Seit Inkrafttreten der neuen EU-Asylregeln werden in Deutschland die meisten Schutzgesuche im beschleunigten Verfahren bearbeitet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach wurden vom 12. Juni bis Ende Juli 2.093 Schnellverfahren und 1.561 reguläre Asylverfahren eingeleitet. In weiteren 2.013 Fällen wurde zunächst nur geprüft, welcher andere EU-Staat möglicherweise für das Verfahren zuständig ist.
Asylprüfung im Eilverfahren auf drei Monate begrenzt
Nach der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems müssen beschleunigte Asylverfahren spätestens nach drei Monaten abgeschlossen sein. Möglich sind solche Verfahren etwa bei Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten oder aus Ländern, deren Anerkennungsquote in der EU bei höchstens 20 Prozent liegt.
Wer in diesem Schnellverfahren einen negativen Bescheid erhält, kann unter Umständen bereits abgeschoben werden, obwohl eine Klage gegen die Entscheidung noch läuft.
Abschiebung trotz laufender Klage möglich
Eine drohende Rückführung lässt sich in diesen Fällen nur stoppen, wenn ein Gericht einem Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgibt. Schon vor der Reform wurde dieses Vorgehen vor allem bei Menschen aus in Deutschland als sicher eingestuften Herkunftsländern angewandt. Es betraf aber auch Antragsteller, deren Gesuche aus anderen Gründen als offensichtlich unbegründet galten, etwa wegen widersprüchlicher Angaben zur Identität, Herkunft oder zu Fluchtgründen.
Eine Verlängerung der Drei-Monats-Frist ist nicht vorgesehen. Allerdings kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Verfahren in das reguläre Verfahren überführen, wenn Sach- oder Rechtsfragen im Einzelfall zu komplex für eine schnelle Entscheidung sind. Für Personen, die wegen ihres als sicher eingestuften Herkunftslandes im beschleunigten Verfahren sind, gilt grundsätzlich ein Arbeitsverbot.

Kritik an höherem Fehlerrisiko
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, warnt vor mehr Fehlentscheidungen wegen des engen Zeitrahmens. Kritisch sieht sie zudem, dass die Türkei nach den EU-Regeln als sicherer Herkunftsstaat behandelt wird, obwohl dort nach ihrer Auffassung Oppositionelle massiv verfolgt und Gerichtsverfahren politisch beeinflusst würden.
Auch Pro Asyl beanstandet den Kurs der Bundesregierung und wirft ihr vor, die neuen europäischen Vorschriften besonders strikt umzusetzen.
Zu den Herkunftsgebieten mit besonders hoher Schutzquote zählten laut Bundesregierung im ersten Halbjahr Myanmar, Eritrea, Afghanistan sowie die Palästinensischen Gebiete.
Grenzverfahren in Deutschland bislang selten
Neu sind außerdem die sogenannten Grenzverfahren für Menschen, die an einer EU-Außengrenze aufgegriffen werden. In Deutschland betrifft das nur Flughäfen und Seehäfen. Betroffen sind unter anderem Personen, die falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben, als Sicherheitsrisiko gelten oder aus Staaten mit einer EU-weiten Schutzquote von maximal 20 Prozent kommen.
Sie werden in speziellen Einrichtungen untergebracht und dürfen diese während des laufenden Verfahrens grundsätzlich nur zur Ausreise verlassen. Unbegleitete Minderjährige sind davon ausgenommen, sofern sie nicht als Gefahr eingestuft werden.
Vier Standorte mit derzeit 282 Plätzen
Rechtlich gilt für Menschen in solchen Einrichtungen die sogenannte Fiktion der Nichteinreise: Sie werden so behandelt, als seien sie noch nicht nach Deutschland eingereist.
Nach Angaben der Bundesregierung stehen aktuell 282 Plätze für Grenzverfahren zur Verfügung:
- 200 Plätze in Frankfurt am Main
- 27 Plätze in München
- 40 Plätze am Flughafen Berlin/Brandenburg
- 15 Plätze vorübergehend in Pforzheim für Ankommende über den Flughafen Stuttgart
Weitere Plätze und mögliche zusätzliche Standorte werden geprüft oder vorbereitet.
Bisher nur wenige abgeschlossene Fälle
Zwischen dem 12. Juni und dem 21. August wurden laut Bundesregierung 36 Grenzverfahren abgeschlossen. Darunter waren unter anderem Verfahren von fünf brasilianischen Staatsangehörigen und vier Menschen aus Georgien. In 22 Fällen wurden die Schutzgesuche abgelehnt.
Außerdem wurde in den ersten Wochen vier Personen aus Ghana, Senegal, Kolumbien und Marokko nach einem Grenzverfahren die Einreise verweigert.
Fokus auf die EU-Außengrenzen
In Staaten an den Außengrenzen der EU wie Polen, Griechenland, Spanien oder Italien dürfte die Zahl solcher Verfahren deutlich höher liegen. Verlässliche Zahlen dazu, wie viele Außengrenzverfahren dort seit dem 12. Juni begonnen oder abgeschlossen wurden, lassen sich aus den bisher veröffentlichten Statistiken aber nicht eindeutig ableiten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat mehrfach erklärt, dass ein Ende der verschärften deutschen Kontrollen an den Binnengrenzen nur dann denkbar sei, wenn die Verfahren an den EU-Außengrenzen wirksam funktionierten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber