Wer ein Fitnessstudio-Abo online beenden möchte, soll dabei möglichst ohne Umwege und Ablenkungen kündigen können. Ob auf der Bestätigungsseite dennoch ein Hinweis auf Alternativen wie eine Vertragspause zulässig ist, will der Bundesgerichtshof (BGH) heute um 8.45 Uhr klären. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Fitnesskette FitX aus Essen, die sich selbst als zweitgrößten Anbieter Deutschlands bezeichnet.
Nach Angaben des vzbv gelangten Kundinnen und Kunden von FitX nach dem Klick auf „Vertrag kündigen“ auf eine Seite, auf der deutlich auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, den Vertrag stattdessen beitragsfrei ruhen zu lassen. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt das gegen die gesetzlichen Vorgaben. Diese schreiben vor, dass Kündigungsschaltflächen und die dazugehörige Bestätigungsseite ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein müssen.
OLG Düsseldorf sah keinen Verstoß
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage im September 2025 abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts muss die Bestätigungsseite zwar einfach auffindbar und ohne zusätzlichen Aufwand nutzbar sein. Dennoch dürften dort auch Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie eine Kündigung vermieden werden kann. Der Hinweis auf das Pausieren sei nicht aufdringlich und lenke Verbraucher nicht in erheblichem Maße vom eigentlichen Kündigungsvorgang ab. Deshalb erfülle die Gestaltung nach Ansicht des OLG die rechtlichen Anforderungen.
FitX hatte diese Sicht bereits vor der Verhandlung in Karlsruhe verteidigt. Eine Sprecherin erklärte im Mai, die Vertragspause sei keine bloße Werbemaßnahme, sondern eine in den Geschäftsbedingungen geregelte Option. Für Mitglieder, die ihren Vertrag nicht endgültig beenden, sondern nur vorübergehend aussetzen wollten, sei der Hinweis eine sachliche Information. An der Möglichkeit zur Kündigung ändere das nichts.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber