Die Wählerinnen und Wähler in Sachsen-Anhalt haben entschieden, doch die Regierungsfrage ist weiter offen. Zwar sind die Kräfteverhältnisse nach der Landtagswahl klarer, ungewiss bleibt aber, wer das Land mit rund 2,1 Millionen Einwohnern künftig führen kann. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie ist die Wahl ausgegangen?
Die AfD ist nach dem vorläufigen Endergebnis mit großem Abstand stärkste Kraft geworden und leitet daraus den Anspruch auf den Regierungsauftrag ab. Für eine Alleinregierung reichen ihre knapp 44 Prozent aber nicht aus.
Die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze kommt auf gut 17 Prozent. Linke, Grüne und SPD liegen jeweils bei Werten um 9 Prozent. Das Bündnis Sahra Wagenknecht zieht mit gut 5 Prozent knapp in den Landtag ein, die FDP scheitert.
Wie will die AfD trotzdem an die Regierung kommen?
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund will nun bei anderen Fraktionen und auch bei einzelnen Abgeordneten nach Unterstützung für eine Mehrheit suchen. Sein Ziel sei, möglichst schnell eine stabile Mehrheit im Landtag auf den Weg zu bringen, auf die sich seine Partei verlassen könne.
Zugleich rechnet Siegmund offenbar damit, dass ein solcher Prozess einige Wochen dauern könnte. Einen naheliegenden Koalitionspartner hat die AfD derzeit nicht.
Ist Siegmund zu Kompromissen bereit?
Nur in sehr engen Grenzen. Der AfD-Spitzenkandidat hat klargemacht, Gespräche nur unter der Bedingung führen zu wollen, dass zentrale AfD-Forderungen etwa in der Migrationspolitik und bei der inneren Sicherheit vollständig umgesetzt werden.
Schon am Wahlabend hatte er erklärt, derzeit keine Partner zu sehen, die den Kurs seiner Partei in dieser Form mittragen würden.
Könnte es Übertritte aus der CDU zur AfD geben?
Seit Monaten gibt es Spekulationen über mögliche Wechsel von CDU-Landtagsabgeordneten zur AfD. Einzelne AfD-Politiker behaupten, dazu liefen Gespräche. Konkrete Namen oder belastbare Belege wurden bislang aber nicht genannt.
Klar ist: Wer einen solchen Schritt wagen würde, müsste mit massivem öffentlichem und parteiinternem Druck rechnen.
Könnte die AfD auf Unterstützung des BSW setzen?
Zumindest teilweise erscheint das möglich. BSW-Spitzenkandidat Thomas Schulze hat im Deutschlandfunk bekräftigt, seine Partei sei bereit, einem AfD-Ministerpräsidenten indirekt den Weg ins Amt zu ebnen. Sollte Siegmund kandidieren, wolle das BSW im dritten Wahlgang bei seiner Linie bleiben und sich enthalten.
Allerdings betrachtet Siegmund das BSW selbst nicht als verlässlichen Partner. Er bezeichnete die aus seiner Sicht instabile Partei eher als Teil des Problems. Hintergrund sind frühere Signale von Parteigründerin Sahra Wagenknecht, die bereits angedeutet hatte, dass eine Enthaltung des BSW im entscheidenden Wahlgang einem AfD-Regierungschef helfen könnte.
Wäre eine Minderheitsregierung denkbar?
Ja. AfD-Bundeschef Tino Chrupalla brachte eine Minderheitsregierung ins Spiel, die sich etwa vom BSW tolerieren lässt und mit wechselnden Mehrheiten arbeitet. Ein solches Modell sei parlamentarisch wie demokratisch sinnvoll und könne auch künftig tragfähig sein, argumentierte er. Zudem entspreche es aus seiner Sicht dem Wunsch vieler Bürger, dass Parteien in Sachfragen zusammenarbeiten.
Siegmund selbst zeigte sich dazu jedoch zurückhaltend. Er betonte, er wolle keine unsicheren Konstruktionen und keine "Spielchen", auf die später kein Verlass sei.
Muss noch einmal gewählt werden?
Ausschließen lässt sich das nicht. Bereits am Wahlabend hatte Siegmund gesagt, notfalls könne es zu Neuwahlen kommen. Am Montag räumte er allerdings ein, dass die dafür nötigen Mehrheiten nicht leicht zu organisieren seien. Zugleich stellte er klar, dass seine Partei vor diesem Weg nicht zurückschrecken würde.
Nach der Landesverfassung gibt es mehrere Wege, die am Ende zu einer Neuwahl führen könnten – etwa dann, wenn der Landtag die Wahlperiode vorzeitig beendet.
Wo liegen AfD und BSW politisch nah beieinander – und wo nicht?
Vor der Wahl hatte das BSW eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen. Gleichzeitig tritt die Partei dafür ein, die sogenannte Brandmauer einzureißen. Eine Form der Zusammenarbeit hält sie sich also offen, auch wenn unklar bleibt, wie diese konkret aussehen soll.
Inhaltliche Überschneidungen gibt es vor allem in der Migrationspolitik. Auch bei der Forderung nach günstigeren Energiepreisen und einer stärkeren Orientierung auf russisches Gas klingen die Positionen ähnlich. Vorbehalte des BSW gibt es dagegen bei Teilen der Bildungs- und Wirtschaftspolitik der AfD.
Sahra Wagenknecht zeigt sich grundsätzlich offen für einen politischen Neuanfang. Gleichzeitig steht die Aussage von Co-Parteichefin Amira Mohamed Ali vom Wahlabend im Raum, wonach das BSW weder Sven Schulze noch Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten wählen werde.
Offiziell wirbt das BSW weiter für ein eigenes Modell: Ein überparteilicher Ministerpräsident soll mit wechselnden Mehrheiten regieren – auch unter Einbeziehung der AfD.
Ist dieses Modell eine Option?
Lange fand der BSW-Vorschlag eines überparteilichen Ministerpräsidenten bei keiner anderen Partei Unterstützung. Inzwischen hat sich die SPD dafür zumindest im Notfall offen gezeigt.
SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann sagte, dies sei nicht das erste Mittel der Wahl. Wenn ein solcher Ansatz aber helfen könne, eine Blockade aufzulösen, sollte man ihn nicht von vornherein ausschließen.
Ist eine von der CDU geführte Regierung denkbar?
Eine Regierungsbildung ohne Beteiligung der AfD wäre rechnerisch nur möglich, wenn sich alle übrigen Parteien zusammentun würden – also CDU, SPD, Grüne, Linke und BSW. Ein solches Fünf-Parteien-Bündnis wäre allerdings höchst ungewöhnlich, politisch schwer handhabbar und derzeit kaum vorstellbar.
Hinzu kommt: Die CDU hat sowohl eine Zusammenarbeit mit der Linken als auch mit der AfD per Parteitagsbeschluss ausgeschlossen. Die Linke signalisiert zwar Bereitschaft zu informellen Absprachen, knüpft dies aber an inhaltliche Bedingungen. Das BSW wiederum war mit dem Anspruch in den Wahlkampf gezogen, die CDU aus der Regierung zu drängen.
Was passiert als Nächstes?
In den kommenden Tagen kommen zunächst die Fraktionen zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen. Spätestens 30 Tage nach der Wahl muss sich zudem der neue Landtag erstmals konstituieren – also bis zum 6. Oktober.
Mit dieser ersten Sitzung enden formal auch die Amtszeiten der bisherigen Ministerinnen und Minister sowie des Regierungschefs. Sie bleiben jedoch geschäftsführend im Amt, bis Nachfolger gewählt sind. Eine feste Frist für die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten gibt es nicht.
Welche Regeln gelten nun im Landtag?
Die erste Sitzung wird vom Alterspräsidenten oder der Alterspräsidentin eröffnet, also von dem Mitglied, das dem Landtag am längsten angehört. Diese Person leitet die Sitzung so lange, bis ein neuer Landtagspräsident gewählt ist. Das Amt spielt für den weiteren Ablauf der Parlamentsarbeit eine zentrale Rolle, etwa bei der Einberufung von Sitzungen.
Nach der Geschäftsordnung darf die stärkste Fraktion zunächst einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt des Landtagspräsidenten vorschlagen. Die drei stärksten Fraktionen benennen außerdem jeweils einen Vizepräsidenten. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erhält.
Durch die in diesem Jahr beschlossene Parlamentsreform gilt dieses exklusive Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion jedoch nur noch im ersten Wahlgang. Scheitert dieser, können ab dem zweiten Wahlgang alle Fraktionen eigene Kandidaten aufstellen. Falls erneut keine Mehrheit zustande kommt, folgen weitere Abstimmungen.
Wie wird der Ministerpräsident gewählt?
Der Ministerpräsident wird in geheimer Abstimmung und ohne vorherige Aussprache gewählt. Abgeordnete und Fraktionen können selbst entscheiden, wann sie einen Wahlvorschlag einreichen. Sobald mindestens ein solcher Antrag vorliegt, muss die Wahl auf die Tagesordnung der nächsten erreichbaren Landtagssitzung gesetzt werden – theoretisch schon auf die erste.
Im ersten Wahlgang braucht ein Kandidat die Stimmen der Mehrheit aller Mitglieder des Landtags. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, muss innerhalb von sieben Tagen erneut abgestimmt werden.
Scheitert auch der zweite Versuch, hat der Landtag weitere 14 Tage Zeit, über eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode zu entscheiden. Wird dafür keine Mehrheit gefunden, folgt unverzüglich ein weiterer Wahlgang. Dann genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber