Bayern

München will Kiosken nachts Flaschenbier verbieten

Im Münchner Univiertel droht Kiosken ein Verbot, das Feiernde hart treffen könnte – jetzt eskaliert der Ärger.

29.06.2026, 15:36 Uhr

Im Münchner Univiertel könnte schon bald erneut ein nächtliches Verkaufsverbot für Flaschenbier gelten. Die Stadt begründet das mit zahlreichen Beschwerden aus der Nachbarschaft: Immer wieder ist von lautem Feiern in der Nacht, Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie von Glasscherben im Umfeld von Kiosken und Lokalen die Rede. Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) kündigte an, dass ein Verbot ab 22 Uhr wieder eingeführt werden müsse, falls sich bis Mitte Juli keine spürbare Verbesserung zeigt.

Konflikt schon im vergangenen Sommer

Bereits im Sommer 2025 hatte die Situation im Studentenviertel für Diskussionen gesorgt. Damals untersagte die Stadt den Verkauf bestimmter Waren an Kiosken: Chips durften ab 20 Uhr nicht mehr verkauft werden, Flaschenbier zum Mitnehmen ab 22 Uhr. Diese Regelung wurde jedoch wenig später wieder aufgehoben.

Zum Beginn der diesjährigen Freiluftsaison hatten sich die betroffenen Betriebe laut Stadt freiwillig bereit erklärt, nach Mitternacht kein Flaschenbier und keinen Alkohol zum Mitnehmen mehr zu verkaufen. Zusätzlich sollten Plakate Feiernde daran erinnern, Toiletten und Mülleimer zu nutzen und nach 22 Uhr leiser zu sein.

Maßnahmen offenbar ohne große Wirkung

Nach Einschätzung des Allparteilichen Konfliktmanagements (AKIM) im Sozialreferat hat das bislang kaum geholfen. Je voller die Straßen seien, desto weniger werde auf die Anwohnerschaft Rücksicht genommen, heißt es. Zudem hätten sich mehrere Kioske nicht an die freiwilligen Zusagen gehalten und weiterhin nach Mitternacht Bier verkauft.

Drohendes Verkaufsverbot für Flaschenbier im Münchner Univiertel
Lärm, Glasscherben, wildes Urinieren und Müll – das sorgt im Münchner Univiertel für Ärger. (Archivbild) Quelle: Felix Hörhager/dpa

Nach Angaben der Stadt sollen einzelne Geschäfte sogar hochprozentigen Alkohol außerhalb der erlaubten Zeiten abgegeben haben. Das habe Bußgelder und Zwangsgelder nach sich gezogen. Außerdem beklagt die Stadt den Umgang mancher Betreiber mit Mitarbeitenden der Verwaltung, der teils als respektlos beschrieben wird.

Krause fordert mehr Rücksicht

Für Oberbürgermeister Krause ist klar, dass das Zusammenleben im Viertel nur funktionieren kann, wenn Feiernde, Gewerbetreibende und Anwohnende aufeinander achten. Er appellierte an alle Beteiligten, sich an die geltenden Vorgaben und getroffenen Absprachen zu halten. Vor allem müsse der Lärm auf den Straßen ab 22 Uhr deutlich zurückgehen.

Warum das Thema in München besonders ist

Dass über solche Regeln überhaupt diskutiert wird, hängt auch mit dem bayerischen Ladenschlussgesetz zusammen. Anders als in vielen anderen Bundesländern gibt es in Bayern keine klassischen Spätkioske oder „Spätis“. Geschäfte müssen in der Regel um 20 Uhr schließen.

Eine Ausnahme gilt nur für Betriebe, die zugleich eine Gaststätte betreiben. Diese dürfen auch später noch in begrenztem Umfang Produkte wie Speisen, Getränke aus dem Lokal, Flaschenbier, alkoholfreie Getränke sowie Tabak- und Süßwaren verkaufen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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