Streit um Wiesn-Zelte landet vor Gericht
Kurz vor Beginn des Oktoberfests steht in München ein brisantes Verfahren an: Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht wird an diesem Freitag, 11. September, über die Zukunft der Vergabe großer Festzelte verhandelt. Im Kern geht es um die Frage, ob die Stadt München Wirte von außerhalb weiterhin vom Betrieb der Bierzelte ausschließen darf.
Soll die Stadt europaweit ausschreiben?
Geklagt hat der Wirt Alexander Egger. Er fordert, dass die Stadt den Betrieb der großen Wiesn-Zelte europaweit ausschreibt. Egger hatte in der Vergangenheit bereits ein kleineres Zelt auf dem Oktoberfest geführt, war mit seiner Bewerbung um ein großes Festzelt jedoch erfolglos geblieben.
Auch auf der Oiden Wiesn bekam er keinen Zuschlag. Deshalb läuft zusätzlich noch ein Verfahren vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Ein Termin dafür steht nach Gerichtsangaben bislang nicht fest.
Jedes Jahr entstehen auf dem Oktoberfest 14 große und 21 kleinere Bierzelte. Das Hofbräu-Zelt zählt mit rund 10.000 Plätzen inklusive Außenbereich zu den größten.
Alte Praxis mit langer Geschichte
Die erste Wiesn fand 1810 auf der Theresienwiese statt. Nach Angaben der Stadt dürfen seit 1825 nur Münchner Wirte dort Bier ausschenken. Damals handelte es sich zunächst noch um kleine Buden. Das erste große Festzelt wurde laut Stadt 1898 errichtet — im Auftrag eines Nürnberger Wirts, der sich mit Hilfe örtlicher Strohmänner Zugang verschafft haben soll.
Im aktuellen Verfahren geht es konkret um zwei prominente Zelte: das Schottenhamel, in dem traditionell angezapft wird, und das Paulaner-Zelt. Egger wendet sich gegen die erneute Vergabe an die bisherigen Betreiber. Sollte er Erfolg haben, könnte das die Regeln für alle Zelte grundlegend verändern.
Noch keine Richtung des Gerichts erkennbar
In einem Eilverfahren hatte das Gericht zuletzt die diesjährige Vergabe vorläufig passieren lassen. Damit konnten die beiden Zelte wie geplant für die am 19. September beginnende Wiesn 2026 aufgebaut werden. Begründet wurde das damit, dass eine europaweite Ausschreibung in der verbleibenden Zeit ohnehin nicht mehr umsetzbar gewesen wäre.
In der Hauptsache ist aber noch nichts entschieden. Eine Tendenz hat der zuständige Senat bislang nicht erkennen lassen. Wann ein Urteil fällt, ist offen. Üblicherweise setzen Obergerichte nach der mündlichen Verhandlung zunächst einen gesonderten Verkündungstermin an.
Kläger berichtet von massivem Druck
Der Rechtsstreit sorgt nicht nur juristisch, sondern auch öffentlich für Unruhe. Egger beklagt massive Anfeindungen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte er, die Reaktionen hätten ein Ausmaß angenommen, das er sich nie vorgestellt habe. Dabei gehe es inzwischen auch um die Sicherheit von Menschen.
Nach seinen Angaben seien neben ihm selbst auch Familienangehörige, Beschäftigte und Lieferanten betroffen. Aus diesem Grund wolle er in diesem Jahr die „Münchner Stubn“ auf der Wiesn nicht betreiben. Das falle ihm schwer, sagte er, doch die Sicherheit habe Vorrang.
Münchner Wirte verteidigen das System
Die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte stellt sich klar hinter die bisherige Praxis der Stadt. Die Vergabekriterien seien eindeutig geregelt, öffentlich zugänglich und vom Stadtrat beschlossen worden, heißt es von ihrer Seite. Die Kritik Eggers weisen die Wirte entschieden zurück.
Ihr Sprecher Peter Inselkammer zeigte sich vor dem Gerichtstermin in der Süddeutschen Zeitung „verhalten optimistisch“. Vor Gericht sei zwar alles offen, aber man habe aus seiner Sicht gute Argumente.
Sorge vor mehr Kommerzialisierung
Die Münchner Wiesnwirte warnen seit Langem davor, dass eine europaweite Ausschreibung internationalen Großkonzernen die Tür öffnen könnte. Aus ihrer Sicht stünde damit die traditionelle Prägung des Oktoberfests auf dem Spiel. Auch das Bierangebot könnte sich nach ihrer Einschätzung verändern.
Egger hält diese Befürchtungen dagegen für überzogen. Die Internationalisierung sei längst Realität, argumentierte er mit Blick auf die Eigentümerstrukturen vieler Brauereien. Die Warnung vor Kölsch oder Guinness auf der Wiesn sei nichts weiter als bewusst geschürte Angst.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber