EU-Kommission will Städten mehr Rechtssicherheit bei Regeln für Kurzzeitvermietungen geben
Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, damit sie Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking leichter begrenzen können.
EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen Dan Jørgensen sagte in Brüssel, Europa befinde sich in einer Wohnungskrise und müsse handeln. Kurzzeitvermietungen seien ein Teil des Problems, auch wenn sie nicht die einzige Ursache seien.
Gemeinsamer Rahmen, Entscheidungen vor Ort
Verbindliche EU-weite Regeln kann die Kommission in diesem Bereich nicht erlassen. Stattdessen schlägt sie den zuständigen Behörden vor, wie sie die Lage auf ihren lokalen Wohnungsmärkten bewerten und welche Maßnahmen sie daraus ableiten könnten. Dabei geht es nicht nur um touristische Kurzzeitvermietungen, sondern unter anderem auch um Zweitwohnungen und längerfristigen Leerstand.
Ob am Ende tatsächlich Maßnahmen beschlossen werden, bleibt Sache der Mitgliedstaaten sowie regionaler und kommunaler Behörden. Nach Darstellung der Kommission zielt der Vorschlag nicht darauf ab, bestimmte Plattformen oder Geschäftsmodelle direkt zu regulieren. Vielmehr soll das Gesetz mehr Sicherheit schaffen, wie Städte und Gemeinden handeln können, ohne mit den Regeln des EU-Binnenmarkts in Konflikt zu geraten.
Bevor die Regelung in Kraft treten kann, müssen sowohl das Europäische Parlament als auch die EU-Mitgliedstaaten zustimmen.
Jørgensen dämpft Erwartungen
Jørgensen machte zugleich deutlich, dass das Vorhaben die Wohnungsprobleme nicht kurzfristig lösen werde. Bezahlbarer Wohnraum für alle in Europa werde dadurch nicht von heute auf morgen entstehen. Dennoch könne damit ein Faktor angegangen werden, der dazu beigetragen habe, dass Menschen ihre Wohnungen aufgeben oder Städte verlassen mussten.
Zustimmung und Kritik aus Politik und von Eigentümern
Nach der Vorstellung des Entwurfs gab es Widerspruch. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber kritisierte, die eigentliche Kernfrage sei, warum zu wenig gebaut werde und welche europäischen Rechtsakte den Wohnungsbau behinderten. Aus seiner Sicht setzt die Kommission damit am falschen Punkt an.
Die Präsidentin des Europäischen Ausschusses der Regionen, Kata Tüttö, sprach dagegen von einem ersten wichtigen Schritt. Zugleich verwies sie auf den Bedarf an höheren Investitionen. Der Entwurf stehe aus ihrer Sicht im Widerspruch zu den Plänen der EU-Kommission für den EU-Haushalt 2028 bis 2034. Dort werde die Rolle von Städten und Regionen bei der Steuerung von EU-Investitionen deutlich geschwächt, außerdem würden Finanzinstrumente gestrichen, die lokale Behörden bisher zur Unterstützung und Verbesserung ihrer Wohnungsbaustrategien genutzt hätten.
Auch Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, sieht die Ursache der europäischen Wohnungskrise nicht in Kurzzeitvermietungen. Gegenüber der Funke Mediengruppe erklärte er, Eingriffe sollten nur dort möglich sein, wo nachweisbar sei, dass Kurzzeitvermietungen den regulären Wohnungsmarkt über Jahre spürbar belasteten. Zusätzliche europäische Vorgaben brauche es dafür aus seiner Sicht nicht.
Millionen Übernachtungen über Online-Plattformen
Nach Angaben von Eurostat waren 2025 in Deutschland 11,2 Prozent der Bevölkerung durch Wohnkosten überlastet. Das bedeutet, dass die betroffenen Haushalte mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens fürs Wohnen aufbringen mussten. Im EU-Durchschnitt lag dieser Wert bei 7,7 Prozent.
Wie viele Wohnungen in Deutschland konkret für kurze Zeit vermietet werden, ist weiter unklar. Fest steht jedoch: Über die drei großen Plattformen Booking, Airbnb und Expedia wurden im vergangenen Jahr laut Statistischem Bundesamt insgesamt 68,3 Millionen Übernachtungen gebucht.
Nach Einschätzung der EU-Kommission ist die Lage in Europa sehr unterschiedlich. Vor allem in Städten mit bereits angespanntem Wohnungsmarkt ballen sich Kurzzeitvermietungen. Im Zentrum von Madrid kommen demnach rund 40 solcher Angebote auf 100 Wohnungen, die dem regulären Langzeitmietmarkt zur Verfügung stehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber