Apotheken in Deutschland könnten ihre Öffnungszeiten künftig deutlich freier bestimmen. Nach den bisherigen Regeln sind sie grundsätzlich zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet, woraus feste Zeiten entstehen – werktags in der Regel etwa von 8.00 bis 18.30 Uhr. Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht nun vor, dass die Dienstbereitschaft von Montag bis Freitag an einem oder mehreren Tagen jeweils nur noch für bis zu sechs Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten aufrechterhalten werden muss. Mit dem Vorhaben befasst sich der Bundesrat am 10. Juli.
Nach Darstellung des Ministeriums bekämen Apotheken damit deutlich mehr Spielraum bei der Festlegung ihrer Öffnungszeiten. Zugleich könnte das Personal flexibler eingesetzt werden. Würden die neuen Möglichkeiten vollständig ausgeschöpft, könnten sich die Wochenöffnungszeiten rechnerisch um rund 25,5 Stunden verringern.
Öffnungszeiten bislang behördlich geregelt
Hintergrund ist, dass die konkreten Öffnungszeiten bisher behördlich festgelegt werden. Um die Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen, werden Apotheken im Wechsel zu Notdiensten in der Nacht, an Sonn- und an Feiertagen eingeteilt. Die übrigen Apotheken werden zwar ganztägig von der Pflicht zur Dienstbereitschaft befreit, müssen aber in bestimmten vorgegebenen Zeiten dennoch geöffnet haben.
Auch für Samstage sind Lockerungen vorgesehen. Künftig sollen Apotheken dann nur noch für bis zu drei Stunden öffnen müssen. Bislang gilt ein Zeitrahmen von 8.00 bis 14.00 Uhr. Unverändert bleibt die Vorgabe, dass nicht dienstbereite Apotheken an gut sichtbarer Stelle auf die nächstgelegenen dienstbereiten Standorte hinweisen müssen.
Nach dem Verordnungsentwurf haben sich in Regionen, in denen zu bestimmten Zeiten keine relevanten Kundenströme zu erwarten sind, schon heute viele Apotheken von der Dienstbereitschaft befreien lassen. Wie viele weitere Standorte die neuen Möglichkeiten zusätzlich nutzen würden, lasse sich derzeit nicht verlässlich abschätzen. Würden 1.000 Apotheken ihre Öffnungszeiten um jeweils zwölf Stunden pro Woche reduzieren, könnten nach Berechnungen rund 40 Millionen Euro Personalkosten im Jahr eingespart werden.
Folgen für die Versorgung auf dem Land?
Kritik kommt von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Sie warnt vor einer Verschlechterung des Angebots vor allem in ländlichen Regionen. In Ballungsräumen sei mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten eher vertretbar, sagte Vorstand Eugen Brysch. Zugleich verwies er darauf, dass die erst vor Kurzem beschlossene Apothekenreform gerade die Präsenz von Apotheken für Patientinnen und Patienten in der Fläche sichern solle. Diese Ziele dürften nun nicht unterlaufen werden.
Auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrats sieht Nachbesserungsbedarf. Aus seiner Sicht ist die Formulierung in der Verordnung zu ungenau, weil dort lediglich von „ortsüblichen Geschäftszeiten“ die Rede ist. Unklar sei, wie diese Zeiten ermittelt werden sollen und was gilt, wenn es vor Ort gar keine anderen Geschäfte gibt. Der Ausschuss schlägt daher vor, für Apotheken im Regelfall eine Öffnungsdauer von täglich sechs Stunden zwischen 8.00 und 18.00 Uhr von Montag bis Freitag festzuschreiben.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber