Gericht in Pilsen stimmt Auslieferung zu
Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen entschieden. Liebich hatte im Verfahren erklärt, dass sie nicht nach Deutschland überstellt werden wolle.
Die Vorsitzende Richterin Ivana Ruzickova sagte zur Begründung, Liebich drohten in Deutschland keine negativen Folgen – auch nicht wegen ihres Geschlechts. Vor Gericht hatte Liebich dagegen angegeben, sie fürchte, in Deutschland in ein Männergefängnis gebracht zu werden und in Haft ums Leben zu kommen.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Rechtskräftig ist der Beschluss allerdings noch nicht. Nach Angaben des Gerichts läuft für eine Beschwerde eine Frist von drei Tagen ab Zustellung der Entscheidung. Liebichs Verteidigerin kündigte an, diese Möglichkeit prüfen zu wollen. Die tschechische Staatsanwaltschaft erklärte hingegen, sie wolle kein Rechtsmittel einlegen.
Sollte Beschwerde eingelegt werden, müsste das Oberlandesgericht in Prag die Entscheidung aus Pilsen auf mögliche Rechtsfehler überprüfen.
Ist die Auslieferung rechtskräftig, soll die 55-Jährige an deutsche Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden. Bis dahin bleibt sie in sogenannter Auslieferungshaft in Tschechien.
Befangenheitsantrag gegen Richterin abgelehnt
Vor der Verkündung der Entscheidung hatte Liebich zudem einen Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin gestellt. Dieser Antrag wurde jedoch zurückgewiesen.
Die Richterin betonte zudem, Liebich habe in Tschechien einen gerechten Prozess erhalten. Ihr Recht auf ein faires Verfahren sei nicht eingeschränkt worden, auf alle Einwände sei angemessen reagiert worden.
Deutsche Behörden bereiten mögliche Überstellung vor
Auf deutscher Seite ist zunächst weiterhin die Staatsanwaltschaft Halle zuständig. Oberstaatsanwalt Dennis Cernota sagte, man werde gemeinsam mit den tschechischen Behörden die Überstellung organisieren, sobald die offizielle Mitteilung über die Auslieferungsentscheidung vorliege. Danach solle Liebich in die zuständige JVA gebracht werden.
Seit April in Tschechien in Haft
Liebich war nach monatelanger Fahndung am 9. April im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der deutschen Grenze festgenommen worden. Zuvor war sie seit Ende August 2025 zunächst deutschlandweit, später europaweit gesucht worden. Seit ihrer Festnahme sitzt sie in Pilsen in vorläufiger Auslieferungshaft.
Harte Bedingungen im Gefängnis Pilsen
Aktuell ist Liebich im Gefängnis Pilsen inhaftiert, das auch unter dem Namen Bory bekannt ist. Die Haftbedingungen dort gelten als hart. Tschechische Gefängnisse stehen immer wieder wegen Überbelegung in der Kritik.
In der Anstalt im Westen des Landes sind mehr als 1.200 Gefangene untergebracht, darunter auch Schwerverbrecher. Es gibt Einzel- und Gemeinschaftszellen. Das Gefängnis ist überwiegend für Männer ausgelegt, vereinzelt sind dort aber auch Frauen untergebracht. Der Ruf der Anstalt gilt als besonders streng. Selbst eine Netflix-Dokumentation gewährte bereits Einblicke in den Gefängnisalltag von Pilsen.
Verurteilung in Deutschland und späterer Namenswechsel
In Deutschland war Liebich im Juli 2023 noch unter dem Vornamen Sven vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Die Strafe trat sie jedoch nicht an. Stattdessen setzte sie sich ab.
Nach dem Urteil ließ Liebich den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern und änderte auch ihren Namen in Marla Svenja. Kritiker werteten das als gezielte Provokation und warfen ihr vor, das Selbstbestimmungsgesetz auszunutzen. Dennoch wurde sie zum Haftantritt in das Frauengefängnis in Chemnitz geladen, erschien dort aber nicht.
Unterbringung in Deutschland bleibt sensibel
Nach der Auslieferung ist vorgesehen, dass Liebich zunächst in die JVA Chemnitz gebracht wird. Dort müsste dann geklärt werden, unter welchen Bedingungen sie ihre Haft verbüßt.
Sobald Liebich in Deutschland inhaftiert ist, wäre nicht mehr die Staatsanwaltschaft Halle, sondern die sächsische Justiz zuständig. Ob sie tatsächlich im Frauengefängnis bleibt, müsste dann gegebenenfalls neu entschieden werden. Diese Entscheidung trifft der Anstaltsleiter. Dabei spielen Sicherheitsfragen eine wichtige Rolle – sowohl mit Blick auf einen möglichen Schutz der Gefangenen selbst als auch auf Risiken für andere Inhaftierte.
Verfahren zu Geschlechtseintrag und Namen könnte noch Folgen haben
Zusätzlich steht in Deutschland noch eine weitere juristische Frage im Raum: Das Amtsgericht Halle hatte im März angekündigt zu prüfen, ob die Änderungen von Vornamen und Geschlechtseintrag rückgängig gemacht werden können. Nach Angaben des Saalekreises waren dafür bereits im Dezember rechtliche Schritte zur Berichtigung des Eintrags eingeleitet worden.
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Halle hätte eine erneute Änderung von Namen und Geschlecht zunächst aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf das weitere Vorgehen im Auslieferungs- und Haftvollstreckungsverfahren.
Auch Liebichs Auftreten könnte bei der späteren Frage eine Rolle spielen, ob sie im Vollzug als Mann oder Frau eingeordnet wird und wo sie die Haftstrafe verbüßen muss.
Quelle: dpa/bearbeitet
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion