Lehrkräfte, Einsatzkräfte und auch Schülerinnen und Schüler haben womöglich noch Schlimmeres verhindert, als ein 16-Jähriger im Juli am Welfen-Gymnasium in Schongau zwei Mädchen mit Messern und einer Pistole angriff. Zwei damals 13-Jährige erlitten schwere Verletzungen und mussten längere Zeit im Krankenhaus behandelt werden. Kurz nach der Tat wurde zudem bekannt, dass der Jugendliche den Behörden bereits wegen mutmaßlicher Drohungen bekannt war.
Vertreter der Opposition im Bayerischen Landtag verlangen deshalb nun Aufklärung von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Innenausschuss. Im Zentrum steht die Frage, ob sich die Gewalttat möglicherweise hätte verhindern lassen.
Was geschah am 8. Juli in Schongau?
Nach bisherigen Erkenntnissen griff der frühere Schüler gegen 12.50 Uhr Menschen auf dem Gelände des Schongauer Gymnasiums an. Zunächst schoss er mit einer Pistole, traf dabei aber niemanden. Anschließend klemmte die Waffe offenbar. Laut einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Florian Siekmann hatte der Jugendliche insgesamt sechs Patronen dabei.
Danach zog er eines von zwei mitgeführten Messern aus seinem Rucksack und stach im Eingangsbereich der Schule von hinten auf zwei 13 Jahre alte Schülerinnen ein. Beide wurden schwer verletzt.
Lehrkräfte und Polizeikräfte stoppten den Angreifer, bevor noch mehr Menschen zu Schaden kamen. Mitschüler kümmerten sich sofort um die stark blutenden Mädchen und könnten ihnen damit das Leben gerettet haben. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stellte den Helfenden später eine besondere Ehrung, etwa in Form von Rettungsmedaillen, in Aussicht.

Was ist über das mögliche Motiv bekannt?
Nach der Tat tauchte ein Schriftstück auf, das nach bisherigen Erkenntnissen vom mutmaßlichen Täter stammen könnte. Darin finden sich massive Beschimpfungen gegen mehrere Religionsgemeinschaften und Bevölkerungsgruppen. Zugleich werden auch Personen aus seinem persönlichen Umfeld beleidigt, darunter Mitschüler und Lehrkräfte.
Für die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München reichten diese Hinweise aus, um den Fall wegen eines möglichen extremistischen Hintergrunds an sich zu ziehen.
Warum war der 16-Jährige den Behörden bereits bekannt?
Dem Jugendlichen wird vorgeworfen, bereits im März 2025 in sozialen Netzwerken Amokläufe verherrlicht zu haben. Die Staatsanwaltschaft München II leitete daraufhin ein Verfahren wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten ein. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden Ermittler laut Innenministerium unter anderem eine Schutzweste, mehrere Messer und eine Sturmhaube.
Im Dezember 2025 kam ein weiterer Verdacht hinzu. Der 16-Jährige soll gegenüber einem Mitschüler eine Äußerung gemacht haben, die als Androhung von Straftaten verstanden werden konnte. Er wurde dazu im Beisein seiner Erziehungsberechtigten befragt. Außerdem stimmten sich die Ermittler mit Jugendamt und Schule ab.
Zeitweise durfte der Jugendliche die Schule nicht besuchen, später wechselte er ganz an eine andere Schule. Auch eine psychiatrische Begutachtung wurde veranlasst. In Untersuchungshaft kam er jedoch nicht. Bis zum Angriff wurde er nach Angaben der Behörden nicht erneut auffällig.
Weshalb wurde damals nicht konsequenter eingegriffen?
Nach Darstellung des Innenministeriums habe es vor der Tat zu keinem Zeitpunkt ausreichende Voraussetzungen gegeben, Untersuchungshaft zu beantragen. Auch das polizeiliche Bedrohungsmanagement sei nicht eingeschaltet worden, weil der Jugendliche nicht als sogenannte Risikoperson nach den geltenden Kriterien eingestuft worden sei.
Dafür seien, so das Ministerium, objektive Anhaltspunkte erforderlich, die den Schluss zulassen, dass die betreffende Person künftig schwere Straftaten begehen könnte. Auf Basis der damals bekannten Informationen sei diese Schwelle nicht erreicht worden – trotz der bei der Durchsuchung entdeckten Gegenstände. Die Polizei habe alle Maßnahmen ergriffen, die rechtlich und tatsächlich möglich gewesen seien.
Wie kam der Jugendliche an die Pistole?
Die Herkunft der Schusswaffe ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Nach Informationen der dpa soll der 16-jährige Kroate nach der Tat angegeben haben, die Waffe im Darknet beschafft zu haben. Die Ermittler prüfen nun genauer, woher die Pistole tatsächlich stammt. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München könnte dem Hersteller ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen werden.
Welche Vorwürfe gibt es gegen die Behörden?
Die SPD-Abgeordnete Christiane Feichtmeier wirft der Staatsregierung ein Versagen vor. Ihrer Ansicht nach hätte das speziell geschulte Gefährdungsmanagement der Polizei zwingend eingeschaltet werden müssen. Sie verweist darauf, dass der mutmaßliche Täter Amokläufe verherrlicht, Mitschüler bedroht und bei einer Durchsuchung Waffen, eine Schutzweste und eine Sturmhaube bei ihm gefunden worden seien.
Der Grünen-Abgeordnete Florian Siekmann fordert vor allem Antworten auf bislang offene Fragen. Aus seiner Sicht ist zu klären, warum trotz der Ermittlungen aus dem Jahr 2025 wegen Bedrohungen und der Verherrlichung von Amokläufen keine weiteren vorbeugenden Maßnahmen getroffen wurden. Außerdem will er wissen, zu welchem Ergebnis die angeordnete psychiatrische Begutachtung vor der Gewalttat kam.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber