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Tierheim-Drama: Tierschutzbund verklagt den Bund

Trotz Versprechen lässt der Bund Tierheime hängen – jetzt zieht der Tierschutzbund vor Gericht. Was steckt hinter der Klage?

21.05.2026, 04:00 Uhr

Tierschutzbund zieht vor Gericht wegen fehlender Hilfen für Tierheime

Der Deutsche Tierschutzbund hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Hintergrund ist nach Angaben des Verbands die aus seiner Sicht unzureichende finanzielle Unterstützung von Tierheimen. Das Gericht in Köln bestätigte den Eingang der Klage.

Der Tierschutzbund erklärte, dass Tierheime trotz entsprechender Ankündigungen im Koalitionsvertrag auch im Bundeshaushalt 2026 erneut nicht berücksichtigt worden seien. Deshalb sehe sich der Dachverband zu diesem juristischen Schritt veranlasst. Aus Sicht des Verbands ist der praktische Tierschutz massiv unter Druck, während der Bund die Verantwortung auf Städte und Gemeinden verlagere.

Verband spricht von existenzieller Notlage

Mit der Klage soll grundsätzlich geklärt werden, welche Verantwortung der Staat für den praktischen Tierschutz trägt. Der Tierschutzbund will nach eigenen Angaben gerichtlich feststellen lassen, dass sich aus dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a auch eine finanzielle Pflicht des Bundes ableiten lässt.

In der Klageschrift wird laut Verband darauf verwiesen, dass der praktische Tierschutz seit Jahren in einer existenzbedrohenden Krise stecke. Ein Grund dafür sei, dass der Bund seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung zur angemessenen finanziellen Unterstützung entsprechender Einrichtungen bislang nicht ausreichend nachkomme.

Neben dem Deutschen Tierschutzbund haben laut Verwaltungsgericht auch vier weitere Tierschutzorganisationen Klage erhoben. Diese sind ebenfalls Mitglieder des Tierschutzbunds.

So läuft das Verfahren weiter

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte das Verwaltungsgericht mit, dass aus der Erhebung einer Untätigkeitsklage zunächst noch kein unmittelbar durchsetzbarer Anspruch auf Investitionshilfen entstehe. Üblicherweise würden nach Eingang der Klage zunächst Fristen für Stellungnahmen gesetzt und vorhandene Verwaltungsakten angefordert.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Anfrage der dpa für eine Stellungnahme seit Mittwochmittag bislang nicht beantwortet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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