Nach Berliner Anschlag wächst der Druck zur Aufklärung
Nach der mutmaßlich islamistisch motivierten Attacke am Rande des Christopher Street Days in Berlin richtet sich die politische Debatte erneut auf die Frage, wie es zu einer solchen Tat kommen konnte. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen verletzt. Besonders im Fokus steht, dass der Verdächtige den Behörden bekannt war und bereits vor Gericht gestanden hatte. Zwei Tage nach der Tat werden die Rufe nach einer lückenlosen Aufklärung lauter.
Frühere Verurteilungen des Verdächtigen
Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mitteilte, war Abdul B. bereits zweimal vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt worden. Im Februar 2022 befand ihn das Jugendschöffengericht wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung für schuldig. Hintergrund waren eine Attacke auf einem Berliner Schulhof im Jahr 2019 sowie der Raub von Kopfhörern am Innsbrucker Platz ein Jahr später. Das Gericht verpflichtete ihn damals zur Teilnahme an einem themenbezogenen Kurzzeitkurs.
Im Mai 2026 folgte eine weitere Verurteilung durch dasselbe Jugendgericht: Abdul B. erhielt 22 Monate Jugendstrafe. Zusätzlich wurden regelmäßige Beratungsgespräche angeordnet. Anlass dafür waren Versuche, sich 2025 in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen, sowie Propagandaaktivitäten für den IS im Jahr 2024.
Warum kam er dennoch frei?
Das Gericht entschied sich für eine sogenannte Vorbewährung. Diese Möglichkeit im Jugendstrafrecht sieht vor, dass erst nach einer bestimmten Zeit geprüft wird, ob eine Strafe tatsächlich zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Im Fall von Abdul B. sollte diese Entscheidung nach sechs Monaten fallen – unter der Voraussetzung, dass er Auflagen erfüllt, an Beratungsgesprächen teilnimmt und keine neuen Straftaten begeht.

Mit dem Urteil wurde der Haftbefehl nach sechs Monaten Untersuchungshaft aufgehoben, sodass Abdul B. freikam. Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine längere Jugendstrafe und die Fortdauer der Untersuchungshaft eingesetzt und deshalb Berufung eingelegt. Das Urteil war deshalb noch nicht rechtskräftig.
Weshalb wurde der Haftbefehl aufgehoben?
Abdul B. war bereits 2025 im Libanon festgenommen worden und dort inhaftiert. Nach seiner Rückkehr nach Berlin saß er weitere sechs Monate in Untersuchungshaft. Das Gericht berücksichtigte diese Zeit bei seiner Entscheidung. Zudem habe der Angeklagte die Taten weitgehend eingeräumt und glaubhaft erklärt, sich vom IS losgesagt zu haben. Nach Auffassung des Gerichts dient Untersuchungshaft in erster Linie der Sicherung des Verfahrens und nicht als vorweggenommene Strafe.
Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte erklärte, dass sechs Monate Untersuchungshaft bei einem deutschen Heranwachsenden bereits vergleichsweise lang seien. Mit Blick auf die verhängte Strafe und die bereits verbüßte U-Haft sei die Aufhebung des Haftbefehls nicht ungewöhnlich gewesen – auch, weil weder Fluchtgefahr noch Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr angenommen worden seien.
Welche Alternativen hätte es gegeben?
Das Amtsgericht hätte dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen und eine höhere Strafe verhängen können. Wäre das Gericht außerdem von einer fortbestehenden Gefahr ausgegangen, hätte es den Haftbefehl bestehen lassen und die Untersuchungshaft verlängern können. Dann wäre Abdul B. nicht auf freien Fuß gekommen.
Allerdings gilt auch, dass längere Haftzeiten und negative Einflüsse im Gefängnis Radikalisierungsprozesse verstärken können. Das Gericht setzte deshalb stattdessen auf Bewährungshilfe, Beratung und Maßnahmen zur Deradikalisierung.
Warum führte ein späterer Polizeieinsatz nicht zur Festnahme?
Am 3. Juli durchsuchte die Polizei die Wohnung von Abdul B. in Berlin-Schöneberg wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Er soll sich zuvor mit einer Waffe gezeigt haben. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten jedoch lediglich eine Spielzeugwaffe.
Weshalb nun über das Jugendstrafrecht gestritten wird
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche bis 17 Jahre und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren angewendet werden. Im Mittelpunkt steht dabei der Erziehungsgedanke, nicht die reine Bestrafung. Ziel ist vor allem, weitere Straftaten zu verhindern und eine kriminelle Entwicklung früh zu stoppen. Deshalb greifen Jugendgerichte häufig eher zu erzieherischen Maßnahmen wie Sozialtrainings, Anti-Gewalt-Kursen oder Täter-Opfer-Ausgleich statt zu Haftstrafen.
Das Amtsgericht war zu dem Schluss gekommen, dass Abdul B. zur Tatzeit zwischen 18 und 19 Jahre alt war und in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichgestellt werden könne. Nach Auffassung des Gerichts bestanden bei ihm noch aufholbare Reife- und Entwicklungsdefizite.
Welche Rolle spielte die Politik?
Die Berliner Justizverwaltung betonte, dass Gerichte in Deutschland unabhängig entscheiden. Über Strafe, Haftfortdauer oder die Aufhebung eines Haftbefehls entscheide allein das zuständige Gericht auf Grundlage der Gesetze und der Erkenntnisse im Verfahren. Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) wolle die richterliche Entscheidung daher nicht direkt bewerten.
Nach der massiven Kritik äußerte Badenberg im ARD-"Morgenmagazin" jedoch, grundsätzlich müsse geprüft werden, ob die derzeitigen Maßstäbe des Jugendstrafrechts noch zeitgemäß seien. Aus dem Anschlag müsse man die Konsequenz ziehen, dass Täter in vergleichbaren Fällen härter bestraft werden sollten. Dies wäre eher möglich, wenn Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung käme.
Wie groß ist die Gefahr durch den IS heute?
Die Terrormiliz Islamischer Staat beherrschte zeitweise mit rund 80.000 Kämpfern aus mehr als 120 Ländern große Teile Syriens und des Iraks. Heute werden dort noch etwa 1.500 bis 3.000 Kämpfer vermutet. Trotz des Gebietsverlusts gilt der IS wegen seines weltweiten Netzwerks und regionaler Ableger weiterhin als eine der gefährlichsten Terrororganisationen überhaupt.
Besonders in der Sahelzone und in Zentralasien hat die Bedrohung zuletzt zugenommen. In Europa beobachten Experten zudem, dass sich immer mehr Minderjährige über das Internet radikalisieren.
Auch in Deutschland werden regelmäßig mutmaßliche IS-Mitglieder und Unterstützer festgenommen und verurteilt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt weiterhin vor einer hohen Gefährdung durch islamistischen Terrorismus. Vor allem der IS versuche nach wie vor, Anschläge in Europa und in Deutschland zu planen oder dazu anzustiften.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber