Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin haben Ermittler auf dem Mobiltelefon des Attentäters Abdul B. ein Bekennervideo gefunden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte damit einen entsprechenden Medienbericht.
Nach Angaben der Ermittler enthält das Video unter anderem einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS). Laut Spiegel spricht der Mann in der Aufnahme Arabisch und zeigt sich vermummt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bestätigte zudem, dass auf dem Handy weiteres Datenmaterial gesichert wurde. Nach bisherigem Stand gehen die Behörden davon aus, dass es sich in dem Video um Abdul B. handelt, eine abschließende Analyse läuft aber noch.
Bei dem Anschlag am Samstag war ein Auto am Rande der Großveranstaltung in eine Menschenmenge gefahren. Eine Frau wurde getötet, 31 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Täter außerdem eine Machete eingesetzt haben. Abdul B. wurde am Tag nach der Tat bei einem Polizeieinsatz gestellt und durch Schüsse von Beamten getötet. Nach früheren Angaben war er in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau auf Einsatzkräfte mit einer Stichwaffe zugelaufen.
Die Getötete war nach Angaben aus Polen eine Mutter aus dem Nachbarland. Die Staatsanwaltschaft in Warschau ermittelt deshalb ebenfalls. Das polnische Außenministerium teilte mit, die erwachsene Tochter der Frau werde in einem Krankenhaus behandelt, schwebe aber nicht in Lebensgefahr.
LKA überwachte Abdul B. vor der Tat
Unterdessen rückt die Frage in den Mittelpunkt, ob der Anschlag trotz bereits laufender Überwachung hätte verhindert werden können. Medienberichten zufolge war Abdul B. bereits vor der Tat vom Berliner Landeskriminalamt beobachtet worden. Demnach wurde sein Handy überwacht, und eine Kamera gegenüber seinem Wohnhaus filmte ihn noch kurz vor dem Anschlag. Die Polizei äußerte sich dazu zunächst nicht.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sagte im ZDF-Heute Journal, es habe eine technische Überwachung des Mannes gegeben. Nun werde geprüft, ob die vom Land Berlin eingesetzten Maßnahmen ausreichend gewesen seien. Zugleich betonte er, auch weitreichende Überwachung könne Anschläge nicht in jedem Fall verhindern, sondern nur das Risiko verringern.
Die Berliner Polizei hatte Abdul B. als islamistischen Gefährder eingestuft. Hintergrund war unter anderem, dass er versucht haben soll, sich dem IS anzuschließen. Dafür war er im Mai verurteilt worden, das Urteil war allerdings noch nicht rechtskräftig.
Experten sahen Gefahr, aber kein konkretes Anschlagszeichen
Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hatte sich bereits im Mai auch das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) mit dem Fall befasst. Dort sollen Fachleute zu dem Schluss gekommen sein, von Abdul B. gehe eine erhebliche Gefahr aus, weshalb er überwacht werden müsse.
Den Berichten zufolge verhielt sich der 21-Jährige während der Observation jedoch unauffällig. Deshalb soll die intensive Beobachtung später etwas zurückgefahren worden sein. Hinweise auf einen unmittelbar bevorstehenden Anschlag habe sein Verhalten demnach nicht geliefert.
Möglicherweise wusste Abdul B. zudem von der Überwachung. Am 2. Juli filmte die Kamera ihn demnach, als er mit einer Waffe in der Hand das Haus verließ. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellte sich heraus, dass es sich um eine Spielzeugwaffe handelte. Die Polizei führte danach eine sogenannte Gefährderansprache mit ihm.
Politik diskutiert über Fußfesseln, Präventivhaft und Vereinsverbote
Nach der Tat wird nun über schärfere Maßnahmen gegen islamistische Gefährder diskutiert. Die CSU will gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD die elektronische Fußfessel als mögliches Überwachungsinstrument prüfen. Dobrindt drängte nun darauf, die Fußfessel als Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Gefährdern zu einem obligatorischen Mittel zu machen.
Zudem sprach sich der Innenminister für mehr Präventivhaft für bestimmte Personen aus. Diese Möglichkeit müsse bundesweit bestehen, die Unterschiede zwischen den Bundesländern sollten nach seiner Auffassung geringer werden.
Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte im Deutschlandfunk, man könne angesichts der Ereignisse kurzfristig über dieses Instrument sprechen. Zugleich müsse zunächst der gesamte Fall aufgearbeitet werden.
Auch der Berliner CDU-Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl, Stefan Evers, forderte Konsequenzen. Er sprach sich dafür aus, Moscheevereine zu verbieten, in denen Verfassungsfeindlichkeit gepredigt werde. Die Mittel des Vereinsrechts müssten ausgeschöpft werden, sagte er bei RTL/NTV. Zudem müsse Islamismus auch an Schulen stärker thematisiert werden.
Präventionsnetzwerk: jahrelange Radikalisierung
Nach Einschätzung des Violence Prevention Network (VPN), das Abdul B. zuletzt betreute, hatte sich der 21-Jährige über Jahre hinweg radikalisiert. Es habe sich nicht um eine plötzliche Entwicklung gehandelt, sagte Thomas Mücke vom VPN der Berliner Morgenpost. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, warum Abdul B. erst vergleichsweise spät an ein Deradikalisierungsprogramm herangeführt worden sei.
Abdul B. hatte demnach an zwei Kontaktgesprächen mit Mitarbeitern des Netzwerks teilgenommen, ein drittes Gespräch hätte am Tag nach dem Anschlag stattfinden sollen. Akute Warnsignale habe es in diesen Gesprächen laut Mücke nicht gegeben. Weder Hassäußerungen gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen noch besondere Unruhe oder akute Aggressivität seien aufgefallen.
Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen nach dem Anschlag übernommen. Auch nach dem Tod des Hauptverdächtigen wird weiter geprüft, ob es Mitwisser oder Unterstützer gegeben haben könnte.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber