Wirtschaft

EuGH kippt Vodafone-AGBs: Das stärkt jetzt Verbraucher

Vodafone wollte Verträge leichter ändern – jetzt grätscht der EuGH dazwischen. Das Urteil könnte für viele Kunden bares Geld bedeuten.

10.09.2026, 11:59 Uhr

EuGH bremst Vodafone bei einseitigen Vertragsänderungen

Vodafone hat im Streit über eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg stellten klar, dass Telekommunikationsunternehmen nach EU-Recht nicht automatisch berechtigt sind, Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Das Urteil könnte auch Folgen für eine laufende Sammelklage gegen den Konzern haben, an der sich mehr als 100.000 Menschen beteiligen. Dabei geht es um Preiserhöhungen für Festnetz-Internetverträge aus dem Jahr 2023.

Auslöser des Verfahrens war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Vodafone. Der Verband hält eine AGB-Regelung des Unternehmens für unzulässig, weil sie Vertragsänderungen ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden ermögliche und diese dadurch benachteilige. Vodafone hatte sich dagegen auf das deutsche Telekommunikationsgesetz berufen.

EuGH sieht keine Grundlage in EU-Richtlinie

Da die deutschen Vorschriften auf einer EU-Richtlinie beruhen, legte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Frage dem EuGH vor. Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass die Richtlinie lediglich das Recht der Kundinnen und Kunden auf eine Sonderkündigung nach Vertragsänderungen regelt. Sie schaffe jedoch keine rechtliche Basis dafür, dass Anbieter Bedingungen eigenmächtig anpassen dürfen. Nach Auffassung des Gerichts dient die Regelung dem Schutz der Endnutzer und nicht den Interessen der Unternehmen.

Die vzbv-Vorständin Ramona Pop wertete das Urteil als klares Signal, dass Telekom-Anbieter bestehende Verträge nicht einfach ändern dürfen. Vodafone erklärte, man werde die Entscheidung und ihre möglichen Folgen nun prüfen.

Sammelklage in Hamm bleibt wichtig

Mit Spannung verfolgt auch das Oberlandesgericht Hamm das Urteil. Dort läuft derzeit ein großes Sammelverfahren gegen Preiserhöhungen von Vodafone bei Festnetz-Internetanschlüssen aus dem Jahr 2023. Nach Angaben zum Verfahren waren rund zehn Millionen laufende Verträge betroffen. Das Gericht hatte das Verfahren bis zur Entscheidung aus Luxemburg ausgesetzt.

Wie die einzelnen Fälle am Ende ausgehen, müssen nun die deutschen Gerichte entscheiden. Dabei haben sie die Vorgaben des EuGH zu berücksichtigen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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