Reiche schwächt geplante Kürzungen bei Solarförderung ab
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre ursprünglich vorgesehenen Einschnitte bei der Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgeschwächt. Das geht aus einem überarbeiteten Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach soll es künftig zunächst für bis zu 36 Monate eine verringerte Einspeisevergütung geben, bevor Betreiber in die Direktvermarktung wechseln.
Betroffen sind neue Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt, die ab 2027 in Betrieb gehen. Damit sind vor allem private Hausbesitzer gemeint. Bislang erhalten Betreiber für eingespeisten Solarstrom über einen Zeitraum von 20 Jahren einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde. Reiche wollte diese feste Vergütung für neue kleine Anlagen ab 2027 komplett streichen. Dieser Vorschlag hatte deutliche Kritik hervorgerufen. Nun ist stattdessen ein Übergangsmodell vorgesehen.
Befristete Übergangslösung vorgesehen
Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es, kleine Anlagen unter 25 Kilowatt, insbesondere Dachanlagen, sollten langfristig nicht mehr dauerhaft gefördert werden. Um den Wechsel praktikabel zu gestalten, sei jedoch eine zeitlich begrenzte Übergangszahlung geplant. Zusätzlich soll für kleine Anlagen über vier Jahre ein Bonus für die Direktvermarktung möglich sein.
Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Strom über Dienstleister an der Strombörse verkauft. Steigen die Preise, könnten davon grundsätzlich auch private Anlagenbetreiber profitieren. Gleichzeitig ist dieses Modell deutlich stärker von Marktschwankungen abhängig als die bisherige feste Vergütung.
Erster Gesetzentwurf stieß auf Widerstand
Seit dem Jahr 2000 dient das EEG als zentrales Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Nach Angaben der Energiewirtschaft lag der Anteil von Windkraft, Solarenergie, Biomasse und anderen erneuerbaren Quellen an der Stromerzeugung 2025 bei 58 Prozent. Bis 2030 soll dieser Wert auf 80 Prozent steigen. An diesem Ziel hält Reiche nach eigener Aussage fest. Mit der Reform des EEG möchte sie zugleich die Förderkosten senken.
Ein erster Entwurf aus ihrem Haus war bereits im Januar vorgelegt worden, stieß aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) auf Widerstand. Kritiker warnten damals davor, die Energiewende auszubremsen.
Weniger Ausgleichszahlungen bei Netzengpässen
Reiche will den Ausbau von Wind- und Solaranlagen stärker an den langsamen Netzausbau koppeln. So sollen teure Abschaltungen von Anlagen vermieden werden. Dabei geht es um sogenannte Redispatch-Maßnahmen, also Entschädigungen für Betreiber, wenn Anlagen wegen fehlender Netzkapazitäten zeitweise heruntergefahren werden müssen.
Nach den bisherigen Plänen sollte diese Entschädigung für neue Anlagen in Regionen mit häufigen Netzengpässen entfallen. Auch an diesem Punkt wurde der Gesetzentwurf nun angepasst. Aus Ministeriumskreisen verlautete, der Wegfall der Redispatch-Entschädigung in Engpassgebieten werde präziser ausgestaltet. Gleichzeitig sollen neue Anreize sicherstellen, dass im Süden Deutschlands ausreichend zusätzliche Windkraft entsteht und der Ausbau regional ausgewogener erfolgt.
Ausbauziel für Biomasse steigt
Der neue Entwurf sieht außerdem leicht höhere Ziele beim Ausbau der Biomasse vor. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt installiert sein. Damit solle genügend Spielraum für bestehende Anlagen geschaffen werden, deren bisherige 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren endet und die weiter in Flexibilisierung investieren wollen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte, dass der Entwurf nach langer Verzögerung nun vorliegt. BDEW-Präsidentin Kerstin Andreae sagte, Energieunternehmen und Investoren warteten seit Monaten auf Klarheit. Zugleich mahnte sie zur Eile: Bevor ab Januar neue Investitionen anlaufen könnten, müsse die EU-Kommission das EEG noch beihilferechtlich genehmigen. Kritik gab es allerdings an der kurzen Frist für Stellungnahmen: Verbände hätten dafür nur drei Tage Zeit erhalten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber