Sachsen-Anhalt

Gold und Gier: Jetzt beginnt der Prozess ums Königreich

„Göttliches Wesen“, eigene Ausweise, 7 Kilo Gold: Im Fitzek-Prozess geht es um ein skurriles Königreich und schwere Vorwürfe.

06.11.2026, 14:12 Uhr

Nach dem Verbot der Reichsbürger-Gruppe „Königreich Deutschland“ hat in Düsseldorf der Prozess gegen vier mutmaßliche Rädelsführer begonnen. Schon der Auftakt war ungewöhnlich: Eine Verteidigerin sprach ein Bittgebet, während Hauptangeklagter Peter Fitzek darauf beharrte, kein Angeklagter mit bürgerlichem Namen zu sein, sondern „Peter I., Staatsoberhaupt“.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten in wechselnder Beteiligung Hunderte Straftaten mit einem Gesamtschaden von rund zehn Millionen Euro vor. Im Raum stehen die Vorwürfe der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der besonders schweren Steuerhinterziehung und der bandenmäßigen Urkundenfälschung.

Vorwurf eines staatsähnlichen Gegensystems

Laut Anklage soll Fitzek sich bereits 2012 zum „obersten Souverän“ des sogenannten Königreichs erklärt haben. Die Bundesanwaltschaft beschreibt ihn als zentrale Führungsfigur, die gemeinsam mit engen Vertrauten den Rang eines „göttlichen Wesens“ eingenommen habe. Als „Imperator Fiduziar“ soll er eigene Rechtsakte und Regelungen erlassen haben.

Nach Darstellung der Ankläger rief Fitzek mit dem „Königreich Deutschland“ (KRD) einen Fantasiestaat aus, der sich als Gegenstaat zur Bundesrepublik verstanden habe. Ziel sei gewesen, die bestehende Rechtsordnung zu delegitimieren und letztlich zu beseitigen.

Eigene Pässe, eigene Währung, eigenes System

Um diesen Anspruch zu untermauern, soll die Gruppe eigene, scheinbar staatliche Strukturen aufgebaut haben. Dazu zählten laut Anklage ein eigenes Pass- und Meldewesen, ein Bank- und Versicherungssystem mit Standorten in Dresden, Ulm, Menden und Wittenberg sowie eine eigene Währung. Diese sei als „E-Mark“ oder „Neue Deutsche Mark“ bezeichnet worden und habe nach Angaben der Bundesanwaltschaft einem Wert von 1,10 Euro entsprochen.

Einnahmen habe das KRD unter anderem durch Seminare zum „Systemausstieg“ und mit verschwörungsideologischen Inhalten erzielt. Arbeitsentgelte seien als „mildtätige Gaben“ deklariert worden, ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben abzuführen.

Geld, Gold und Grundstücke

Zudem soll die Gruppierung umfangreiche Schenkungen angenommen haben, darunter Bargeld, Grundstücke und sieben Kilogramm Gold, ohne dafür Schenkungssteuer zu zahlen. Unternehmen, die sich im Umfeld des „Königreichs“ registrieren ließen, sei Steuer- und Abgabenfreiheit versprochen worden. Nach Angaben der Anklage wurden dabei fast 400.000 Euro Umsatzsteuer nicht abgeführt.

Auch Urkundenfälschung angeklagt

Zu den Vorwürfen zählt außerdem bandenmäßige Urkundenfälschung. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft führte das KRD rund 6.300 Menschen als Staatsangehörige oder Staatszugehörige und gab Ausweise aus, die amtlichen Personaldokumenten ähnelten. Auf Fitzeks eigenem „Identitätsausweis“ soll der Titel „König von Deutschland“ gestanden haben. Der harte Kern der Gemeinschaft habe aus etwa 40 bis 60 Personen bestanden.

Verteidigung greift Gericht und Verfahren an

Die Verteidigung kritisierte zum Auftakt sowohl den Verhandlungsort als auch die Zuständigkeit des Gerichts. Anwalt Björn Clemens sagte, der Fall gehöre nicht vor den Staatsschutzsenat in Düsseldorf, sondern vor ein Schöffengericht in Sachsen-Anhalt: „Wir sitzen hier vor dem falschen Gericht.“

Fitzek selbst erklärte ebenfalls, der Düsseldorfer Staatsschutzsenat sei unzuständig; aus seiner Sicht müsse das Verfahren vor eine Wirtschaftsstrafkammer. Den Vorwurf der kriminellen Vereinigung bezeichnete er als Konstruktion eines „Bankenkartells“.

Verteidiger Ronald Mayer nannte seine frühere Entpflichtung als Pflichtverteidiger einen Skandal. Fitzek beklagte zudem seine Haftbedingungen und sprach von menschenrechtswidriger Isolation: „Man isoliert mich vollständig.“

Für Aufsehen sorgte auch Rechtsanwältin Christin Konrad, die ihr Eröffnungsstatement mit einem Gebet verband. Sie bat darum, dass Wahrheit, Freiheit und Liebe obsiegen mögen, und dankte den Angeklagten für ihren Mut.

Weitere Angeklagte und mögliche Strafen

Neben Fitzek sind Benjamin M. (38), Martin S. (39) und Mathias B. (47) angeklagt. Benjamin M. und Martin S. sollen als Stellvertreter zur obersten Führungsebene des KRD gehört haben. Mathias B. soll seit 2018 für die Finanzen zuständig gewesen sein, darunter auch für die „Königliche Reichsbank“ und das „Meldeamt“.

Den Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft.

Verbot 2025 und Großrazzia

Die Bundesregierung hatte die Reichsbürger-Gruppierung „Königreich Deutschland“ am 13. Mai 2025 verboten. Als Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) das Verbot aussprach, durchsuchten laut Behörden mehr als 800 Einsatzkräfte Gebäude in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

Fitzek, der wegen Körperverletzung vorbestraft ist, soll als „oberster Souverän“ die Kontrolle in wesentlichen Bereichen der Organisation ausgeübt und deren ideologische Ausrichtung bestimmt haben.

Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als legitimen Staat an und lehnen demokratische sowie rechtsstaatliche Institutionen wie Parlament, Gesetze und Gerichte ab. Der Szene wurden im Jahr 2025 nach Behördenangaben etwa 26.000 Personen zugerechnet.

Prozess bis 2027 geplant

Für das Verfahren hat das Oberlandesgericht 52 Verhandlungstage angesetzt. Ein Ende des Prozesses ist derzeit für September 2027 vorgesehen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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