Politik

«Echter Skandal»? Kirchen feuern gegen Spahn

Spahn wird Vater per Leihmutter in den USA – jetzt wächst die Kritik. Droht dem CDU-Mann wegen Doppelmoral neuer Ärger?

18.07.2026, 00:05 Uhr

Kritik an Jens Spahn wächst nach Bekanntwerden seiner Vaterschaft per Leihmutterschaft

Die Diskussion um Unionsfraktionschef Jens Spahn verschärft sich weiter. Nachdem öffentlich wurde, dass Spahn und sein Ehemann mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden sind, kommt nun auch deutliche Kritik aus den Kirchen.

Der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl verwies darauf, dass Leihmutterschaft in Deutschland eindeutig verboten sei. Wenn ausgerechnet ein Politiker offenlege, ein solches Angebot im Ausland genutzt zu haben, werfe das Fragen nach Doppelmoral und persönlicher Glaubwürdigkeit auf.

Auch aus der katholischen Kirche kommen scharfe Reaktionen. Der Passauer Bischof Stefan Oster sprach von einem Skandal. Es sei besonders problematisch, wenn ein prominenter CDU-Politiker zur Erfüllung eigener Wünsche gegen deutsches Recht und zugleich gegen die Grundlinien der eigenen Partei handle und damit faktisch auch noch für Leihmutterschaft werbe. Zuerst hatte die Katholische Nachrichten-Agentur darüber berichtet.

CDU lehnt Leihmutterschaft weiterhin klar ab

Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch mitgeteilt, Eltern geworden zu sein. Das Kind wurde von einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten ausgetragen. Die heftige Reaktion erklärt sich auch daraus, dass Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist und die CDU eine Legalisierung seit Jahren ablehnt. Auch Spahn selbst hatte sich in der Vergangenheit entsprechend positioniert.

Kritiker werfen ihm deshalb vor, privat einen Weg gewählt zu haben, den er anderen Menschen in Deutschland politisch nicht eröffnen wollte.

Erste Rücktrittsforderungen aus den eigenen Reihen

Bereits am Freitag wurden aus der CDU Forderungen nach personellen Konsequenzen laut. Der CDU-Landeschef von Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, sagte der "Bild", Jens Spahn sei als Vorsitzender der Unionsfraktion nicht mehr haltbar und müsse zurücktreten.

Spahn selbst verwies auf die Entscheidung der Fraktion über seine politische Zukunft. Gegenüber der "Bild" erklärte er, er werde die weitere Entwicklung im September mit CDU und CSU besprechen. Im Podcast "Ronzheimer" sagte er zudem, letztlich könne nur die Fraktion entscheiden, wie es weitergehe.

CDU-Präsidium könnte sich schon am Montag mit dem Fall befassen

Die erste reguläre Sitzung der Unionsfraktion nach der Sommerpause ist für den 8. September geplant, also kurz nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Bereits vorher kommt jedoch das CDU-Präsidium zu einer regulären Sitzung zusammen. Dort dürfte der Fall Spahn ebenfalls Thema werden.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte am Freitag nach dem deutsch-französischen Regierungstreffen in Brühl angekündigt, dass sich die Parteispitze mit der Angelegenheit beschäftigen werde.

Scharfe Vorwürfe aus der CDU

Innerhalb der Partei bleibt die Debatte hochumstritten. Michael Brand, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, bezeichnete Spahns Verhalten in der "Fuldaer Zeitung" als Zumutung und als unglaubwürdig. Zwar liege formal kein Rechtsbruch vor, moralisch jedoch sehr wohl, sagte Brand. Gerade beim Recht müsse für alle derselbe Maßstab gelten. Dieser Grundsatz sei in diesem Fall massiv verletzt worden, weshalb nun offen und konsequent darüber gesprochen werden müsse.

Zweifel an der politischen Glaubwürdigkeit

Auch Nathanael Liminski, Chef der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei, äußerte im Deutschlandfunk Verständnis für die Kritik. Viele Kommunalpolitiker und andere Beobachter sähen in dem Fall ein Glaubwürdigkeitsproblem. Es müsse möglich sein, neben ethischen auch rechtliche und politische Bedenken klar zu benennen.

Opposition wirft Spahn Doppelmoral vor

Seit Tagen kommt auch aus der Opposition heftiger Widerspruch. Die stellvertretende Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, Kathrin Gebel, kritisierte in der "Rheinischen Post", Spahn begegne Frauen bei Fragen wie Notfallverhütung oder Schwangerschaftsabbruch mit Misstrauen und Strafrecht. Für den eigenen Kinderwunsch habe er dagegen die Schwangerschaft einer anderen Person in Anspruch genommen und seine finanziellen Möglichkeiten genutzt, um ins Ausland auszuweichen.

Reproduktive Rechte, so Gebel, dürften weder von moralischer Doppeldeutigkeit noch vom Geldbeutel abhängen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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