Wolbergs bereits 2019 im ersten Verfahren vor dem Landgericht Regensburg rechtskräftig verurteilt worden war. In diesem Punkt musste nun nur noch die Strafe neu bestimmt werden.
Der Bundesgerichtshof hatte das damalige Urteil im November 2021 teilweise aufgehoben, weil es aus seiner Sicht zu milde ausgefallen war, und den Fall zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I verwiesen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion