Italiens höchstes Gericht: Kein Anspruch auf Leitungswasser im Hotel
Ein langjähriger Streit zwischen einer Urlauberin und einem italienischen Luxushotel über ein Glas Leitungswasser beim Abendessen ist nun höchstrichterlich entschieden. Der Kassationsgerichtshof in Rom stellte klar, dass Gäste in Restaurants und Hotels in Italien keinen rechtlichen Anspruch darauf haben, Wasser aus dem Hahn serviert zu bekommen.
Der Fall geht auf die Weihnachtszeit 2019 zurück. Die Frau verbrachte ihren Urlaub in einem Fünf-Sterne-Hotel im Südtiroler Ferienort Corvara in Badia in den Dolomiten. Sie hatte dort Halbpension gebucht, allerdings ohne Getränke. Beim Abendessen bat sie nach Medienberichten mehrfach darum, statt einer Flasche Mineralwasser ein Glas Leitungswasser zu erhalten. Demnach soll sie sogar angeboten haben, den Service gesondert zu bezahlen.
Klage auf Schadenersatz
Das Hotel blieb jedoch bei seiner Linie und bot ausschließlich Mineralwasser in Flaschen an, das rund sieben Euro kostete. Daraufhin zog die Urlauberin vor Gericht. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Ansa berief sie sich darauf, dass Trinkwasser ein Grundrecht sei, und forderte etwa 2.700 Euro Schadenersatz wegen zusätzlicher Ausgaben und persönlicher Unannehmlichkeiten.
Mit ihrer Klage hatte sie jedoch keinen Erfolg. Mehrere Gerichte wiesen ihre Forderung zurück. Nun bestätigte auch Italiens oberstes Gericht diese Sichtweise: Eine gesetzliche Regelung, die Gaststätten oder Hotels dazu verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken, existiert demnach nicht. Ob ein Betrieb Gästen Wasser aus dem Hahn anbietet, bleibt somit dessen eigene Entscheidung. Entschädigungsansprüche der Urlauberin sahen die Richter deshalb nicht.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion