Bayern

Jetzt ist klar: Diese Kliniken in Bayern profitieren

Krankenhausreform: Erste Klinik-Entscheidungen sind gefallen – doch das Ministerium hält brisante Details weiter unter Verschluss.

14.10.2026, 15:10 Uhr

Erste Weichen für Bayerns Kliniklandschaft gestellt

In Bayern sind erste Entscheidungen über die künftige Ausrichtung der Krankenhäuser getroffen worden. Noch ist jedoch nicht öffentlich bekannt, welche Klinik welche Leistungen künftig anbieten darf und welche Angebote wegfallen könnten. Das Gesundheitsministerium erklärte in München, dass man sich nicht zu einzelnen Häusern äußere. Positive wie negative Bescheide würden ausschließlich den betroffenen Einrichtungen mitgeteilt, da es sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren mit enger Abstimmung zwischen Ministerium und Klinikträgern handle.

Die Debatte ist vielerorts sensibel. Hintergrund ist die Krankenhausreform, mit der Behandlungen stärker auf weniger, dafür besser ausgestattete und spezialisierte Standorte gebündelt werden sollen – auch im großen Flächenland Bayern. Entscheidend sind dabei sogenannte Leistungsgruppen. Nur wenn ein Krankenhaus diese Genehmigung erhält, kann es die jeweilige Behandlung oder Operation künftig weiterhin mit den Krankenkassen abrechnen.

Rund 3.400 Anträge für etwa 260 Klinikstandorte

Nach Angaben des Freistaats hat der Medizinische Dienst bis Ende August etwa 3.400 Anträge von Klinikträgern für rund 260 Krankenhausstandorte geprüft. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagte, bislang seien knapp 2.000 positive Zuweisungen verschickt worden. In diesem ersten Schritt betreffe das vor allem Krankenhäuser, bei denen die Voraussetzungen für die beantragten Leistungsgruppen positiv bewertet wurden und keine Auswahlentscheidung wegen eines regionalen Überangebots nötig sei.

Das Verfahren soll noch bis zum Jahresende andauern. Bei Kliniken mit negativer Bewertung durch den Medizinischen Dienst will das Ministerium zunächst das Gespräch mit den Trägern suchen. Vor einer möglichen Ablehnung sollen die betroffenen Häuser angehört werden und Gelegenheit erhalten, fehlende Voraussetzungen nachzubessern.

Klar ist aber schon jetzt: Künftig wird nicht jedes Krankenhaus alle gewünschten Leistungen anbieten können. Gerlach kündigte an, dass Bayern etwa in der Geburtshilfe und der Kinderheilkunde Ausnahmen nutzen wolle, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Bei anderen planbaren Eingriffen – insbesondere in der Endoprothetik – rechnet das Ministerium dagegen mit regionalen Überkapazitäten. In solchen Fällen dürfte nicht jeder Träger eine beantragte Leistungsgruppe erhalten, selbst wenn die Qualitätsanforderungen grundsätzlich erfüllt werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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