In der Europäischen Union sollen KI-Anwendungen, die für den missbräuchlichen Einsatz sexualisierter Deepfakes genutzt werden, künftig untersagt sein. Die Mitgliedstaaten stimmten der Neuregelung zu, die ab dem 2. Dezember 2026 greifen soll. Nach der zuvor erzielten Einigung mit dem Europaparlament galt die Zustimmung als Formsache. Für die federführende Umsetzung des Verbots ist das EU-KI-Amt vorgesehen.
Deepfakes sind mithilfe Künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bild-, Video- oder Toninhalte, die täuschend echt wirken können. Mit der neuen Vorschrift werden die bisherigen Regeln erweitert: Künftig sollen nicht nur Nutzerinnen und Nutzer in den Blick genommen werden, sondern auch Anbieter der entsprechenden Software und Tools.
Welche Inhalte erfasst werden sollen
Das Gesetz soll genau festlegen, was als sexualisierter Inhalt gilt und was nicht. Im Fokus stehen demnach KI-Anwendungen, mit denen sich realitätsnahe Darstellungen des Intimbereichs erzeugen lassen – etwa von Genitalien, Anus, Gesäß oder entblößten weiblichen Brüsten – sowie Inhalte mit eindeutig sexuellen Handlungen.
Nicht unter das Verbot fallen sollen satirische Karikaturen. Auch ohne Einwilligung erstellte Bikini-Bilder, wie sie etwa durch Grok erzeugt und über X verbreitet wurden, könnten nach derzeitigem Stand weiterhin zulässig sein. Ausdrücklich erfasst werden soll dagegen auch die Erstellung von Darstellungen, die sexuellen Kindesmissbrauch zeigen.
Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte erst später
Weitere Anpassungen am KI-Gesetz verschaffen der Branche zunächst mehr Zeit und sollen den wirtschaftlichen Einsatz von KI erleichtern. Bestimmungen, die das Europäische KI-Amt ursprünglich schon ab August durchsetzen sollte, gelten für Anbieter von Systemen wie ChatGPT, Claude und ähnlichen Diensten nun erst ab Dezember 2026.
Spätestens dann müssen Unternehmen KI-generierte Inhalte klar kennzeichnen. Bilder und Videos, die mit KI erstellt wurden, sollen also deutlich als solche erkennbar sein – etwa durch Wasserzeichen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber