Politik

AfD auf dem Prüfstand? Wüst drängt auf Bund-Länder-Gruppe

Wüst überrascht mit AfD-Vorstoß: Neue Prüfgruppe statt Schnellschuss-Verbot – was steckt wirklich dahinter?

08.09.2026, 11:23 Uhr

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst fordert eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die den verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und mögliche Folgen prüfen soll. Der CDU-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur, eine solche Prüfung müsse ergebnisoffen geführt werden und dürfe nicht automatisch in ein Parteiverbotsverfahren münden.

Wüst warnte zugleich vor vorschnellen Forderungen nach einem AfD-Verbot. Ein Parteiverbot könne nur das letzte Mittel zum Schutz der Verfassung sein. Aus seiner Sicht brauche es deshalb nun eine feste Struktur, in der Bund und Länder die offenen Fragen sorgfältig, professionell und seriös bewerten.

Nach den Vorstellungen des NRW-Regierungschefs sollten an der Arbeitsgruppe neben dem Verfassungsschutz auch Verfassungsrechtler sowie weitere Fachleute aus Bund und Ländern beteiligt werden. Im Kern gehe es darum, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgeht, die zumindest in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

Weidel wirft der Union Ablenkung vom eigenen Versagen vor

Scharfe Kritik kam von AfD-Co-Chefin Alice Weidel. Gegenüber dem Portal „The Pioneer“ bezeichnete sie Wüsts Vorstoß als Ausdruck der Verzweiflung der CDU nach der historischen Wahlniederlage in Sachsen-Anhalt. Dass Wüst unmittelbar nach dem AfD-Wahlsieg eine neue Verbotsdebatte anstoßen wolle, sei aus ihrer Sicht ein „verzweifelter Versuch, vom Versagen der Union abzulenken“.

Weidel griff dabei auch die Bundes-CDU an. Weder die Partei noch Kanzler Friedrich Merz hätten noch die Kraft zu einem politischen Kurswechsel, sagte sie. Wüst wisse das. Der Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren sehe sie nach eigenen Worten mit großer Gelassenheit entgegen.

Söder reagiert skeptisch und warnt vor Märtyrerstatus

Aus der CSU kam umgehend Zurückhaltung. Parteichef Markus Söder bezweifelte, dass ein Verbot der AfD verfassungsrechtlich überhaupt realistisch durchsetzbar wäre. Nach einer Kabinettssitzung in München verwies er auf die Aussicht jahrelanger Verfahren und warnte zugleich davor, der Partei dadurch einen neuen Märtyrerstatus zu verschaffen.

Zwar wolle sich die CSU Gesprächen in einer Bund-Länder-Gruppe nicht grundsätzlich verschließen, sagte Söder. Er wertete den Vorstoß jedoch auch als Ausdruck von Unsicherheit. Die AfD müsse politisch und inhaltlich gestellt werden. In einer Demokratie müsse mit demokratischen Mitteln gearbeitet werden – entscheidend sei, sich auf kommende Wahlen besser vorzubereiten und klarere Argumente zu liefern. Ein Verbotsverfahren hält die CSU demnach nicht für erfolgversprechend.

Wüst brachte den Vorstoß öffentlich ins Spiel

Wie Politico und die Welt berichteten, hatte Wüst die Idee bereits am Montagabend bei einer Diskussion in Berlin mit der Ökonomin Maja Göpel öffentlich angesprochen. Dort soll er betont haben, aus der CDU habe dies öffentlich bislang so noch niemand gesagt: Er sei dafür, eine solche Arbeitsgruppe einzusetzen.

Auch bei der Telekom-Digitalmesse „Digital X“ griff Wüst das Thema am Dienstag auf. Vor dem Hintergrund des AfD-Wahlerfolgs in Sachsen-Anhalt widersprach er der Vorstellung, eine AfD in Regierungsverantwortung würde sich von selbst entzaubern. Eine von der AfD geführte Landesregierung säße an zentralen staatlichen Schalthebeln. In den Ländern würden regelmäßig Führungspositionen bei Polizei und Gerichten besetzt; wesentliche Teile des staatlichen Gewaltmonopols lägen dort.

Wer über ein Parteiverbot entscheiden kann

Die AfD wird bundesweit vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Mehrere Landesverbände, darunter Sachsen-Anhalt, werden von den jeweiligen Landesämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Über ein solches Verfahren entscheidet am Ende das Bundesverfassungsgericht.

Unterschiedliche Töne in der Union

Der Vorstoß aus der CDU kommt nicht völlig neu, ist in der Partei aber seit Längerem selten geworden. Der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz hatte bereits 2024 vorgeschlagen, der Bundestag solle die AfD in Karlsruhe für verfassungswidrig erklären lassen. Über den Antrag, der vermutlich keine Mehrheit gefunden hätte, wurde wegen der vorgezogenen Neuwahl letztlich nicht mehr abschließend abgestimmt.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hatte sich ebenfalls offen für die Prüfung eines Verbotsverfahrens gezeigt. Deutlich skeptischer äußerten sich zuletzt CSU-Politiker, darunter auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.

Kritik aus der NRW-Opposition – Zustimmung von den Grünen

Kritik an Wüsts Vorstoß kam auch aus Nordrhein-Westfalen. Der SPD-Fraktionschef im Landtag, Jochen Ott, warf dem Ministerpräsidenten vor, eher auf Taktik als auf konkrete Schritte zu setzen. Die SPD habe Wüst erst kürzlich angeboten, gemeinsam aus NRW eine Bundesratsinitiative für ein AfD-Verbotsverfahren zu starten. Das könne aus seiner Sicht kurzfristig geschehen.

Ott stellte zudem infrage, ob es überhaupt noch weiterer Arbeitsgruppen bedürfe. Zahlreiche Juristen hätten sich mit der Frage bereits befasst. Wüsts Ankündigung wirke deshalb eher wie ein politisches Signal. Mit Blick auf Nachfragen junger Menschen in sozialen Netzwerken unterstellte Ott Wüst, er habe damit „vom Balkon“ noch einen politischen Punkt machen wollen.

Anders bewerteten die Grünen den Vorstoß. Grünen-Chef Felix Banaszak begrüßte, dass es nun auch in der Union erkennbar Bewegung in Richtung eines Prüfverfahrens gebe. Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sei aus seiner Sicht das richtige Instrument, um die Wehrhaftigkeit der Demokratie zu zeigen. Dass die Bundesregierung diesen Schritt bislang nicht gegangen sei, halte er für falsch.

Bereits bestehende Arbeitsgruppe verfolgt anderes Ziel

Zugleich gibt es bereits eine von der Innenministerkonferenz im Juni 2025 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur AfD. Diese befasst sich allerdings nicht mit der Vorbereitung eines Parteiverbots. Im Mittelpunkt stehen dort Sicherheitsüberprüfungen, mögliche Folgen für den öffentlichen Dienst sowie Fragen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern.

Die Innenminister haben zudem vereinbart, zunächst die endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abzuwarten. In einem Eilverfahren hatte das Gericht diese Einordnung nicht bestätigt. Deshalb wird die Partei vom Bundesamt für Verfassungsschutz derzeit weiter als Verdachtsfall geführt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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