Im Verfahren um die mutmaßliche Entführung der Block-Kinder ist es wegen zahlreicher neuer Beweisanträge zu einem heftigen Streit zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gekommen. Die Anklage warf der Verteidigung vor, das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen. Christina Blocks Anwalt Ingo Bott wies das entschieden zurück und erklärte, die Anträge seien für die Wahrheitsfindung wichtig und enthielten viele entlastende Aspekte.
Kurz vor Ablauf einer bis zum 28. Oktober gesetzten Frist gingen beim Landgericht Hamburg insgesamt 860 Seiten an Anträgen ein. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin stammten 840 Seiten davon von Bott. Am 84. Verhandlungstag erhielten die Beteiligten Gelegenheit, zu den Anträgen Stellung zu nehmen, über die das Gericht nun entscheiden muss.
Mutter der Kinder steht vor Gericht
Die Hamburger Unternehmerin Christina Block (53) muss sich wegen des Vorwurfs verantworten, nach einem Sorgerechtskonflikt eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder aus dem Haushalt des Vaters in Süddänemark nach Deutschland bringen zu lassen. Block bestreitet die Vorwürfe. Neben ihr sind sechs weitere Personen angeklagt, darunter ihr Lebensgefährte Gerhard Delling. Auch der frühere Sportmoderator weist jedes Fehlverhalten zurück.
Im Mittelpunkt der neuen Anträge stehen laut Bott vor allem die Handy-Geodaten seiner Mandantin. Diese sollen belegen, dass Christina Block am 28. oder 29. Dezember 2023 nicht an dem mutmaßlichen Treffpunkt im Hotel „Grand Elysée“ gewesen sein könne, wo es ein Treffen mit den angeblichen Entführern gegeben haben soll. Die Kinder waren in der folgenden Silvesternacht nach Deutschland gebracht worden. Blocks Mobiltelefon war nur wenige Stunden nach der Tat von der Hamburger Polizei sichergestellt worden; die entsprechenden Daten wurden den Prozessbeteiligten jedoch erst vor Kurzem zur Verfügung gestellt.

Verteidigung verweist auf Sprachnachricht
Darüber hinaus verlangt Bott, eine Sprachnachricht von Christina Block an eine Freundin vom Silvesterabend als Beweismittel einzuführen. Nach seiner Darstellung zeige die Nachricht, wie hoffnungslos Block damals gewesen sei, überhaupt noch Kontakt zu ihren Kindern zu bekommen. Daraus folge, dass sie von der nur wenige Stunden später erfolgten Aktion nichts gewusst haben könne.
Nicht thematisiert wurde an dem kurzen Verhandlungstag das Beschwerdeverfahren um die Sicherstellung von Tonaufnahmen mit der Familie des Vaters in Dänemark, die im Zusammenhang mit dem Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“ bei einer Journalistin der „Zeit“ stehen.
Bislang sind Verhandlungstage noch bis zum 18. Dezember angesetzt. Im Gerichtssaal wurde jedoch deutlich, dass sich der Prozess wohl länger hinziehen könnte. Deshalb wurden bei den Beteiligten bereits mögliche Termine bis in den Februar abgefragt. Der nächste Verhandlungstag ist für den 6. November vorgesehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber