Stand der Ermittlungen nach dem Angriff beim Berliner CSD
Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass der 21-jährige Abdul B. am Samstagabend mit einem weißen Van in eine Menschengruppe am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin gefahren ist. Am Sonntagabend wurde der mutmaßliche Täter bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage in Spandau erschossen. Was bislang bekannt ist:
Zum Geschehen
- Nach bisherigen Erkenntnissen steuerte B. den weißen Van am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße nahe dem Potsdamer Platz, in eine Menschenmenge.
- Mehrere Personen wurden von dem Fahrzeug erfasst, bevor der Wagen gegen einen Baum prallte.
- Anschließend soll der Verdächtige das Fahrzeug verlassen haben. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte, der Mann habe danach mutmaßlich mit einer Machete weitere Menschen angegriffen und verletzt.
- Bei der Attacke kam eine Frau ums Leben, 29 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Nach Polizeiangaben vom Sonntagnachmittag schwebten mehrere zunächst lebensgefährlich Verletzte nicht mehr in Lebensgefahr.
- Bei der Getöteten handelt es sich nach Angaben von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner um eine polnische Staatsangehörige, die mit ihrer Tochter in Berlin war. Laut der Zeitung „B.Z.“ war die Frau 65 Jahre alt.
Zur Person
- Abdul B. wurde laut Dobrindt 2005 in Berlin geboren und wuchs nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort auf.
- Er besaß die deutsche Staatsangehörigkeit und hatte einen libanesischen Familienhintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 eingebürgert.
- Laut einem Gerichtsurteil wuchs er zunächst mit einer älteren und zwei jüngeren Schwestern bei beiden Eltern auf. Nach der Trennung der Eltern lebte er mit seinen Schwestern bei der Mutter in einer Dreizimmerwohnung.
- Er besuchte eine Grundschule sowie eine weiterführende Schule und verließ diese 2022 mit der Berufsbildungsreife.
- Danach absolvierte er mehrere Praktika im handwerklichen Bereich und arbeitete zeitweise im Wachschutz.
- Nach Gerichtsangaben hatte er 2026 kein eigenes Einkommen und lebte von Sozialleistungen sowie Taschengeld. Demnach wollte er eine Ausbildung im Bereich Mechatronik für Kältetechnik beginnen.
- Im Urteil des Amtsgerichts vom Mai 2026 heißt es, B. sei muslimischen Glaubens und gehöre seit mehreren Jahren der schiitischen Glaubensrichtung an. Das habe wiederholt zu Konflikten mit Verwandten geführt, die überwiegend sunnitisch seien.
- Zugleich gibt es dazu widersprüchliche Darstellungen: Die „Bild“ berichtet, der Verdächtige sei von der schiitischen zur sunnitischen Glaubensrichtung gewechselt. Der „Spiegel“ zitiert den Vater mit der Aussage, die Familie sei schiitisch, sein Sohn habe jedoch Sunniten „geliebt“.
- Von Mitte 2023 bis Sommer 2024 war er laut Gericht nach islamischem Recht kurzzeitig mit einer Frau aus Salzburg verheiratet.
- Vor Gericht erklärte er demnach, er sei tiefgläubig, bete fünfmal täglich, besuche regelmäßig das Freitagsgebet und distanziere sich von extremistischem Gedankengut und Gewalt.
- Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network sagte, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. Gerade bei solchen Persönlichkeiten sei ein Zugang oft besonders schwierig.
Vorstrafen und Ermittlungen im extremistischen Umfeld
- Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich Abdul B. radikalisiert und bewegte sich in der islamistischen Szene.
- 2022 wurde er von einem Jugendgericht verurteilt, nachdem er einen Jugendlichen geschlagen und getreten sowie einem weiteren Kopfhörer geraubt haben soll.
- 2024 veröffentlichte er laut Gericht auf seinem Instagram-Profil zwei Videos, in denen Symbole des sogenannten Islamischen Staats (IS) zu sehen und entsprechende religiöse Gesänge zu hören gewesen seien.
- Im Jahr 2025 soll er versucht haben, sich der Terrormiliz IS anzuschließen. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft reiste er über die Türkei in den Libanon, um von dort weiter nach Syrien zu gelangen.
- Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Ein Militärgericht verurteilte ihn dort unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Gefängnis.
- Nach seiner Entlassung kehrte er am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde direkt am Berliner Flughafen erneut festgenommen. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
- Am 12. Mai wurde er von einem Jugendgericht am Amtsgericht Tiergarten wegen des versuchten Anschlusses an den IS zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
- Die Generalstaatsanwaltschaft hielt das Strafmaß für zu niedrig, forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Rechtskräftig war die Entscheidung deshalb noch nicht.
- Zugleich wurde ein bestehender Haftbefehl aufgehoben. Das Gericht verwies darauf, dass Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens diene und keine vorweggenommene Strafe sein dürfe.
Tod des Verdächtigen
- Nach Polizeiangaben wurde Abdul B. am Sonntag gegen 18 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau lokalisiert und von den Einsatzkräften isoliert.
- Ziel des Einsatzes war seine Festnahme.
- Laut Polizei lief er mit einer Stichwaffe auf Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) zu, woraufhin diese schossen.
- Er starb noch am Einsatzort, teilte die Polizei mit.
- In der Nacht wurde der Leichnam nach Abschluss der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Was weiter unklar ist
- Das Motiv ist weiterhin nicht abschließend geklärt. Nach Einschätzung des Bundesinnenministers spricht vieles für einen islamistischen Terroranschlag, die genaue Einordnung und der konkrete Zusammenhang mit der Tat sind aber weiter Gegenstand der Ermittlungen.
- Auch der exakte Ablauf der Tat ist bislang nicht vollständig rekonstruiert.
- Offen ist zudem, wie viele Schüsse das SEK auf den Verdächtigen abgegeben hat.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber