Prozess in München: Vermieter nach gewaltsamem Angriff auf Mieter vor Gericht
Weil er seinen Mieter offenbar mit Gewalt aus einer Wohnung in München drängen wollte, um diese neu zu vermieten, muss sich ein 48-Jähriger vor dem Landgericht München I verantworten. Zum Auftakt des Verfahrens am Dienstag gestand er die Vorwürfe der Anklage nach Gerichtsangaben in weiten Teilen ein. Mitangeklagt ist ein weiterer Mann, der die Wohnung anschließend beziehen sollte. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden unter anderem versuchte besonders schwere räuberische Erpressung vor.
Nach Darstellung der Anklage soll der Vermieter am Abend des 20. Juli 2025 mit einem Vorschlaghammer die Terrassentür der Wohnung eingeschlagen haben. Der Mieter habe die Tür von innen zuzuhalten versucht und sich dabei durch splitterndes Glas schwere Schnittverletzungen am Körper und im Gesicht zugezogen. Anschließend sollen beide Angeklagten auf den Mann losgegangen sein und ihm mit der Faust gegen den Hinterkopf geschlagen haben. Laut Staatsanwaltschaft erlitt das Opfer dabei auch eine Gehirnerschütterung. Erst das Eingreifen der Polizei beendete den Vorfall. Bei der Festnahme soll sich der Vermieter über mehrere Minuten hinweg heftig gewehrt haben, wobei ein Polizist Schürfwunden davontrug.
Angeklagter spricht von früher Freundschaft
Vor Gericht bestritt der Vermieter allerdings, den Mieter selbst geschlagen zu haben. Er erklärte, ihm tue die Tat leid; es sei der schlimmste Fehler seines Lebens gewesen. Zugleich schilderte er das Verhältnis zu dem heute 46-jährigen früheren Mieter als einst sehr eng. Man sei früher „wie Brüder“ gewesen. Nach seinen Angaben habe er ihm die Wohnung zu einem günstigen Preis überlassen, jedoch nicht dauerhaft.
Der Mitangeklagte soll den Mieter laut Anklage bereits vor dem Angriff per WhatsApp und an der Haustür unter Druck gesetzt und ihm gedroht haben, damit er die Wohnung bis zum 1. August räumt.
Der 48-Jährige sagte weiter, er habe zur Tatzeit privat stark unter Druck gestanden. Wegen finanzieller Probleme habe er die Wohnung entweder verkaufen oder deutlich teurer vermieten wollen.
Zum Prozessbeginn boten die beiden Angeklagten dem früheren Mieter eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro an. Davon sollen 11.000 Euro auf den Vermieter entfallen. Die Verteidigung hofft für ihn auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hält das jedoch für ausgeschlossen. Staatsanwalt Marco Ottaviano sagte, wer ein „Rollkommando“ organisiere und die Nachbarschaft in Angst und Schrecken versetze, könne nicht mit einer Bewährungsstrafe rechnen.
Für das Verfahren sind zunächst sieben Verhandlungstage bis Mitte Dezember vorgesehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber