Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern eines Sohnes geworden. Das Kind trägt den Namen Georg. Nach Informationen der „Bild“ kam der Junge in den USA zur Welt und wurde dort von einer Leihmutter geboren.
Spahn sagte der Zeitung: „Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm. Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl lässt sich kaum in Worte fassen.“ Spahns Büro bestätigte die Informationen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Weiter äußern wolle sich der 46-Jährige demnach nicht. Spahn und Funke (45) sind seit 2017 verheiratet.
Spahn hatte seinen Kinderwunsch in der Vergangenheit mehrfach öffentlich gemacht. Der „Bunten“ sagte er 2021: „Ich denke, wir wären gute Eltern.“ Noch im November erklärte der CDU-Politiker in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“, dass sich dieser Wunsch bis dahin nicht erfüllt habe. Damals sagte er auch: „Jetzt sind die Voraussetzungen bei uns sowieso noch etwas schwieriger, um den zu erfüllen.“
„Die stolzen Papas“
Die „Bild“ zitiert außerdem aus einer Nachricht des Paares an Freunde und Kollegen: „Wir sind überglücklich und schockverliebt in den kleinen Mann und freuen uns, wenn Ihr ihn bald selbst kennenlernt. Voller Freude auf ein gemeinsames Leben zu Dritt, die stolzen Papas.“
Auch Daniel Funke äußerte sich laut Zeitung zu dem sensiblen Thema Leihmutterschaft. Ihm sei bewusst, dass dabei oft Unsicherheit herrsche und es auch Vorurteile gebe. Zugleich verwies er auf ein Zitat von Franz Beckenbauer: „Der liebe Gott freut sich über jedes Kind.“
Leihmutterschaft in Deutschland verboten
In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten und bleibt gesellschaftlich wie politisch umstritten. Auch eine Eizellenspende ist hierzulande nicht erlaubt. Mediziner können sich strafbar machen, wenn sie eine Eizelle künstlich zu einem anderen Zweck befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt.
Verträge über Leihmutterschaft gelten in Deutschland zivilrechtlich als sittenwidrig und sind damit unwirksam. Rechtlich gilt immer die Frau als Mutter, die das Kind geboren hat. Leihmütter selbst und Paare, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen, werden dagegen nicht bestraft – strafrechtlich relevant sind vielmehr etwaige Vermittler oder andere Beteiligte, die gegen die Regeln verstoßen.
In den USA ist Leihmutterschaft nicht einheitlich auf Bundesebene geregelt, sondern je nach Bundesstaat unterschiedlich. Eine Elternschaft muss in Deutschland anschließend rechtlich anerkannt werden.
Debatte nach Streecks Elternschaft
Neue Diskussionen über Leihmutterschaft hatte es bereits im April gegeben, als der Virologe und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck und sein Ehemann Paul Zubeil ihre Elternschaft öffentlich machten. Streeck sagte damals der „Bunten“: „Ja, wir können bestätigen, dass wir Eltern geworden sind.“ Laut dem Magazin wurde auch ihr Kind in den USA geboren.
In Deutschland gibt es vor allem Bedenken wegen einer möglichen Kommerzialisierung – also der Bezahlung von Leihmüttern. Eine von der damaligen Ampel-Regierung im März 2023 eingesetzte Kommission kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung der Eizellenspende verfassungsrechtlich möglich wäre.
Die Experten betonten zugleich, dass kommerzielle Leihmutterschaft verboten bleiben solle. Eine Zulassung der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft wäre rechtlich allenfalls möglich, wenn sie auf Ausnahmefälle begrenzt würde – etwa bei einem engen persönlichen Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter.
Keine Änderung geplant
Zu einer Gesetzesänderung kam es bislang nicht, und eine Reform ist derzeit auch nicht absehbar. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte im Mai auf die Frage, ob Leihmutterschaft für schwule Paare in Deutschland ermöglicht werden solle: „Wir haben dazu nichts im Koalitionsvertrag vereinbart, und ich sehe dafür in der Bundesregierung auch keine Mehrheit.“
Für das Verbot der Leihmutterschaft ist insbesondere das Embryonenschutzgesetz relevant, das in den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsministeriums fällt. Das Abstammungsrecht liegt dagegen beim Bundesjustizministerium.
Auch die CDU hält an ihrer ablehnenden Linie fest. In einem Beschluss des Parteitags im Februar dieses Jahres bekräftigte die Partei, Leihmutterschaft „auch in altruistischen Modellen“ in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber