Geriatrische Rehaklinik Bruckmühl darf eingeschränkt weitermachen
Die Geriatrische Rehaklinik in Bruckmühl, die zuletzt wegen erheblicher Mängel unter Druck geraten war, darf ihren Betrieb vorerst fortführen. Wie das Landratsamt Rosenheim mitteilte, ist dies jedoch nur unter Auflagen und mit einer reduzierten Zahl an Betten möglich. Das bereits eingeleitete Verfahren zum Entzug der Konzession soll zunächst ausgesetzt werden.
Als Grund nannte die Behörde, dass sich bei einer erneuten Kontrolle gezeigt habe, dass Geschäftsführung und Leitungsteam weiterhin glaubhaft bemüht seien, die festgestellten Defizite rasch zu beheben. Zugleich sei aber klar, dass der Aufarbeitungsprozess noch nicht abgeschlossen sei. Vor allem bei der Schulung und praktischen Anleitung des Personals bestehe weiterhin deutlicher Nachholbedarf.
Probleme bei Dokumentation und Pflege festgestellt
Nachdem Medien über Missstände berichtet hatten, hatten das Landratsamt und der Medizinische Dienst Bayern die Einrichtung Ende August unangekündigt überprüft. In der Folge wurde ein Verfahren zum Widerruf der Betriebserlaubnis eingeleitet. Hintergrund waren laut Behörde gravierende Mängel bei der Dokumentation, weshalb nicht durchgehend nachvollzogen werden konnte, ob die pflegerische und medizinische Versorgung angemessen erfolgt war. Betroffen waren unter anderem Angaben zur Verabreichung und Wirkung von Medikamenten. Außerdem wurden in einzelnen Fällen Defizite bei der Basishygiene, der Wundbehandlung und der Lagerung von Patienten festgestellt.
Der Klinik war bis Ende September Zeit eingeräumt worden, die beanstandeten Punkte abzuarbeiten. Am 6. Oktober fand eine weitere Kontrolle statt. Dabei sei keine akute Gefahr für das Wohl der Patienten festgestellt worden, erklärte der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamts, Wolfgang Hierl. Eine stärkere Belegung sei derzeit aber nicht vertretbar, da weiterhin erheblicher Verbesserungs- und Schulungsbedarf bestehe und es zudem Wechsel in der ärztlichen Leitung gebe.
Maximal 30 belegte Betten erlaubt
Die Klinik darf deshalb vorläufig nur 30 Betten belegen. Ein Antrag auf Erhöhung der Kapazität kann frühestens zum Jahreswechsel gestellt werden. Bis zum 23. November muss die Einrichtung außerdem unter anderem belegen, dass das Dokumentationssystem überarbeitet und auf seine Praxistauglichkeit überprüft wurde und dass das Personal entsprechend geschult ist. Weitere Nachweise sind zur fachgerechten und bedarfsgerechten Verordnung von Medikamenten sowie zur korrekten Wundversorgung und deren Dokumentation erforderlich.
Für eine Stellungnahme zu den aktuellen Vorgaben hat die Klinik nun eine Woche Zeit.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber