Politik

Herrmann: Der Fall Abdul B. endete in einer Katastrophe

Seit Langem im Visier: Warum lief der Berliner Terrorverdächtige trotzdem frei herum? Der Justiz-Umgang empört die CSU.

27.07.2026, 12:57 Uhr

Nach dem Anschlag im Umfeld des Christopher Street Days (CSD) hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) scharfe Kritik am Vorgehen der Berliner Justiz im Umgang mit dem mutmaßlichen Täter geübt. Im Bayerischen Rundfunk sagte er, das Ergebnis sei "auf jeden Fall eine Katastrophe" gewesen.

Herrmann forderte, aus dem Fall Konsequenzen zu ziehen. Richter müssten sich bei solchen Entscheidungen ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung bewusst sein, betonte er. Es dürfe nicht allein um die Hoffnung auf eine mögliche Besserung gehen, sondern vor allem um die Einschätzung einer konkreten Gefahr. In solchen Fällen müssten die Sicherheitsbehörden beim Schutz der Menschen unterstützt werden.

Kritik an Bewährungsentscheidung

Auch der kommissarische Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Hoffmann (CSU), verlangte eine genaue Aufarbeitung. Es müsse im Einzelfall geklärt werden, wo sich der Mann radikalisiert habe. Zudem müsse das vorausgegangene Verfahren in Berlin überprüft werden. Hoffmann verwies darauf, dass die Sicherheitslage komplexer geworden sei: In einer globalisierten Welt träten Bedrohungen heute direkt vor der eigenen Haustür auf.

Haftbefehl aufgehoben

Der 21 Jahre alte Verdächtige war am Sonntag bei einem Polizeieinsatz zu seiner Festnahme erschossen worden. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft war er bereits im November 2025 am Flughafen BER festgenommen worden, nachdem er erfolglos versucht haben soll, sich der Terrormiliz IS in Syrien anzuschließen.

Nach längerer Untersuchungshaft verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten am 12. Mai zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten. Ihm wurde unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Die Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wurde für sechs Monate zurückgestellt.

Rechtskräftig war das Urteil jedoch noch nicht, da die Berliner Generalstaatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hatte. Trotzdem wurde der Haftbefehl aufgehoben, sodass der Mann wieder auf freien Fuß kam.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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