Nach dem Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Days hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Grünen aufgefordert, ihre Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Karlsruhe zurückzuziehen. Nach einer Kabinettssitzung auf der „MS Starnberg“ am Starnberger See sagte Söder, dies müsse „sofort“ geschehen. Aus seiner Sicht brauche es nicht nur kostspielige Überwachung von Gefährdern, sondern auch die Möglichkeit, sie zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig und sicher in Gewahrsam zu nehmen.
Söder verwies dabei auf Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Dieser habe im Kabinett deutlich gemacht, dass Bayern mit dem PAG den richtigen Weg eingeschlagen habe, indem Gefährder leichter in Gewahrsam genommen werden könnten. Genau diese Regelungen würden jedoch weiterhin von Grünen und Linken vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen. Deshalb forderte Söder die Grünen erneut auf, ihre Klage zurückzunehmen.
Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht die weitreichenden Befugnisse der bayerischen Polizei. Besonders umstritten ist, dass Menschen nach dem PAG per richterlicher Anordnung bis zu einem Monat in Präventivgewahrsam genommen werden können, um erhebliche Straftaten oder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten zu verhindern.
Söder kritisiert Berliner Gericht scharf
Zugleich übte Söder deutliche Kritik an der Entscheidung eines Berliner Gerichts im Umgang mit dem späteren Täter. Er sprach von einer „krassen Fehlentscheidung“ und erklärte, anders lasse sich das Vorgehen kaum bezeichnen.
Abdul B. war im Mai zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt worden. Das Gericht entschied jedoch auf eine sogenannte Vorbewährung, wie sie das Jugendstrafrecht vorsieht. Ob die Strafe tatsächlich zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte erst nach sechs Monaten entschieden werden – vorausgesetzt, er erfülle die Auflagen, nehme regelmäßig an Beratungsgesprächen teil und begehe keine weiteren Straftaten. Mit dem Urteil wurde auch der Haftbefehl aufgehoben, sodass Abdul B. freikam. Da die Generalstaatsanwaltschaft eine höhere Strafe verlangte und Berufung einlegte, ist das Urteil bislang nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber