Bundesregierung plant schärfere Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen
Die Bundesregierung will den Einsatz von K.o.-Tropfen bei schweren Straftaten künftig härter ahnden. Ein vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Vergewaltigungen oder Raubtaten unter Verwendung solcher Substanzen künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gelten soll. Dazu sollen K.o.-Tropfen strafrechtlich künftig ähnlich behandelt werden wie Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge. Bei Vergewaltigungen mit dem Einsatz einer Waffe gilt bereits heute eine Mindeststrafe von fünf Jahren.
Eine bundesweite Polizeistatistik darüber, wie häufig Stoffe eingesetzt werden, um Opfer vor sexuellen Übergriffen wehrlos zu machen, existiert bislang nicht. Oft wird vermutet, dass die Mittel unbemerkt in Bars oder Clubs verabreicht werden. Bekannt sind jedoch auch Fälle, in denen Opfer die Substanzen in den eigenen vier Wänden von Besuchern erhalten haben sollen.
Gesetzesänderung als Reaktion auf Urteil des BGH
Anlass für die geplante Neuregelung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024. Darin hatten die Richter entschieden, dass K.o.-Tropfen nach geltendem Recht nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches einzustufen seien.
Die Bundesrechtsanwaltskammer äußerte sich in einer Stellungnahme zu dem Entwurf zurückhaltend. Sie hält es für möglich, dass das tatsächliche Ausmaß heimlich verabreichter betäubender Stoffe im Nachtleben überschätzt wird. Untersuchungen zu Verdachtsfällen vor Ort hätten demnach häufig gezeigt, dass Betroffene die Wirkung ihres Alkoholkonsums falsch eingeschätzt hätten.
Der Regensburger Staatsanwalt Simon Pschorr widersprach dieser Einschätzung teilweise. Er wies darauf hin, dass eine Vergiftung durch K.o.-Tropfen oft schwer nachzuweisen sei. Zudem benötigten Opfer mit Erinnerungslücken häufig Zeit, um das Geschehen einzuordnen und überhaupt den Verdacht auf ein narkotisierendes Mittel zu entwickeln.
Hubig spricht von besonders perfider Gewalt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bezeichnete sexuelle Übergriffe unter Einsatz von K.o.-Tropfen als besonders schwerwiegende Form sexualisierter Gewalt. Diese Taten träfen vor allem Frauen und seien "besonders hinterhältig und gefährlich". Die SPD-Politikerin sieht die Reform als Teil einer umfassenderen Strategie der Bundesregierung, Menschen besser vor Gewalt zu schützen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion