Nach dem Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin haben Ermittler auf dem Handy des mutmaßlichen Attentäters Abdul B. ein Bekennervideo entdeckt. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte entsprechende Berichte. Nach Angaben der Behörde ist darin eine vermummte Person zu sehen, bei der es sich nach bisheriger Einschätzung vermutlich um den Tatverdächtigen handelt. In dem Video leistet sie einen Treueschwur auf die Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Laut Spiegel spricht der Mann darin Arabisch.
Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bestätigte am Rande der Sommerklausur der CSU-Landesgruppe im fränkischen Kloster Banz den Fund des Videos sowie weiteren Datenmaterials auf dem Mobiltelefon. Die Auswertung läuft weiter.
Bei dem Anschlag am Samstag war ein Auto am Rand der Großveranstaltung in eine Menschenmenge gefahren. Eine Frau wurde getötet, 31 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Täter zudem eine Machete eingesetzt haben. Abdul B. starb einen Tag später durch Schüsse von Polizisten, nachdem Einsatzkräfte ihn gestellt hatten.
Weil das Todesopfer eine Mutter aus Polen war, ermittelt inzwischen auch die Staatsanwaltschaft in Warschau. Aus dem polnischen Außenministerium hieß es, die erwachsene Tochter der Frau, die mit ihrer Mutter unterwegs war, werde in einem Krankenhaus behandelt, schwebe aber nicht in Lebensgefahr.
LKA filmte Haus von Abdul B.
Zugleich rückt die Frage in den Mittelpunkt, ob der Anschlag trotz bereits laufender Überwachung hätte verhindert werden können. Medienberichten zufolge war Abdul B. schon vor der Tat vom Berliner Landeskriminalamt beobachtet worden. Demnach wurde sein Handy überwacht, und eine gegenüber seinem Wohnhaus installierte Kamera filmte ihn noch kurz vor dem Anschlag. Die Polizei äußerte sich dazu zunächst nicht.
Dobrindt sagte dazu im ZDF-Heute Journal, es habe eine technische Überwachung des Mannes gegeben. Nun werde geprüft, ob die vom Land Berlin eingesetzten Maßnahmen ausreichend gewesen seien. Zugleich betonte er, auch weitreichende Überwachungsmöglichkeiten könnten Anschläge nicht in jedem Fall verhindern, sondern nur das Risiko verringern.
Die Berliner Polizei hatte Abdul B. als islamistischen Gefährder eingestuft. Hintergrund war, dass er versucht haben soll, sich dem IS anzuschließen. Dafür war er im Mai verurteilt worden, das Urteil war aber noch nicht rechtskräftig.
Berliner Justiz weist Kritik zurück
Die Berliner Justiz wehrte sich inzwischen gegen Vorwürfe, der spätere Attentäter habe trotz der Verurteilung zu Unrecht auf freiem Fuß bleiben können, nachdem das Gericht die Untersuchungshaft aufgehoben hatte. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin seien für die vorbeugende Gefahrenabwehr die Sicherheitsbehörden zuständig, also Polizei und Staatsanwaltschaft, nicht die Strafgerichte.
Zugleich wurde darauf verwiesen, dass Berliner Ermittlungsrichter dem LKA in den vergangenen Wochen und Monaten Überwachungsmaßnahmen gegen Abdul B. genehmigt hatten, darunter Telefonüberwachung und Observationen.
Experten sahen große Gefahr, aber keine konkreten Anschlagszeichen
Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hatte sich bereits im Mai auch das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) mit dem Fall befasst. Dort sollen Fachleute zu dem Schluss gekommen sein, von Abdul B. gehe eine erhebliche Gefahr aus, weshalb er überwacht werden müsse.
Den Berichten zufolge verhielt sich der 21-Jährige während der Observation jedoch unauffällig. Deshalb soll die intensive Beobachtung später etwas zurückgefahren worden sein. Hinweise auf einen unmittelbar bevorstehenden Anschlag habe sein Verhalten demnach nicht geliefert.
Möglicherweise wusste Abdul B. zudem von der Überwachung. Am 2. Juli filmte die Kamera ihn demnach, als er mit einer Schusswaffe in der Hand das Haus verließ. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellte sich heraus, dass es sich um eine Spielzeugwaffe handelte. Danach führten die Behörden eine sogenannte Gefährderansprache mit ihm.
Politik diskutiert über Fußfesseln, Präventivhaft und Vereinsverbote
Nach der Tat wird nun über schärfere Maßnahmen gegen islamistische Gefährder diskutiert. Die CSU will gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD die elektronische Fußfessel als mögliches Überwachungsinstrument prüfen. Dobrindt drängte darauf, die Fußfessel als Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Gefährdern zu einem obligatorischen Mittel zu machen.
Zudem sprach sich der Innenminister für mehr Präventivhaft für bestimmte Personen aus. Diese Möglichkeit müsse bundesweit bestehen, die Unterschiede zwischen den Bundesländern sollten nach seiner Auffassung geringer werden.
Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte im Deutschlandfunk, man könne angesichts der Ereignisse kurzfristig über dieses Instrument sprechen. Zunächst müsse jedoch der gesamte Fall einschließlich des Verfahrens gegen Abdul B. aufgearbeitet werden. Danach werde man im Herbst Schlussfolgerungen ziehen.
Auch der Berliner CDU-Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl, Stefan Evers, forderte Konsequenzen. Er sprach sich dafür aus, Moscheevereine zu verbieten, in denen Verfassungsfeindlichkeit gepredigt werde. Die Mittel des Vereinsrechts müssten ausgeschöpft werden. Zugleich warnte er, Islamismus bedrohe die Freiheit ebenso wie andere Formen des Extremismus. Nicht erst Straftaten seien das Problem, sondern schon die Radikalisierung junger Menschen. Auch an Schulen müsse das Thema stärker behandelt werden.
Präventionsnetzwerk: jahrelange Radikalisierung
Nach Einschätzung des Violence Prevention Network (VPN), das Abdul B. zuletzt betreute, hatte sich der 21-Jährige über Jahre hinweg radikalisiert. „Er hatte einen jahrelangen Radikalisierungsprozess hinter sich. Es war keine Turboradikalisierung“, sagte Thomas Mücke vom VPN der Berliner Morgenpost. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, warum Abdul B. erst so spät an ein Deradikalisierungsprogramm herangeführt worden sei.
Abdul B. hatte demnach an zwei Kontaktgesprächen mit Mitarbeitern des Netzwerks teilgenommen, ein drittes Gespräch hätte am Montag stattfinden sollen. Akute Warnsignale habe es in diesen Gesprächen laut Mücke nicht gegeben. Weder emotionaler Handlungsdruck, Hassäußerungen gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen noch besondere Unruhe oder akute Aggressivität seien aufgefallen.
Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen nach dem Anschlag übernommen. Auch nach dem Tod des Hauptverdächtigen wird weiter geprüft, ob es Mitwisser oder Unterstützer gegeben haben könnte.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber