Eine 40 Jahre alte Mutter, die versucht haben soll, ihre beiden Söhne in Brand zu setzen, darf die psychiatrische Klinik verlassen. Das Landgericht Bremen kam zu dem Schluss, dass sie zum Zeitpunkt der Tat wegen einer schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Deshalb wurde sie freigesprochen. Die weitere Unterbringung in der Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Vorwurf: Angriff mit Spiritus und Feuerzeug
Die Frau musste sich unter anderem wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Nach Überzeugung des Gerichts eskalierte die Lage am 16. Januar in einem Supermarkt in Bremen. Dort soll die Angeklagte zunächst Spiritus getrunken und anschließend die Flüssigkeit über sich sowie über ihre Kinder gegossen haben. Danach habe sie versucht, ihre Söhne mit einem Feuerzeug anzuzünden. Zeugen griffen demnach ein, nahmen ihr das Feuerzeug ab und verhinderten so Schlimmeres.
Nach Angaben der Anklage gelang einem der Kinder die Flucht. Danach soll die aus Litauen stammende Frau erneut versucht haben, den zweiten Jungen anzuzünden. Auch dieses Mal schritt ein Zeuge ein und entriss ihr die Feuerzeuge.
Die Kinder erlitten laut Gericht unter anderem Augenreizungen und Hautrötungen. Bei einem der Jungen führte der Spiritus zu Blasen im Genitalbereich, weshalb er operiert werden musste. Dauerhafte körperliche Schäden blieben ihm demnach erspart.
Warum die Angeklagte nach Hause darf
Wie das Gericht feststellte, litt die Frau zur Tatzeit an einer Depression sowie an einer psychotischen Störung. Seit dem Vorfall war sie in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch ihre Verteidigerin hatten sich dafür ausgesprochen, die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen.
Dieser Einschätzung schloss sich das Gericht an. Der psychische Zustand der Angeklagten habe sich inzwischen so weit stabilisiert, dass zunächst eine Behandlung in einer Tagesklinik und später eine ambulante Betreuung vorgesehen sei. Sie darf zu ihren Söhnen zurückkehren. Das Jugendamt sowie Bewährungs- und Führungshilfe sollen die Frau und ihre Familie dabei engmaschig begleiten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber