Politik

Alkohol im Bewerbungsgespräch? Jetzt wird’s heikel

Ungepflegt oder betrunken zum Jobgespräch? Für Grundsicherungs-Empfänger kann das jetzt direkt beim Geld richtig wehtun.

29.06.2026, 15:35 Uhr

Ab Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wie der künftigen Grundsicherung müssen bei Vorstellungsgesprächen mit Leistungskürzungen rechnen, wenn sie dort etwa stark verwahrlost oder alkoholisiert erscheinen. Das ergibt sich aus einer überarbeiteten Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter, über die zunächst die „Bild“ berichtet hatte.

Grundlage dafür ist Paragraf 31 des Sozialgesetzbuchs II, der Pflichtverletzungen von Leistungsbeziehenden regelt. Eine solche Pflichtverletzung kann demnach vorliegen, wenn Betroffene durch ihr Verhalten eine mögliche Einstellung vereiteln. In der neuen Weisung wird als Beispiel genannt, dass jemand deutlich ungepflegt oder unter Alkoholeinfluss zu einem Bewerbungsgespräch erscheint und deshalb vom Arbeitgeber aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen wird.

In solchen Fällen können die Leistungen gekürzt werden. Die neue Anweisung für die Jobcenter gilt ab dem 1. Juli. Zeitgleich tritt auch die von der schwarz-roten Koalition beschlossene Reform des bisherigen Bürgergelds in Kraft, das künftig Grundsicherung heißt. An der Höhe der Unterstützung ändert sich zwar nichts, für Beziehende gelten jedoch strengere Vorgaben.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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