Hohe Zahl an Briefwahlanträgen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zeichnet sich in den größten Städten des Landes eine starke Nutzung der Briefwahl ab. In Magdeburg und Halle zusammen haben bereits rund 87.500 Menschen entsprechende Unterlagen beantragt. Nach Angaben aus den Verwaltungen dürfte diese Zahl bis zum Wahltag noch weiter steigen.
Für Magdeburg teilte Stadtsprecher Michael Reif mit, dass bis Montag etwa 48.300 Anträge eingegangen seien. Bis zum Wahltag rechne die Stadt mit ungefähr 55.000 Briefwahlanträgen. In der Landeshauptstadt sind rund 180.000 Menschen für die Wahl am 6. September stimmberechtigt.
Auch in Halle ist das Interesse an der Briefwahl groß. Nach Angaben von Pressesprecher Drago Bock wurden dort bislang etwa 39.200 Anträge registriert. Zuvor hatte die Stadt rund 176.000 Wahlbenachrichtigungen verschickt. Zum Vergleich: Bei der Landtagswahl 2021 lag die Zahl der Briefwähler in Halle bei etwa 36.800.
Stadt Halle weist Zweifel an ordnungsgemäßer Briefwahl zurück
Mit Blick auf Äußerungen von AfD-Chef Tino Chrupalla, der Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl vermutet hatte, betonte Bock, das gesamte Wahlverfahren erfolge auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Maßgeblich seien dabei die Landesverfassung, das Landeswahlgesetz, die Landeswahlordnung und das Wahlprüfungsgesetz von Sachsen-Anhalt.
Auch Landeswahlleiterin Christa Dieckmann hatte entsprechende Spekulationen bereits zuvor zurückgewiesen. Die Behauptung, Briefwahl sei unsicher oder leicht zu manipulieren, sei nicht neu, sagte sie auf Anfrage. Diese pauschalen Vorwürfe teile sie nicht und lehne sie ausdrücklich ab.
Nach ihren Angaben gibt es mehrere Vorkehrungen, um Missbrauch zu verhindern. So würden Briefwahlunterlagen nur an berechtigte Personen ausgegeben. Außerdem dürfe jede Person höchstens für vier andere Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen. Die Wahlvorstände bestünden aus fünf bis neun Mitgliedern, die sich gegenseitig kontrollierten.
Dieckmann verwies zudem darauf, dass auch die Auszählung der Briefwahlstimmen öffentlich erfolge. Sie könne von Bürgerinnen und Bürgern beobachtet werden, sofern der Ablauf dadurch nicht gestört werde. Die Juristin begleitet nach eigenen Angaben seit 1992 Wahlen in Sachsen-Anhalt und hat dort bereits zehn Urnengänge betreut.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber