Politik

Härtere Strafen nach Gruppenvergewaltigung?

Härtere Strafen, längere Verjährung: Hubig will, dass Vergewaltiger auch Jahre später noch belangt werden können.

02.11.2026, 11:32 Uhr

Hubig legt Entwurf für schärferes Sexualstrafrecht vor

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Sexualstrafrecht deutlich verschärfen. Ein nun veröffentlichtes Papier aus ihrem Haus sieht unter anderem vor, sexuelle Belästigung künftig auch ohne körperlichen Kontakt strafbar zu machen. Zudem sollen Gruppenvergewaltigungen und weitere gemeinschaftlich begangene Sexualdelikte härter geahndet werden.

Hubig betonte, sexualisierte Übergriffe und sexuelle Belästigung seien ein gravierendes gesellschaftliches Problem und für viele Frauen trauriger Alltag. Der Staat müsse darauf entschlossen reagieren – auch mit strafrechtlichen Mitteln.

Höhere Strafen bei schweren Taten

Nach dem Entwurf soll bei einer Vergewaltigung künftig mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden, wenn die Tat zu einer Schwangerschaft führt.

Auch bei Gruppenvergewaltigungen ist eine deutliche Verschärfung vorgesehen: Die bisherige Mindeststrafe von zwei Jahren soll auf fünf Jahre steigen. Für andere sexuelle Übergriffe, die gemeinsam von mehreren Tätern begangen werden, ist eine Anhebung der Mindeststrafe von zwei auf drei Jahre geplant.

Verjährung soll erst nach 20 Jahren eintreten

Für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll künftig einheitlich eine Verjährungsfrist von 20 Jahren gelten. Bislang kann die Frist je nach Einzelfall deutlich kürzer sein und teilweise schon nach fünf Jahren enden.

Hintergrund ist auch, dass manche Betroffene erst lange Zeit später erfahren, was ihnen angetan wurde – etwa wenn sie während der Tat mit chemischen Substanzen außer Gefecht gesetzt wurden und erst später durch Videos oder andere Hinweise davon Kenntnis erhalten.

Prozess gegen 68-Jährigen wegen Vergewaltigung
Die verlängerten Verjährungsfristen sollen auch helfen, Sexualstraftäter vor Gericht zu bringen, deren Opfer mit chemischen Substanzen bewusstlos gemacht wurden. (Archivbild) Quelle: Soeren Stache/dpa

Hubig sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, es dürfe nicht sein, dass derart schwere Taten ungestraft blieben, nur weil Betroffene erst Jahre später Klarheit über das Geschehen bekämen.

Fälle sedierter Opfer prägen die Debatte

Die Diskussion über sexualisierte Gewalt wurde in Europa zuletzt stark durch den Fall Gisèle Pelicot beeinflusst. Ihr früherer Ehemann Dominique Pelicot hatte sie über viele Jahre hinweg mit Medikamenten betäubt und anderen Männern im Internet zur Vergewaltigung angeboten. Das Gericht in Avignon verurteilte ihn im Dezember 2024 zu 20 Jahren Haft. Auch die 51 Mitangeklagten wurden schuldig gesprochen; die verhängten Strafen lagen zwischen drei und 15 Jahren.

Im Gesetzentwurf wird außerdem auf einen Fall aus Deutschland verwiesen. Dort wurde einem Mann vorgeworfen, in 67 Fällen sexuelle Handlungen an seiner Ehefrau vorgenommen zu haben, obwohl diese nicht in der Lage gewesen sein soll, ihren Willen zu äußern.

Sexuelle Belästigung auch ohne Berührung strafbar

Neu ist außerdem, dass verbale oder gestische sexuelle Belästigung unter Strafe gestellt werden soll. Wer eine andere Person durch sexuell geprägte Äußerungen oder Gesten einschüchtert oder bedrängt, könnte sich nach den Plänen künftig strafbar machen – auch ohne körperliche Berührung.

Bislang setzt der Straftatbestand der sexuellen Belästigung in der Regel einen körperlichen Kontakt voraus. Zwar können solche Fälle heute schon teilweise als Beleidigung oder Nötigung verfolgt werden, das Ministerium sieht in der neuen Regelung aber mehr rechtliche Klarheit.

Gleichzeitig stellt der Entwurf klar, dass nicht jede sexuell gemeinte Bemerkung oder Geste automatisch strafbar sein soll. Voraussetzung sei, dass das Verhalten ein erhebliches Gewicht habe. Hubig betonte zudem, dass es nicht darum gehe, misslungene Komplimente strafrechtlich zu verfolgen.

Stellungnahmen bis Ende November möglich

Bundesländer und Verbände können sich nun bis Ende November zu dem Entwurf äußern. Der Schutz von Frauen ist seit Beginn von Hubigs Amtszeit ein zentrales Thema. Frauen sind besonders häufig von sexualisierter Gewalt betroffen und erleben auch überdurchschnittlich oft Gewalt durch ehemalige Partner.

Bereits auf den Weg gebracht wurde die Möglichkeit, gewalttätige Ex-Partner mit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu belegen. Familiengerichte können das Tragen einer Fußfessel anordnen, um Kontakt- und Näherungsverbote besser durchzusetzen. Nähert sich der Täter, wird das Opfer gewarnt und zugleich die Polizei informiert.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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