Berlin

CSD-Anschlag: Was Innensenatorin und Polizei nun sagen

Nach dem CSD-Anschlag wächst der Druck: Was wusste die Polizei – und wurden Warnzeichen übersehen? Jetzt rückt Prävention in den Fokus.

29.07.2026, 05:00 Uhr

Vier Tage nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rand des Berliner Christopher Street Day stehen Sicherheitsbehörden und Politik weiter unter Druck. In einer Sondersitzung des Innenausschusses im Abgeordnetenhaus mussten Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel erläutern, was über den 21-jährigen Abdul B. bekannt war und welche Maßnahmen vor der Tat ergriffen wurden.

Radikalisierung offenbar über Jahre

Nach Angaben Sprangers zeichnete sich bei Abdul B. seit 2021 ein zunehmender Radikalisierungsprozess ab. Dem Berliner Verfassungsschutz war er demnach seit November 2021 bekannt. Er bewegte sich in der salafistischen Szene und gehörte zeitweise zu einer missionierenden Gruppe, die weitere Anhänger gewinnen wollte.

Auch unabhängig von seinem extremistischen Hintergrund war der spätere Attentäter schon länger polizeibekannt. Laut Spranger fiel er seit 2019 unter anderem wegen Körperverletzung, Betrug, Raub und Beleidigung auf.

Verurteilung wegen IS-Plänen, danach Freilassung

Im Mai wurde Abdul B. von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt, weil er sich der Terrororganisation Islamischer Staat in Syrien anschließen wollte. Der Haftbefehl wurde jedoch aufgehoben, sodass er aus der Untersuchungshaft freikam.

Polizei stufte ihn als Hochrisikofall ein

Nach dem Urteil und der Entlassung aus der U-Haft bewertete die Berliner Polizei Abdul B. Mitte Mai als sogenannten Hochrisikofall. Nach Angaben von Polizeipräsidentin Slowik Meisel wurde er observiert, per Kamera überwacht und sein Telefon abgehört.

Konkrete Hinweise auf einen unmittelbar bevorstehenden Anschlag habe es aber nicht gegeben. Nach Darstellung der Polizeipräsidentin fanden die Behörden nichts, was eine elektronische Fußfessel oder Präventivhaft rechtlich getragen hätte. Eine lückenlose Überwachung rund um die Uhr sei nur bei sehr klaren und konkreten Anhaltspunkten realistisch.

Slowik Meisel wies zugleich den Eindruck zurück, der Mann sei aus dem Blick geraten. Die Observation habe der Gewinnung von Erkenntnissen und Bewegungsbildern gedient, nicht der Garantie, jede Tat in jedem Moment verhindern zu können.

LKA: Observation kann Taten nicht automatisch stoppen

Auch aus dem Landeskriminalamt kamen weitere Details. LKA-Vizechef Stefan Redlich betonte, eine Observation sei kein Allheilmittel und nicht dazu geeignet, einer Person im entscheidenden Augenblick einfach "in den Arm zu fallen".

Das Mobile Einsatzkommando observierte Abdul B. nach seiner Freilassung zunächst besonders eng. Weil er seine Wohnung jedoch nur selten verließ, wurde er später nur noch an einzelnen Tagen überwacht. Zudem untersagte die Polizei ihm die Ausreise, zog seinen Pass ein und führte mehrfach Gespräche mit ihm. Redlich betonte, der Mann sei den Behörden nicht "durch die Finger geglitten".

Tathergang: eine Tote, 31 Verletzte

Nach bisherigen Erkenntnissen steuerte Abdul B. am Samstag mit einem Auto in eine Menschengruppe am Rande des CSD. Anschließend verletzte er weitere Menschen vermutlich mit einer Machete. Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt, darunter 7 Schwerverletzte. Am Sonntagabend wurde der Angreifer von Polizisten in einer Kleingartenkolonie gestellt und erschossen.

Neuer Polizeieinsatz im Tiergarten

Am Anschlagsort im Berliner Tiergarten lief unterdessen erneut ein größerer Polizeieinsatz. Wie bereits am Vortag suchten zahlreiche Kräfte nach möglichen Beweismitteln. Die Bundesanwaltschaft bestätigte, dass der Einsatz mit ihren laufenden Ermittlungen zusammenhängt. Nach Informationen des RBB könnte nach der mutmaßlichen Tatwaffe gesucht worden sein.

DNA-Spuren sprechen für Alleinfahrt

Die Bundesanwaltschaft bestätigte außerdem DNA-Spuren des Täters im Tatfahrzeug. Nach Angaben der Behörde wurde dort die DNA von Abdul B. gesichert, weitere Spuren fanden Ermittler in dem Wagen demnach nicht. Damit gilt es als sehr wahrscheinlich, dass er das Fahrzeug selbst gesteuert hat.

Nur wenige vergleichbare Hochrisikofälle in Berlin

Spranger nannte im Innenausschuss auch aktuelle Zahlen zur islamistischen Szene in der Hauptstadt. Demnach gibt es in Berlin nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes 2.590 Islamisten. Rund 1.250 Menschen werden der salafistischen Szene zugerechnet, 350 davon gelten als gewaltorientiert.

Auf die Frage, wie viele ähnlich gefährliche Islamisten mit Kontakten zum IS in Berlin als Hochrisikofälle eingestuft werden, sprach Spranger von einer einstelligen Zahl. Die Gefährdungslage durch islamistischen Terrorismus bleibe hoch, absolute Sicherheit könne es nicht geben.

Zugleich sprach sich die Senatorin für schärfere Möglichkeiten bei der Überwachung von Gefährdern aus. Für Fälle, die im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum behandelt werden, sollte aus ihrer Sicht automatisch gerichtlich geprüft werden, ob eine elektronische Fußfessel angeordnet werden kann.

Opposition sieht weiter viele offene Fragen

Die Oppositionsfraktionen von Grünen, Linken und AfD kritisierten nach der stundenlangen Befragung, zahlreiche Punkte seien weiterhin ungeklärt. Von Senat und Polizei habe man bislang kaum mehr erfahren als das, was bereits in Medien berichtet worden sei. Im Mittelpunkt der Kritik steht weiter die Frage, warum der Anschlag nicht verhindert werden konnte.

Bericht über problematische Schulzeit

Nach Recherchen der "Berliner Morgenpost" fiel Abdul B. schon als Kind durch aggressives Verhalten auf. Dem Bericht zufolge wurden bereits ab der ersten Klasse Vermerke über sein Verhalten angelegt. Die Eltern hätten nicht mit Lehrkräften kooperiert. Später wechselte er zweimal die Grundschule und besuchte danach eine weiterführende Schule an einem Förderzentrum.

Laut dem Bericht hatte er erhebliche Schwierigkeiten im emotionalen und sozialen Bereich und Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Später entwickelte er sich demnach zum Schulverweigerer und verließ die Schule ohne Abschluss. Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung bestätigte die wesentlichen Fakten zu seiner Schulzeit.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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