Gallina mahnt nach Berliner CSD-Attentat zu sorgfältiger Prüfung statt Schnellschüssen
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag beim Christopher Street Day in Berlin hat die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Anna Gallina, Forderungen nach sofortigen Gesetzesverschärfungen zurückgewiesen. Gegenüber den Funke-Medien sagte die Hamburger Justizsenatorin (Grüne), zunächst müsse das Geschehen gründlich aufgearbeitet werden, bevor rechtspolitische Konsequenzen gezogen würden.
Gallina betonte, rasche Forderungen wirkten zwar entschlossen, würden der Lage ohne genaue Analyse aber nicht gerecht. Ihrer Ansicht nach verfügen Ermittlungsbehörden und Gerichte in Deutschland bereits über zahlreiche rechtliche Mittel. Deshalb müsse zuerst geklärt werden, ob diese im konkreten Fall auch genutzt worden seien. Zugleich räumte sie ein, dass die Einschätzung von Gefahrenlagen grundsätzlich schwierig bleibe und nie ganz ohne Unsicherheiten auskomme.
Dobrindt fordert schärferes Vorgehen gegen Gefährder
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach sich hingegen für strengere Maßnahmen im Umgang mit extremistischen Gefährdern aus. Der "Bild" sagte er, es sei nicht hinnehmbar, wenn bei erwachsenen Gefährdern Jugendstrafrecht angewandt werde. Außerdem plädierte er für einen häufigeren Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie für eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft. In den ARD-"Tagesthemen" bezeichnete Dobrindt diese Form der Vorbeugehaft als aus seiner Sicht unverzichtbar und verwies auf die bislang unterschiedlichen Bestimmungen in den Polizeigesetzen der Länder.
Am Samstagabend soll ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln und Bezügen zum islamistischen Terror am Rande des CSD mit einem Transporter in eine Menschenmenge gefahren sein. Anschließend soll er Personen mit einer Stichwaffe attackiert haben. Eine Frau aus Polen kam ums Leben, 29 weitere Menschen wurden verletzt, mehrere davon schwer. Als der Verdächtige Abdul B. am Sonntagabend festgenommen werden sollte, wurde er von Einsatzkräften erschossen.
Haftbefehl zuvor aufgehoben
Bereits im Mai war der Mann von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt worden. Vorgeworfen wurde ihm unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, war für sechs Monate vertagt worden. Rechtskräftig war das Urteil noch nicht, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel eingelegt hatte. Dennoch hob das Gericht den Haftbefehl auf, sodass der Mann auf freien Fuß kam.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber